Die größten Umweltprobleme der Gegenwart besitzen ausnahmslos eine internationale Dimension. Die Ausdünnung der Ozonschicht, die globale Erwärmung, die Zerstörung der Tropenwälder oder die Meeresverschmutzung machen nicht vor nationalen Grenzen halt. Da auf internationaler Ebene keine zentrale Instanz existiert, die die Nutzung grenzüberschreitender Umweltgüter wirkungsvoll regulieren könnte, ist zum Schutz freiwillige zwischenstaatliche Zusammenarbeit erforderlich. Zentrale Aufgabe der Arbeit ist es daher, die ökonomischen Bedingungen für internationale Kooperation in Umweltschutzfragen herauszuarbeiten und auf konkrete Fragestellungen anzuwenden. Die Untersuchung beschränkt sich dabei nicht auf die wohlfahrtsökonomische Perspektive, sondern schließt auch die Sichtweise der Neuen Politischen Ökonomie ein.
Mit der kräftigen Abwertung der D-Mark in den letzten zwei Jahren und dem Kurswechsel in der Lohnpolitik hat sich die in der ersten Hälfte der neunziger Jahre im Rahmen der Standortdiskussion erneut entflammte Debatte über die hohen Arbeitskosten in Deutschland zwar wieder etwas beruhigt. Gleichwohl finden internationale Arbeitskostenvergleiche weiterhin große Beachtung, zumal sie oft recht unterschiedliche Ergebnisse hervorbringen. Wie erklären sich solche Unterschiede? Welche Probleme ergeben sich bei internationalen Arbeitskostenvergleichen?
The paper discusses the impact of environmental policies on international competitiveness of industries. Two positions are taken in the current debate on this issue. One the one hand, strict environmental policies are blamed for imposing substantiell costs which worsen international competitiveness. One the other hand, the competitiveness of firms may be improved in the long run because firms are encouraged to develop green technologies and may take a leading position on these world markets in the future (Porter-Hypothesis). The paper demonstrates that neither theoretical nor empirical evidence is able to support one of these conßicting positions in general. It shows the effects of environmental policies in different theoretical settings and discusses the problem in a model of perfect competition, in strategic environmental policy models of an international oligopoly, and in a model of firms' locational decisions. Many of the results are very sensitive to changes in parameters and assumptions and cannot be generalized. A survey of empirical studies concludes that there is no general clear evidence for neither a positive nor a negative impact of environmental policy on international competitiveness.
Mit dem Abschluss der Uruguay-Runde und der Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) ist das Welthandelssystem in eine qualitativ neue Phase eingetreten. Manche sprechen von einem "Quantensprung" auf dem Weg zu einer Welthandelsordnung für das 21. Jahrhundert, andere von einem "historischen Marktstein". In der Tat hat die Uruguay-Runde mit der abschließenden "Erklärung von Marrakesch" am 14. April 1994 erhebliche Fortschritte in die internationalen Handelsbeziehungen gebracht. Zumindest hat die bisherige Ordnung des Welthandels seit Marrakesch deutlich an Umriss und Gestalt gewonnen.
Die Diskussion zum Thema 'Handel und Umwelt' und die zu erarbeiteten internationalen Prinzipien in diesem Bereich haben die positiven Effekte und die Gleichrangigkeit der Wohlfahrtsförderung durch Handel und Umweltmassnahmen zu beachten. Handel führt zur Wohlfahrtssteigerung und kann damit die Grundlage für die Implementierung effektiver Umweltschutzmassnahmen bilden. Handel basiert auf der effizienten Allokation von Ressourcen und fördert daher auch den richtigen Umgang mit natürlichen Ressourcen, wenn das entsprechende Bewusstsein vorhanden ist und Marktversagen korrigiert wird. Ebenso gilt aber auch, dass eine nachhaltige Nutzung der Umwelt zentrale Voraussetzung für die langfristige Wohlstandssteigerung ist. Nationale Produktstandards und Massnahmen zum Schutz der eigenen Umwelt vor Schädigungen aus Produktionsvorgängen können notwendig sein, um Marktversagen zu korrigieren. In diesen Fällen müssen die WTO-Prinzipien der Transparenz, Nicht-Diskriminierung, Offenheit, Notwendigkeit und die Zugrundelegung von wissenschaftlichen Erkenntnissen beachtet werden, um 'grünen Protektionismus' und Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Unterschiedliche Risikoevaluationen und Präferenzen sollen anerkannt werden, dürfen aber nicht zur künstlichen Schaffung von technischen Handelshemmnissen für umweltschutzfremde Ziele missbraucht werden. Wo möglich, sollten in internationaler Zusammenarbeit allgemein anerkannte Standards und gemeinsame Ziele und Werte festgelegt werden. Dies würde die Koordination von Umwelt- und Handelsinteressen begünstigen und dazu beitragen, Spannungsfelder zwischen diesen beiden Zielen abzubauen. Eine Harmonisierung von Berechnungsmethoden und Prüfverfahren könnte zu grösserer Effizienz und Transparenz führen. Gleichwertige Standards sollten gegenseitig anerkannt werden. Dies erlaubt eine effizientere Abwicklung und Stärkung des Handels unter gleichzeitiger Wahrung der eigenen Umweltpolitik. Nationale Unterschiede in der Produktion von Gütern sind die Grundlage des internationalen Handels, sie ...
