Sammelwerksbeitrag(gedruckt)2013

Menschenrechtsorganisationen: das Beispiel Amnesty International

In: Erbe des Kalten Krieges, S. 309-326

Abstract

Im Rahmen des Sammelbandes zum Erbe des Kalten Krieges beschäftigt sich der Beitrag mit der 1961 gegründeten Menschenrechtsorganisation "Amnesty International". Der Beitrag skizziert zunächst deren Entwicklung und Arbeit im Kalten Krieg, die weitestgehend auf den Westen beschränkt war, da es im Osten kaum Handlungsfreiheiten für Menschenrechtsorganisationen gab. Anschließend erfolgt ein Blick auf die "Menschenrechtswende" von 1975. Nachdem im August 1975 die KSZE-Schlussakte mit ihrem Prinzipienkatalog verabschiedet worden war, verpflichteten sich die Ostblockländer, grundlegende Menschenrechtsnormen einzuhalten. Amnesty nahm dies zum Anlass, ihre Menschenrechtsstrategie gegenüber den kommunistischen Regimen anzupassen. Die KSZE-Folgekonferenzen wurden zur Plattform für Menschenrechtsorganisationen und änderten die Strategie und Taktik aller Aktivisten grundsätzlich. Der Beitrag betrachtet die Arbeit von Amnesty International unter den Rahmenbedingungen der Ost-West-Auseinandersetzungen und skizziert die Entwicklungen der Menschenrechtsorganisationen nach dem Ende des Kalten Krieges. Die abschließenden Überlegungen widmen sich dem Erbe des Kalten Krieges für die Entwicklung von Amnesty International. (ICA2)

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