Zwischen 1946 und 1989 begehrten 4,5 Millionen Flüchtlinge aus der sowjetischen Besatzungszone und der DDR Aufnahme in die Bundesrepublik Deutschland. Für knapp ein Viertel von ihnen war das Gießener Notaufnahmelager die erste Anlaufstation. Hier fand zum einen die formale Aufnahme in die Bundesrepublik statt, zum anderen gewann man hier wichtige Informationen, die Aufschluss über politische, wirtschaftliche und militärische Einrichtungen der DDR gaben. Die erste umfassende Studie hierzu verschränkt die Entwicklung der bundesdeutschen Aufnahme- und Integrationspraxis mit den Erinnerungen übergesiedelter DDR-Bürger an den Funktionsraum des Lagers Gießen und das Aufnahmeverfahren. Exemplarisch kristallisieren sich dabei die Stärken und Schwächen eines bundesdeutschen Aufnahmerituals heraus.
Zwischen 1946 und 1989 begehrten 4,5 Millionen Flüchtlinge aus der sowjetischen Besatzungszone und der DDR Aufnahme in die Bundesrepublik Deutschland. Für knapp ein Viertel von ihnen war das Gießener Notaufnahmelager die erste Anlaufstation. Hier fand zum einen die formale Aufnahme in die Bundesrepublik statt, zum anderen gewann man hier wichtige Informationen, die Aufschluss über politische, wirtschaftliche und militärische Einrichtungen der DDR gaben. Die erste umfassende Studie hierzu verschränkt die Entwicklung der bundesdeutschen Aufnahme- und Integrationspraxis mit den Erinnerungen übergesiedelter DDR-Bürger an den Funktionsraum des Lagers Gießen und das Aufnahmeverfahren. Exemplarisch kristallisieren sich dabei die Stärken und Schwächen eines bundesdeutschen Aufnahmerituals heraus. Jeannette van Laak, Dr. habil., ist Historikerin und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Simon-Dubnow-Institut für jüdische Geschichte und Kultur an der Universität Leipzig.
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Intro -- Impressum -- Inhalt -- Vorwort -- Erste These: -- Afrika ist unser Himmel – aber nicht so! -- Zweite These: -- Wir nehmen Flüchtlinge auf – unter diesen Bedingungen -- Dritte These: -- Aufnahmelager sind nicht unbarmherzig -- Vierte These: -- Das Staatsgebiet ist »Schauplatz der staatlichen Herrschaft« -- Fünfte These: -- Wir dürfen die Kapazitätsgrenze nicht überschreiten -- Sechste These: -- Familien gehören zusammen – aber nicht immer -- Siebte These: -- Ganz Deutschland hat Angst? Von wegen! -- Achte These: -- Denk' ich an Deutschland in der Nacht: Engagierte Weltoffenheit statt gleichgültigen Nebeneinanders -- Neunte These: -- Wir brauchen einen neuen Pakt zwischen dem Staat und seinen Bürgern -- Zehnte These: -- So kämpfen wir für Freiheit und Frieden und gegen Fluchtursachen -- Über die Autoren -- Anmerkungen
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Das Asylrecht in der Bundesrepublik wurde in seiner Entwicklung immer weiteren Einschränkungen unterworfen. Die Regelungen zur anderweitigen Verfolgungssicherheit, zu Nachfluchtgründen und zu Bürgerkriegsflüchtlingen in den Jahren 1987 bis 1990 belegen dies. ** 1990 einigte sich eine Kanzlerrunde auf ein 6-Wochen-Modell, in dem ein Verfahren von der Antragstellung bis zu Abschiebung oder Anerkennung innerhalb von sechs Wochen durchgeführt werden soll. ** Einschneidende Änderungen brachte das Asylverfahrensgesetz vom 1.7.1992, das in wesentlichen Teilen erst am 1.4.93 in Kraft trat. Flüchtlingen kann die Einreise verweigert werden, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat kommen oder sich länger als drei Monate in einem anderen EG-Land aufgehalten haben. Dabei ist die Frist zur Klageerhebung nur eine Woche. Diese kurze Frist gilt auch für Asylanträge, die als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurden. Bei Klageerhebung nach Ablehnung als unbegründet entscheidet über die Asylklage ein Einzelrichter. Dies alles sind Argumente, die der Verfasser vorträgt, um die Aushöhlung des Grundrechts auf Asyl zu belegen. ** Der Aufenthaltsstatus des Asylbewerbers, der sich während der sechs Wochen nur in einem Aufnahmelager aufhalten darf, ist recht unsicher. Wird er abgelehnt, erhält er entweder eine Aufenthaltsbefugnis oder ist nur als De-Facto-Flüchtling geduldet, was ihm eine mittelfristige Lebensplanung nicht möglich macht. ** Mit Inkrafttreten des Asylverfahrensgesetzes vom 1.7.93 wurde nach Meinung des Verfassers das Asylrecht faktisch abgeschafft, besonders durch die Einführung der sicheren Drittstaaten und die Länderlisten bei sicheren Herkunftsstaaten. Visumspflicht und Rückbeförderungspflicht der Fluggesellschaften, wie auch das Durchlaufen von Schnellverfahren und die Flughafenregelung tun ein übriges, daß Asylbewerber kaum noch legal in die Bundesrepublik einreisen können. Dies führt nach Meinung des Autors letztendlich zur Entstehung einer Schattenwirtschaft, die illegale Flüchtlinge beschäftigt, was sicherlich die Fremdenfeindlichkeit noch verstärken wird.
