Konzeptionen sozialer Sicherung: Versicherungsund Steuer-Transfer-System
In: Soziale Sicherung: Ökonomische Analysen, S. 91-109
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In: Soziale Sicherung: Ökonomische Analysen, S. 91-109
In: Sozialstaat 2000: auf dem Weg zu neuen Grundlagen der sozialen Sicherung ; ein Diskussionsband, S. 53-66
Nach vorangehenden Überlegungen zu den Ursachen der Arbeitslosigkeit und Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung kommt der Autor zu dem Schluß, daß eine auf Vollbeschäftigung zielende Politik nicht nur nicht als aussichtsreiches Konzept vorliegt, sondern auch in ihrem politischen Umfeld keine Chance hat, hegemonial zu werden. Wenn das so ist, dann verschiebt sich die Aufmerksamkeit auf eine - jedenfalls aus traditioneller Sicht - "zweitbeste" Strategie, nämlich auf die Strategie der Schadensbegrenzung. Die Frage lautet dann: wie können die ruinösen Folgen der auf absehbare Zeit anhaltenden Massenarbeitslosigkeit für das System der sozialen Sicherung neutralisiert werden? Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen werden die nicht vorhandene politische Konfliktträchtigkeit der Arbeitslosigkeit, die begrenzten gewerkschaftlichen Handlungsmöglichkeiten und die Zuständigkeit der staatlichen Politik behandelt. Abschließend werden der Diskussionsverlauf um neue politische Konzepte auf drei Stufen dargestellt (Umsteuerung von Geldströmen, zeitliche Umverteilung von Arbeit sowie institutionelle Neuerungen in den Formen von Arbeit und Einkommensverteilung) und Reformvorschläge zur Sicherung der sozialen Sicherung diskutiert (Wertschöpfungsbeitrag, Ressourcensteuern, staatliche Bezuschussung einer einkommens- und kostenneutralen Arbeitszeitverkürzung, Erweiterung des steuerfinanzierten Anteils der sozialen Sicherung, Einführung eines erwerbsarbeitsunabhängigen steuerfinanzierten Grundeinkommens). (IAB2)
In: Internationales Asien-Forum: international quarterly for Asian studies, Band 33, Heft 1-2, S. 47-65
ISSN: 0020-9449
World Affairs Online
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 1988, Heft B 32, S. 29-38
ISSN: 0479-611X
"Das Sozialpolitikverständnis hat sich in der DDR gewandelt. Die anfängliche Anschauung, nach der Sozialpolitik im Sozialismus überflüssig sei, wurde schrittweise aufgegeben. Heute wird Sozialpolitik formal weit gefaßt und gipfelt sogar in der Ansicht, daß 'echte' Sozialpolitik nur im Sozialismus möglich sei. Soziale Sicherung - die Sozialpolitik im klassischen Sinne - ist danach nur ein (wichtiger) Teil der Sozialpolitik. Die Sozialversicherung in der DDR ist eine Einheitsversicherung (Zusammenfassung der verschiedenen Sozialversicherungszweige, einheitlicher Beitrag) und besteht aus zwei Trägern. Praktisch ist die gesamte Bevölkerung pflichtversichert. Die Leistungen werden über das Umlageverfahren finanziert. Etwa je ein Viertel der Mittel bringen die Versicherten und die Betriebe auf, rund die Hälfte sind Zuschüsse aus dem öffentlichen Haushalt (Leistungsgarantie des Staates). Die Ausgaben sind stärker gestiegen als das Beitragsaufkommen, der Staatszuschuß hat sich daher ständig erhöht. Leistungsauslösende Merkmale sind Alter, Tod des Ernährers, Erwerbsunfähigkeit, Mutterschaft, Hilfsbedürftigkeit wegen zu geringem Einkommen. Arbeitslosigkeit ist kein Leistungsbereich der Sozialversicherung mehr. Bei Verlust des Arbeitsplatzes sind in erster Linie die freisetzenden Betriebe für die Absicherung der Betroffenen verantwortlich. Für die Höhe der Barleistungen sind die Erwerbseinkommen und z. T. auch die Dauer der Beschäftigung von Bedeutung. Diese Koppelung ist aber faktisch - zumindest in der Rentenversicherung - aufgrund der niedrigen Bemessungsgrenze stark eingeschränkt. In dieselbe Richtung wirkt die Mindestsicherungsregelung. In der Mehrzahl der Fälle bemißt sich die Rente nach diesem Grundsatz. Die Renten der Pflichtversicherung gewährleisten lediglich eine Grundversorgung. Langfristig wird aber das allgemeine Rentenniveau durch die Leistungen der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung steigen. Die Sicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit wegen Krankheit und bei Mutterschaft orientiert sich an der Höhe der jeweiligen Nettoeinkommen. Die Ausgestaltung der Mutterschafts- und Familienleistungen kann sich auch im internationalen Vergleich sehen lassen. Neben ihrer ursprünglichen Funktion, nämlich Schutz in bestimmten Lebenslagen zu bieten, soll Sozialpolitik in diesen Fällen weitere Aufgaben erfüllen. Die DDR ist in ihrem Selbstverständnis eine Wachstumsgesellschaft, Verringerung des Krankenstandes und Aufrechterhaltung eines hohen Beschäftigungsgrades sind Subziele der wirtschaftlichen Wachstumspolitik. Wesentliches Ziel der Bevölkerungspolitik ist eine hohe Geburtenrate. Flankierende sozialpolitische Maßnahmen sollen helfen, diese Intentionen zu realisieren." (Autorenreferat)
