Aufsatz(gedruckt)1988

Soziale Sicherung in der DDR

In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 1988, Heft B 32, S. 29-38

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Abstract

"Das Sozialpolitikverständnis hat sich in der DDR gewandelt. Die anfängliche Anschauung, nach der Sozialpolitik im Sozialismus überflüssig sei, wurde schrittweise aufgegeben. Heute wird Sozialpolitik formal weit gefaßt und gipfelt sogar in der Ansicht, daß 'echte' Sozialpolitik nur im Sozialismus möglich sei. Soziale Sicherung - die Sozialpolitik im klassischen Sinne - ist danach nur ein (wichtiger) Teil der Sozialpolitik. Die Sozialversicherung in der DDR ist eine Einheitsversicherung (Zusammenfassung der verschiedenen Sozialversicherungszweige, einheitlicher Beitrag) und besteht aus zwei Trägern. Praktisch ist die gesamte Bevölkerung pflichtversichert. Die Leistungen werden über das Umlageverfahren finanziert. Etwa je ein Viertel der Mittel bringen die Versicherten und die Betriebe auf, rund die Hälfte sind Zuschüsse aus dem öffentlichen Haushalt (Leistungsgarantie des Staates). Die Ausgaben sind stärker gestiegen als das Beitragsaufkommen, der Staatszuschuß hat sich daher ständig erhöht. Leistungsauslösende Merkmale sind Alter, Tod des Ernährers, Erwerbsunfähigkeit, Mutterschaft, Hilfsbedürftigkeit wegen zu geringem Einkommen. Arbeitslosigkeit ist kein Leistungsbereich der Sozialversicherung mehr. Bei Verlust des Arbeitsplatzes sind in erster Linie die freisetzenden Betriebe für die Absicherung der Betroffenen verantwortlich. Für die Höhe der Barleistungen sind die Erwerbseinkommen und z. T. auch die Dauer der Beschäftigung von Bedeutung. Diese Koppelung ist aber faktisch - zumindest in der Rentenversicherung - aufgrund der niedrigen Bemessungsgrenze stark eingeschränkt. In dieselbe Richtung wirkt die Mindestsicherungsregelung. In der Mehrzahl der Fälle bemißt sich die Rente nach diesem Grundsatz. Die Renten der Pflichtversicherung gewährleisten lediglich eine Grundversorgung. Langfristig wird aber das allgemeine Rentenniveau durch die Leistungen der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung steigen. Die Sicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit wegen Krankheit und bei Mutterschaft orientiert sich an der Höhe der jeweiligen Nettoeinkommen. Die Ausgestaltung der Mutterschafts- und Familienleistungen kann sich auch im internationalen Vergleich sehen lassen. Neben ihrer ursprünglichen Funktion, nämlich Schutz in bestimmten Lebenslagen zu bieten, soll Sozialpolitik in diesen Fällen weitere Aufgaben erfüllen. Die DDR ist in ihrem Selbstverständnis eine Wachstumsgesellschaft, Verringerung des Krankenstandes und Aufrechterhaltung eines hohen Beschäftigungsgrades sind Subziele der wirtschaftlichen Wachstumspolitik. Wesentliches Ziel der Bevölkerungspolitik ist eine hohe Geburtenrate. Flankierende sozialpolitische Maßnahmen sollen helfen, diese Intentionen zu realisieren." (Autorenreferat)

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