In der aktuellen kontroversen Debatte um Flüchtlinge in Deutschland stehen insbesondere Aufnahmelager der Länder sowie Unterkünfte in den einzelnen Kommunen im Mittelpunkt des Interesses von Medien, Politik und Aktivistengruppen. Durch das Aufeinandertreffen divergierender Meinungen werden Flüchtlingsunterkünfte zu konflikthaften Räumen. Die vorliegende Arbeit greift Diskussionen und Aushandlungsprozesse in und um den Raum der Flüchtlingsunterkunft auf und untersucht lokale Prozesse der Migration am Beispiel der Stadt Remscheid. Im Fokus stehen dabei keine einzelne MigrantInnengruppen oder spezifische Aspekte der Migration, sondern der Raum als soziales Produkt. Dieser wird nach Lefebvre durch Bedeutungszuschreibungen und alltägliche Handlungen kontunierlich produziert. Die übergeordnete Fragestellung der Arbeit lautet daher: Wie wird der Raum der Flüchtlingsunterkunft produziert? Der Zugang über den Raum ermöglicht es, unterschiedliche Themen und Ansätze, wie bspw. das Konzept des othering, Studien zum Prozess des Wartens oder Abhandlungen zu Sauberkeit und Schmutz in die Untersuchung aufzunehmen und zueinander in Beziehung zu setzen. Um die übergeordnete Forschungsfrage anhand des empirischen Materials beantworten bzw. diskutieren zu können, bedienen wir uns unterschiedlicher theoretischer Ansätze, darunter die Raumkonzepte der Sozialgeographie, der Produktion des Raums nach Lefebvre sowie de Certeaus Theorie der Alltagspraktiken. Die auf Basis des empirischen Materials herausgearbeiteten diversen Bedeutungsproduktionen werden anhand von fünf Raumkonstruktionen systematisiert. Der Raum der Exklusion, des Übergangs, des Fremden, der Hilfsbedürftigkeit und der Raum des Wartens sind nicht separat zu betrachten, sondern stellen ineinandergreifende Perspektiven auf den Raum der Flüchtlingsunterkunft dar. Dieser wird durch rechtliche Vorgaben konzipiert bzw. eingegrenzt. Die Instrumente der Exklusion, die Grenzziehungen zwischen politisch berechtigten Bürgern und Nicht-Bürgern, werden durch die Unterscheidung zwischen Eigen und Fremd, durch institutionelles als auch gesellschaftliches othering, verstärkt. Andererseits werden die Grenzen des Raums der Flüchtlingsunterkunft versetzt, wenn durch die Bevölkerung Angebote und Handlungsmöglichkeiten für Asylsuchende geschaffen werden. Währenddessen suchen Menschen, die im Raum der Flüchtlingsunterkunft untergebracht sind, ihre Situation zu verbessern. Sie wenden individuelle Taktiken an, die es ihnen ermöglichen, Grenzen zu umgehen und den eigenen Handlungsspielraum zu vergrößern. Die vorliegende Analyse zeigt die Komplexität der ineinandergreifenden Raumkonstruktionen und fördert durch die Untersuchung verschiedenster Perspektiven das Verständnis für das Leben in und um die Remscheider Flüchtlingsunterkünfte.
