Arbeitsförderung
In: Arbeitsrecht-Blattei
In: Schriften zur Arbeitsrecht-Blattei 7
1345 Ergebnisse
Sortierung:
In: Arbeitsrecht-Blattei
In: Schriften zur Arbeitsrecht-Blattei 7
In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen, Heft Dr. 9/799, S. 58
ISSN: 0722-8333
"Der Gesetzentwurf bringt eine Sicherung und Anpassung der Arbeitsförderung an die aktuellen politischen Erfordernisse. Die Instrumente der Arbeitsförderung werden auf die besonderen arbeitsmarktpolitischen Erfordernisse ausgerichtet; bei ihrem Einsatz ist den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit besonders Rechnung zu tragen." (Autorenreferat)
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft 27, S. 3-8
ISSN: 0479-611X
Der Autor geht zunächst auf die Arbeitsförderung im deutschen Sozialstaatsmodell ein, um anschließend die Entwicklung der Arbeitsmarktpolitik von der Weimarer Republik bis nach der Deutschen Einheit zu skizzieren. Seine weiteren Ausführungen beziehen sich auf den Inhalt und die Bedeutung der Hartz-Reformen sowie auf die Rolle der Bundesländer und der EU. Seiner Meinung nach ist es angesichts der bemerkenswerten Kontinuität in über 80 Jahren sowie der Bedeutung der spezifischen politisch-institutionellen Rahmenbedingungen und entsprechender diskursiver Begründungsmuster in der Arbeitsmarktpolitik und der Arbeitsförderung nicht verwunderlich, dass gegenwärtig das Kurzarbeitergeld - eine einkommens- und statusstabilisierende Leistung - eine herausgehobene Stellung unter den Maßnahmen genießt. Denn dies erlaubt die weitere Orientierung am etablierten System des deutschen Sozialstaats und des Normalarbeitsverhältnisses und befriedigt die Interessen der einflussreichen Klientel. (ICI2)
In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages / Drucksachen, Heft Dr. 13/4941, S. 255
"Mit der Reform des Arbeitsförderungsrechtes werden 1. die Einsatzmöglichkeiten des vorhandenen arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums verbessert und neue Instrumente entwickelt: Trainingsmaßnahmen; Einstellungszuschuß bei Neugründungen; Eingliederungsvertrag für Langzeitarbeitslose; freie Förderung über Innovationstopf; Unterstützung von beschäftigungswirksamen Sozialplanmaßnahmen. 2. das Arbeitsförderungsrecht in das Sozialgesetzbuch als Drittes Buch eingeordnet, dabei rechtssystematisch und sprachlich vollkommen überarbeitet und weiterentwickelt: Einbeziehung von Teilzeitbeschäftigten unter 18 Stunden wöchentlich in den Versicherungsschutz; Einführung eines Teilarbeitslosengeldes für Versicherte mit mehreren Beschäftigungen; Berücksichtigung flexibler Arbeitszeiten bei Lohnersatzleistungen; gleichmäßige Anrechnung von Abfindungen auf das Arbeitslosengeld; Anhebung der Altergrenze um drei Jahre für verlängertes Arbeitslosengeld; Erweiterung der Rahmenfrist des Arbeitslosengeldes bei Kindererziehung, Pflege und Selbständigkeit; Abstand von 20 Prozent zwischen Löhnen im 1. und 2. Arbeitmarkt. 3. die Verantwortung stärker auf die Ebene der Arbeitsämter delegiert, und deren Handlungsmöglichkeiten erweitert: Vorrangige Zuständigkeit der Arbeitsämter; Zusammenfassung der Ermessensleistungen in einem Eingliederungshaushalt; Übertragbarkeit von Ausgabenresten; Eingliederungsbilanzen der Arbeitsämter. 4. die Feststellbarkeit des Leistungsmißbrauchs und seine Bekämpfung verbessert; Verpflichtung der Arbeitslosen zur aktiven Beschäftigungssuche; auf drei Monate befristete Wirkung der persönlichen Arbeitslosenmeldung; Erweitung der zumutbaren Beschäftigungen; Ausschluß neuer Anwartschaften durch Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen; testen der Arbeitsbereitschaft durch Trainingsmaßnahmen; Innenrevision in Arbeitsämtern. 5. die Beitragszahler entlasten: Verkürzung der durchschnittlichen Dauer der Arbeitslosigkeit; Erhöhung der Effektivität und Effizienz; Angleichung des relativen Umfangs der arbeitsmarktpolitischen Leistungen in den neuen Ländern an den der alten Länder." (Autorenreferat, IAB-Doku)
In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen, Band 13, S. 255
ISSN: 0722-8333