Die Öffnung des deutschen Bilanzrechts bewirkt eine zunehmende Anwendungsbreite von internationalen Rechnunungslegungsnormen (wie insbesondere der US-GAAP und der IAS) für deutsche Rechtsanwender;1 die heterogenen Normtypen und die – damit einhergehend – unterschiedlichen ökonomischen Eigenschaften dieser Normen erfordern für einen sinnvollen Rechnungslegungsvergleich eine komparative Rechnungslegungstheorie. Eine Besinnung auf die ökonomische Theorie ist – auch ausgelöst durch die Internationalisierung der Rechnungslegung – hier grundsätzlich festzustellen,2 wie auch das moderne deutsche Bilanzrecht seine heutige Prägung durch die ökonomische Theorie – und nicht vornehmlich durch die Anwender – erhielt.3 Es ist das Ziel des Aufsatzes, einen Beitrag zu einer institutionenökonomischen Theorie der Rechnungslegung zum Zweck der Bestimmung von Informationsinhalten und Gewinnansprüchen sowie zur vergleichenden Rechnungslegungstheorie zu leisten. In einem ersten Hauptteil (2) wird im folgenden – auf dem institutionenökonomischen Forschungsprogramm aufbauend – skizziert, welche Bedeutung Institutionen im Rahmen des Nutzenkalküls von Entscheidern zuzumessen ist; danach werden die einzelnen für eine vergleichende Rechnungslegung relevanten Institutionsarten typisiert (in formale und informelle Regeln) sowie deren Attribute im individuellen Zielstromkalkül eingeführt (nämlich Prädikate der Manipulationsfreiheit und Prädikate der Entscheidungsverbundenheit). Das Verhältnis der Institutionen zueinander wird im folgenden Abschnitt (3) anhand eines rechtlich geprägten und eines ökonomischen Systemverständnisses entwickelt. Es wird gezeigt, daß beide Systembegriffe auf einer Nichtadditivität der sie konstituierenden Institutionen gründen, die den qualitativen Vergleich unterschiedlicher Systeme erschweren; man überschätzt hingegen die Unterschiede zwischen juristischem und ökonomischem Systemverständnis: beide sind funktionsähnlich. Im letzten Hauptteil (4) werden schließlich vor dem Hintergrund einer gestaltenden Theorie die hierfür relevanten Teilbereiche (Sub-Systeme) der Rechnungslegungsordnung vorgestellt sowie einzelne Publizitätsnormen funktional ausgelegt. Der Beitrag schließt mit zusammenfassenden Thesen (5). ; This paper presents some consequences of economic theory for the regulation of corporate accounting and disclosure under Geman accounting legislation (de lege lata) and in an international context. The following implications are discussed: (i) It is argued that the economic income conception provides means for a better understanding of the informational needs of accounting data-users and can serve as a guidance for the interpretation of legal rules concerning disclosure. (ii) From a Law and Economics-perspective the article develops a concept to comparing the economic content of different legal regimes in an international accounting environment. (iii) It is shown that – in the "new paradigm" of complementarities (Milgrom/Roberts) – regulation of disclosure standards can also be seen as a function of the institutional setting, e.g. of the (national) structure of corporate governance and the (national) financial system. (iv) The principle of full disclosure can be interpreted as a complementary element of the overall disclosure system in a country. Especially the fine tuning of the application of the principle of full disclosure in a national context depends on whether it figures as part of an insider control-system or an outsider control-system. (v) Finally, it is argued that the interpretation of extraordinary items in German accounting law, for the time being, does not satisfy the informational needs of market participants.