Aus der Einleitung: In der vorliegenden Diplomarbeit werden die Rahmenbedingungen unter denen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Bundesrepublik leben, dargestellt. Hierbei werden psychologische, soziologische, ethnologische, politische, rechtliche und methodische Gesichtspunkte berücksichtigt. Obwohl das deutsche Ausländer- und Asylrecht, Sechzehnjährige wie Erwachsene behandelt, werden in dieser Diplomarbeit alle Personen, die, das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet haben als Minderjährige angesehen. Die Arbeit soll das Spannungsverhältnis verdeutlichen, in dem sich die behandelte Personengruppe befindet. Die Bundesregierung verteidigt die bestehende Gesetzeslage. Menschenrechts- und Jugendschutzverbände, die sich in der National Coalition zusammengeschlossen haben, verstehen sich als Anwalt der Kinder und Jugendlichen. Sie lehnen sich in ihrer Argumentation an geltende Kinderschutzabkommen an. Gang der Untersuchung: Zu Beginn der Diplomarbeit werden die notwendigen Definitionen vorrangestellt und die Dimensionen der Problematik aufgezeigt. Der Zweck ist die Heranführung an das eigentliche Thema. In Kapitel 5 werden die wichtigsten Kinderschutzabkommen dem offiziellen Standpunkt der Bundesregierung gegenübergestellt. In den folgenden Abschnitten werden die gesetzlichen Bestimmungen, die aus der Regierungspolitik resultieren, genauer untersucht. Hierbei handelt es sich um Fragen des Bleiberechts, um Aufenthaltstitel sowie, um Einreiseverfahren. Die Abschliessenden Kapitel behandeln, die konkrete Lebenssituation der Minderjährigen, z.B. in den Bereichen Unterbringung und Bildung, wobei die Herausarbeitung von Massnahmen, die der Lebenssituation der jungen Flüchtlinge gerecht wird und somit Lebensperspektiven eröffnet, im Mittelpunkt stehen. Sicherlich wären viele Themen, die in der Ausarbeitung nur angerissen werden, es wert, daß ihnen eine eigene Diplomarbeit gewidmet wird. Doch soll die vorliegende Arbeit, nicht einige Teilaspekte ganz präzise beschreiben, sondern vielmehr einen möglichst breiten Überblick über den Gesamtzusammenhang geben. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: 1.Einleitung 2.Flüchtlinge 2.1Definition des Flüchtlingsbegriffs 2.2Die Verteilung der Flüchtlinge auf die einzelnen Erteile 2.3Die 10 größten Herkunftsländer von Flüchtlingen 3.Fluchtursachen 3.1Flucht vor Krieg 3.2Die Vermischung politischer und ökonomischer Fluchtmotive 3.3Flucht vor Armut 3.4Umweltflüchtlinge 3.5Kinderspezifische Fluchtgründe 3.5.1Press ganging 3.5.2Junge Menschen im Konflikt zwischen Staat und Volksgruppe 4.Unbegleitete Minderjährige 4.1Die Definition des Hohen Flüchtlingskommissars 4.2Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der historischen Perspektive 4.3Die Empirische Erfassung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge 5.Internationale Kinderschutzabkommen 5.1Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) 5.1.1Die Vorbehaltserklärung der Bundesregierung zur KRK 5.1.2Der Standpunkt der Bundesregierung in Bezug auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 5.2Das Haager Minderjährigenschutzabkommen (MSA) 6.Grundsätze des asyl- und ausländerrechtlichen Bleiberechts 6.1Verfolgung durch den Staat 6.2Sichere Drittstaaten 6.3Das Schengener Abkommen 6.4Der Zeitpunkt der Verfolgung 6.5Nachfluchtgründe 6.6Abschiebeschutz im Sinne des § 51 AuslG 6.7Abschiebeschutz gem. § 53 AuslG 7.Der Aufenthaltsstatus 7.1Die Aufenthaltsgestattung 7.2Die Mitwirkungspflichten im Asylverfahren 7.3Die Duldung 7.4Die Aufenthaltsbefugnis 8.Die Einreise unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge 8.1Die rechtliche Stellung handlungsunfähiger Minderjähriger im Ausländergesetz 8.2Daten über einreisebegehrende minderjährige Flüchtlinge an den Grenzen der Bundesrepublik 8.3Das Flughafenverfahren 8.3.1Handlungsunfähige Minderjährige im Flughafenverfahren 8.3.2Handlungsfähige Minderjährige im Flughafenverfahren 8.4Altersbestimmung durch das Röntgen der Handwurzelknochen 9.Inobhutnahme und Unterbringung in Einrichtungen der Jugendhilfe 9.1Zuständigkeit und Kostenübernahme 9.2Die Bestellung der Vormundschaft 9.3Erstversorgung in einer Clearingstelle 9.4Die besondere Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge 9.5Die Unterbringung 9.5.1Unterbringung und Identität 9.5.2Sprache und Identität 9.5.3Muttersprachlicher Unterricht 10.Die Lebenssituation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge im Alter Zwischen 16 und 18 Jahren 10.1Die Unterbringung in Aufnahmelagern 10.2Das Asylbewerberleistungsgesetz 10.3Abschiebungshaft 11.Sozialarbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen 11.1Der ganzheitliche Betreuungsansatz 11.2Die Betreuungstätigkeit 11.3Sozialarbeit mit Menschen ohne Aufenthaltsrecht 12.Schlusswort 13.Literaturverzeichnis