Außerschulische kulturelle Bildung gesetzlich absichern!
In: Kulturpolitische Mitteilungen: Zeitschrift für Kulturpolitik der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V, Heft 142, S. 36-37
ISSN: 0722-4591
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In: Kulturpolitische Mitteilungen: Zeitschrift für Kulturpolitik der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V, Heft 142, S. 36-37
ISSN: 0722-4591
In: Polis: Report der Deutschen Vereinigung für Politische Bildung, Band 16, Heft 2, S. 16-18
ISSN: 1611-373X
"Eine Zusammenarbeit ist... dann als Kooperation zu bezeichnen, wenn beide Partner an einer gemeinsamen Zielstellung arbeiten, arbeitsteilig ihre Aufgaben erfüllen, wenn... ein neues besseres Ergebnis entsteht, und wenn ein Prozess organisiert wird, der den Interessen beider Partner gerecht wird". Die Verfasser loten im vorliegenden Beitrag Kooperationsmöglichkeiten zwischen Schulen (insbesondere Ganztagsschulen) und außerschulischen Partnern im Rahmen der politischen Bildung aus. Partner können Träger der außerschulischen Jugendbildung sein oder Nichtregierungsorganisationen im Bereich des globalen Lernens bzw. der entwicklungspolitischen Bildung. Für beide Bereiche stellen die Autoren Beispiele aus der Praxis vor und betonen, dass längerfristige Kooperationen "mit Gewinn für Schülerinnen und Schüler sinnvolle, diversifizierte Lernumgebungen zusammen[führen]" (teilw. Original).
Die Arbeitsgemeinschaft katholisch-sozialer Bildungswerke in der Bundesrepublik Deutschland (AKSB) führt seit 1988 das Projekt "Zusammen lernen" durch, an dem mehrere ihr angehörende Träger - Akademien, Heimvolkshochschulen, Jugendbildungsstätten - mitwirken. Ziel des aus Mitteln des Bundesjugendplans und der Stiftung Deutsche Jugendmarke" geförderten Vorhabens ist es, Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit von außerschulischer Jugendbildung in freier Trägerschaft und Schule auf dem Gebiet politischer Bildung aufzuzeigen. Das Gutachten soll die sich bei dieser Kooperation ergebenden rechtlichen Probleme klären. Nach Maßgabe der ihm zugrunde liegenden Vereinbarung werden folgende Fragen untersucht: die Freistellung von Schülern für die Teilnahme an Seminaren der außerschulischen Bildung, die Aufsichtspflicht während der Seminare und die Rechtsstellung der die Schüler begleitenden Lehrer. Die Studie erörtert die für die gymnasiale Oberstufe und die Fachoberschule maßgebliche Rechtslage in den elf Bundesländern; sie trägt hierbei den unterschiedlichen Gegebenheiten von öffentlichen und (katholischen) Privatschulen Rechnung. (DIPF/ Orig.)
BASE
In: Evaluation in der politischen Erwachsenenbildung 3
In: Handreichung zur Politischen Bildung 13
In: Eine Veröffentlichung der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V
In: Praxis politische Bildung: Materialien, Analysen, Diskussionen, Band 2, Heft 4, S. 279-287
ISSN: 1433-4755
In: Kursiv: Journal für politische Bildung ; Vierteljahresschrift, Heft 4, S. 43-46
ISSN: 1433-2000
In: Praxis politische Bildung: Materialien, Analysen, Diskussionen, Heft 2, S. 105-114
ISSN: 1433-4755
In: POLIS, Band 23, Heft 2, S. 7-10
In: Kursiv: Journal für politische Bildung ; Vierteljahresschrift, Heft 2, S. 20-24
ISSN: 1433-2000
In: Materialien zur politischen Bildung: Analysen, Berichte, Dokumente, Heft 4, S. 12-18
ISSN: 0340-0476
In: Praxis politische Bildung: Materialien, Analysen, Diskussionen, Band 5, Heft 2, S. 108-115
ISSN: 1433-4755