"Mit der Reform des Arbeitsförderungsrechtes werden; 1. die Einsatzmöglichkeiten des vorhandenen arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums verbessert und neue Instrumente entwickelt: Trainingsmaßnahmen; Einstellungszuschuß bei Neugründungen; Eingliederungsvertrag für Langzeitarbeitslose; freie Förderung über Innovationstopf; Unterstützung von beschäftigungswirksamen Sozialplanmaßnahmen.; 2. das Arbeitsförderungsrecht in das Sozialgesetzbuch als Drittes Buch eingeordnet, dabei rechtssystematisch und sprachlich vollkommen überarbeitet und weiterentwickelt: Einbeziehung von Teilzeitbeschäftigten unter 18 Stunden wöchentlich in den Versicherungsschutz; Einführung eines Teilarbeitslosengeldes für Versicherte mit mehreren Beschäftigungen; Berücksichtigung flexibler Arbeitszeiten bei Lohnersatzleistungen; gleichmäßige Anrechnung von Abfindungen auf das Arbeitslosengeld; Anhebung der Altergrenze um drei Jahre für verlängertes Arbeitslosengeld; Erweiterung der Rahmenfrist des Arbeitslosengeldes bei Kindererziehung, Pflege und Selbständigkeit; Abstand von 20 Prozent zwischen Löhnen im 1. und 2. Arbeitmarkt.; 3. die Verantwortung stärker auf die Ebene der Arbeitsämter delegiert, und deren Handlungsmöglichkeiten erweitert: Vorrangige Zuständigkeit der Arbeitsämter; Zusammenfassung der Ermessensleistungen in einem Eingliederungshaushalt; Übertragbarkeit von Ausgabenresten; Eingliederungsbilanzen der Arbeitsämter.; 4. die Feststellbarkeit des Leistungsmißbrauchs und seine Bekämpfung verbessert; Verpflichtung der Arbeitslosen zur aktiven Beschäftigungssuche; auf drei Monate befristete Wirkung der persönlichen Arbeitslosenmeldung; Erweitung der zumutbaren Beschäftigungen; Ausschluß neuer Anwartschaften durch Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen; testen der Arbeitsbereitschaft durch Trainingsmaßnahmen; Innenrevision in Arbeitsämtern.; 5. die Beitragszahler entlasten: Verkürzung der durchschnittlichen Dauer der Arbeitslosigkeit; Erhöhung der Effektivität und Effizienz; Angleichung des relativen Umfangs der arbeitsmarktpolitischen Leistungen in den neuen Ländern an den der alten Länder." (Autorenreferat, IAB-Doku)
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 27, S. 3-8
ISSN: 0479-611X
"Die deutsche Arbeitsmarktpolitik ist stark durch ihren historischen Ursprung geprägt und weist eine besondere institutionelle Architektur auf. Neben dem Bund und den Ländern spielt inzwischen auch die EU eine wichtige Rolle." (Autorenreferat, IAB-Doku)
In: Die Sozialgerichtsbarkeit: SGb : Zeitschrift für das aktuelle Sozialrecht, Heft 6
ISSN: 1864-8029
In: Bundesarbeitsblatt: Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht, Band 1, S. 10-12
ISSN: 0007-5868
Der Beitrag stellt die Möglichkeiten der Bundesanstalt für Arbeit nach § 249h AFG vor. Die Produktive Arbeitsförderung Ost beschränkt sich auf Arbeiten aus den Bereichen Umweltsanierung/Umweltverbesserung, soziale Dienste und Jugendhilfe. Behandelt werden die förderungsfähigen Träger, Förderungsart, -kriterien und -verfahren sowie die Gesamtfinanzierung. (IAB)
In: Bundesarbeitsblatt: Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht, Heft 1, S. 10-12
ISSN: 0007-5868
Der Beitrag stellt die Möglichkeiten der Bundesanstalt für Arbeit nach Paragraph 249h AFG vor. Die Produktive Arbeitsförderung Ost beschränkt sich auf Arbeiten aus den Bereichen Umweltsanierung/Umweltverbesserung, soziale Dienste und Jugendhilfe. Behandelt werden die förderungsfähigen Träger, Förderungsart, -kriterien und -verfahren sowie die Gesamtfinanzierung. (IAB)
In: Bundesarbeitsblatt: Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht, Heft 10, S. 11-16
ISSN: 0007-5868
Mit dem Zweiten Gesetz zur -nderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze räumt der Gesetzgeber Hindernisse für einen wirkungsvollen Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente des Arbeitsförderungsrechts und eine zügige und ökonomische Bewilligung der Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III beiseite. Der arbeitsmarktpolitische Schwerpunkt der Rechtsänderungen liegt in einer neuen Ausrichtung und Ergänzung einiger der wesentlichen Instrumente der aktiven, d.h. der auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und auf die möglichst dauerhafte berufliche Wiedereingliederung der Arbeitslosen gerichteten Arbeitsmarktpolitik, nämlich der Eingliederungszuschüsse, der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sowie der Strukturanpassungsmaßnahmen. Weitere Änderungen betreffen Trainingsmaßnahmen, Arbeitnehmerhilfe, Überbrückungsgeld, berufliche Weiterbildung, Meldepflicht und die Einschränkung zumutbarer Pendelzeiten. Dazu kommen Änderungen bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes sowie die Neuregelung der Bemessungsentgelte für besondere Personengruppen. (IAB2)