In: Reihe Arbeit, S. 53-66
Nach vorangehenden Überlegungen zu den Ursachen der Arbeitslosigkeit und Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung kommt der Autor zu dem Schluß, daß eine auf Vollbeschäftigung zielende Politik nicht nur nicht als aussichtsreiches Konzept vorliegt, sondern auch in ihrem politischen Umfeld keine Chance hat, hegemonial zu werden. Wenn das so ist, dann verschiebt sich die Aufmerksamkeit auf eine - jedenfalls aus traditioneller Sicht - "zweitbeste" Strategie, nämlich auf die Strategie der Schadensbegrenzung. Die Frage lautet dann: wie können die ruinösen Folgen der auf absehbare Zeit anhaltenden Massenarbeitslosigkeit für das System der sozialen Sicherung neutralisiert werden? Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen werden die nicht vorhandene politische Konfliktträchtigkeit der Arbeitslosigkeit, die begrenzten gewerkschaftlichen Handlungsmöglichkeiten und die Zuständigkeit der staatlichen Politik behandelt. Abschließend werden der Diskussionsverlauf um neue politische Konzepte auf drei Stufen dargestellt (Umsteuerung von Geldströmen, zeitliche Umverteilung von Arbeit sowie institutionelle Neuerungen in den Formen von Arbeit und Einkommensverteilung) und Reformvorschläge zur Sicherung der sozialen Sicherung diskutiert (Wertschöpfungsbeitrag, Ressourcensteuern, staatliche Bezuschussung einer einkommens- und kostenneutralen Arbeitszeitverkürzung, Erweiterung des steuerfinanzierten Anteils der sozialen Sicherung, Einführung eines erwerbsarbeitsunabhängigen steuerfinanzierten Grundeinkommens). (IAB2)
In: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht 267
Main description: Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zu den traditionellen Zweigen der deutschen Sozialversicherung und begegnet zugleich immer wieder Kritik wegen ihres Charakters als Zwangsversicherung. Seit einem Urteil des EuGH zur italienischen Unfallversicherung wird gleichwohl zumeist davon ausgegangen, auch die deutsche Unfallversicherung sei "europarechtsfest", da sie kein Unternehmen im Sinne des europäischen Wettbewerbsrechts sei. Die Autorin zeichnet die Kriterien nach, die an ein System sozialer Sicherung gelegt werden müssen, damit es Sozialversicherung im verfassungsrechtlichen Sinne ist. Am Beispiel der gesetzlichen Unfallversicherung geht es dabei um eine Schärfung der Begriffe, insbesondere derjenigen der Solidarität und des sozialen Ausgleichs. Der Begriff der Solidarität ist auch für soziale Sicherungssysteme im europäischen Wettbewerbsrecht ein entscheidender, wenn es um die Unternehmenseigenschaft eines solchen Systems geht. Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung wird man als Unternehmen einordnen müssen, jedoch kann sie sich auf eine Ausnahme vom Wettbewerbsrecht berufen und ist auch nur teilweise an der Dienstleistungsfreiheit zu messen.Die Arbeit wurde mit dem Ehrhardt-Imelmann-Preis der Universität zu Köln 2007 ausgezeichnet.
In: Vereinte Nationen: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Band 67, Heft 2, S. 51-55
ISSN: 0042-384X
World Affairs Online
In: Entwicklungspolitik Information Nord - Süd: Eins, Heft 17-18, S. 37-46
ISSN: 1861-874X
World Affairs Online
Im Jahr 1991 hat die indische Regierung ein Strukturanspassungsprogramm der Weltbank begonnen und damit einen fundamentalen gesellschaftlichen und ökonomischen Umstrukturierungsprozeß durch den Übergang von einer Planwirtschaft zu einem mehr marktwirtschaftlich orientierten System eingeleitet. Angesichts der weitverbreitenten Armut, Unterbeschäftigung und Arbeitslosigkeit weist Indien im Sozialbereich sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht noch erhebliche Defizite auf, die ingesamt den Erfolg der eingeleiteten Strukturreformen beeinträchtigen und angesichts der zu erzeichnenden politischen Instabilitäten durch unsichere Mehrheitsverhältnisse die größte Demokratie der Welt gefährden. Infolgedessen wird im Zuge des Reformprogrammes intesiver über die bisher ungelösten Probleme im Bereich der sozialen Sicherung und Armutsbekämpfung debattiert. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwiefern das bestehende Sozialsystem in einer Weise aus- oder umgebaut werden kann, daß es sich nicht entgegen der objektiven Schutzbedürftigkeit der verschiedenen Bevölkerungsgruppen entwickelt, sondern auf die besonders Bedürftigen und die Verlierer des Reformprozesses ausgerichtet ist.
BASE
In: Kontrovers
In: Leviathan: Berliner Zeitschrift für Sozialwissenschaft, Band 41, Heft 4, S. 574-598
ISSN: 0340-0425
World Affairs Online
In: Arbeitspapier 107
In: Ageing international, Band 6, Heft 2, S. 29-30
ISSN: 1936-606X