In: Geschichte, Politik und ihre Didaktik: Zeitschrift für historisch-politische Bildung ; Beiträge und Nachrichten für die Unterrichtspraxis, Volume 20, Issue 1-2, p. 42-49
Das Bundesverfassungsgericht hält die Gewährung und Verteilung der Bundesergänzungszuweisungen für verfassungswidrig. Es werden die Klagepunkte der einzelnen Bundesländer kurz aufgelistet und die dazu ergangenen Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgerichts dargelegt. Nach dem Urteilsspruch ist der Gesetzgeber verpflichtet, spätestens für das Haushaltsjahr 1988 eine Neuregelung zu treffen. (KÜ)
Der Beitrag zum Länderparlamentarismus und Föderalismus präsentiert ein Modell, das eine detaillierte ex-post-Analyse von Gesamtsystemen öffentlicher Haushalte leistet, die durch staatliche Transferzahlungen miteinander verbunden sind. Es ist gleichermaßen auf die innerstaatlichen Transfers eines Bundesstaates wie auf die zwischenstaatlichen Transfers eines Staatenbundes anwendbar. Die 'Analyse föderativer Fiskalsysteme' (AFFS) durchleuchtet alle Dimensionen der definitiven Finanzierung der öffentlichen Ausgaben durch die definitiven Einnahmen. Dieses Instrument ist ein System von Matrizen, das die Zahlungsströme aller beliebig fein unterschiedenen Sektoren, Quellen und Verwendungen eines föderativen Systems stimmig erfasst und durch Konsolidierung die Mehrfachzählungen beseitigt. Der erste Abschnitt liefert eine Darstellung des Matrizenansatzes, wobei sich die Ausführungen auf die Herleitung der Basisgleichung konzentrieren. Der zweite Abschnitt erweitert die Analyse auf sechs Fragestellungen zu den Sektoren, Ausgabearten, Aufgabenbereiche und Einnahmearten. In beiden Abschnitten verdeutlichen numerische Beispiele die Gleichungen. Der dritte Abschnitt gibt sodann eine knappe Darstellung des Finanzausgleichs der EU 2002 sowie des deutschen Länderfinanzausgleichs und der Bundesergänzungszuweisungen für 2003 anhand der AFFS. Daran knüpft der Versuch an, das primäre Aufkommen und die Umverteilung der Steuereinnahmen in den Finanzausgleich einzubauen. Im Hinblick auf den föderalen Finanzausgleich gestattet das Matrizenkalkül der Analyse föderaler Fiskalsysteme die exakte Bestimmung der spezifischen Nettoposition eines jeden Geberlandes gegenüber jedem Empfängerland sowie die Kenntlichmachung der Wirkungen von Ausgleichszahlungen für das Gesamtsystem. (ICG2)
Die Verfasserin, eine Expertin der Russischen Akademie der Wissenschaften für West- und Mitteleuropa, vergleicht die föderalistischen Strukturen und Traditionen Deutschlands sowie der Russischen Föderation. Im Unterschied zum historisch gewachsenen deutschen Föderalismus, der sich politisch wesentlich im Grundgesetz sowie dem Bundesrat, kulturell in einer stark ausgeprägten Regionalidentität ausdrücke, sei der russische Regionalismus erst zu Beginn der 1990er Jahre entstanden; die Autorin drückt sogar Zweifel daran aus, daß es das "Rußland der Regionen" bereits gebe, da die historischen Traditionen sowie die derzeitigen Voraussetzungen fehlten: "Auf die Schultern des Landes drücken das Zarenreich sowie die Jahre der sowjetischen Gleichmacherei. Wirtschaftlich dürfte das 'Rußland der Regionen' ebenfalls kaum effektiv sein, denn die Regionen ergänzen einander nicht, infolge ihrer allzu großen Differenzierung. Die Interessen sind derart unterschiedlich, daß sogar eine gemeinsame ökonomische Sprache fehlt. Ein Kulturregionalismus ist ohnehin nicht für die russische Tradition kennzeichnend, und Versuche seiner Implementierung könnten erfolgreich sein, aber ebenso gut auch fehlschlagen. Zu guter Letzt baut der heutige Regionalismus unmittelbar auf der Zivilgesellschaft auf, die aber derzeit in Rußland fehlt. Die demokratischen Einrichtungen beschränken sich auf die Föderationsebene (...)." Den gegenwärtigen Zustand könne man noch nicht als "Rußland der Regionen" bezeichnen, sondern mit mehr Berechtigung als das "Rußlands Moskaus und der regionalen Eliten". (FUB-Hfm)