Die Öffnung des deutschen Bilanzrechts bewirkt eine zunehmende Anwendungsbreite von internationalen Rechnunungslegungsnormen (wie insbesondere der US-GAAP und der IAS) für deutsche Rechtsanwender;1 die heterogenen Normtypen und die – damit einhergehend – unterschiedlichen ökonomischen Eigenschaften dieser Normen erfordern für einen sinnvollen Rechnungslegungsvergleich eine komparative Rechnungslegungstheorie. Eine Besinnung auf die ökonomische Theorie ist – auch ausgelöst durch die Internationalisierung der Rechnungslegung – hier grundsätzlich festzustellen,2 wie auch das moderne deutsche Bilanzrecht seine heutige Prägung durch die ökonomische Theorie – und nicht vornehmlich durch die Anwender – erhielt.3 Es ist das Ziel des Aufsatzes, einen Beitrag zu einer institutionenökonomischen Theorie der Rechnungslegung zum Zweck der Bestimmung von Informationsinhalten und Gewinnansprüchen sowie zur vergleichenden Rechnungslegungstheorie zu leisten. In einem ersten Hauptteil (2) wird im folgenden – auf dem institutionenökonomischen Forschungsprogramm aufbauend – skizziert, welche Bedeutung Institutionen im Rahmen des Nutzenkalküls von Entscheidern zuzumessen ist; danach werden die einzelnen für eine vergleichende Rechnungslegung relevanten Institutionsarten typisiert (in formale und informelle Regeln) sowie deren Attribute im individuellen Zielstromkalkül eingeführt (nämlich Prädikate der Manipulationsfreiheit und Prädikate der Entscheidungsverbundenheit). Das Verhältnis der Institutionen zueinander wird im folgenden Abschnitt (3) anhand eines rechtlich geprägten und eines ökonomischen Systemverständnisses entwickelt. Es wird gezeigt, daß beide Systembegriffe auf einer Nichtadditivität der sie konstituierenden Institutionen gründen, die den qualitativen Vergleich unterschiedlicher Systeme erschweren; man überschätzt hingegen die Unterschiede zwischen juristischem und ökonomischem Systemverständnis: beide sind funktionsähnlich. Im letzten Hauptteil (4) werden schließlich vor dem Hintergrund einer gestaltenden Theorie die hierfür relevanten Teilbereiche (Sub-Systeme) der Rechnungslegungsordnung vorgestellt sowie einzelne Publizitätsnormen funktional ausgelegt. Der Beitrag schließt mit zusammenfassenden Thesen (5). ; This paper presents some consequences of economic theory for the regulation of corporate accounting and disclosure under Geman accounting legislation (de lege lata) and in an international context. The following implications are discussed: (i) It is argued that the economic income conception provides means for a better understanding of the informational needs of accounting data-users and can serve as a guidance for the interpretation of legal rules concerning disclosure. (ii) From a Law and Economics-perspective the article develops a concept to comparing the economic content of different legal regimes in an international accounting environment. (iii) It is shown that – in the "new paradigm" of complementarities (Milgrom/Roberts) – regulation of disclosure standards can also be seen as a function of the institutional setting, e.g. of the (national) structure of corporate governance and the (national) financial system. (iv) The principle of full disclosure can be interpreted as a complementary element of the overall disclosure system in a country. Especially the fine tuning of the application of the principle of full disclosure in a national context depends on whether it figures as part of an insider control-system or an outsider control-system. (v) Finally, it is argued that the interpretation of extraordinary items in German accounting law, for the time being, does not satisfy the informational needs of market participants.
Verzichten Regierungen auf Umweltschutzmaßnahmen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit ihrer Industrie nicht zu gefährden oder eine Abwanderung von Unternehmen zu verhindern? Oder forciert genau umgekehrt eine rigide Umweltschutzpolitik die Innovationsfähigkeit der Unternehmen und sichert ihnen so langfristig eine Vormachtstellung auf dem Weltmarkt? Diese Fragen werden für einen internationalen Oligopolmarkt analysiert. Mit Hilfe spieltheoretischer Methoden werden die umweltpolitischen Entscheidungen hinsichtlich ihrer Effizienz beurteilt. Es zeigt sich, daß sie nur in seltenen Fällen optimal sind. Sowohl zuviel wie auch zuwenig Umweltschutz sind möglich. Selbst bei national begrenzten Umweltproblemen verspricht daher eine internationale Zusammenarbeit Vorteile.
". an den Küsten – liest man – steigt die Flut / Der Sturm ist da, die wilden Meere hupfen / An Land, um dicke Dämme zu zerdrücken" – dieses "Weltende", das Jakob von Hoddis 1911, in der Endzeitstimmung vor Beginn des ersten Weltkrieges, erfühlte, findet knapp neunzig Jahre später eine ganz neue, nicht weniger dramatische Interpretation. "Es ist vermutlich zu spät, um die globale Erwärmung zu verhindern", so vermeldete das Umweltprogramm der Vereinten Nationen im Herbst 1999. So einfach, so knapp lässt sich die kommende Katastrophe des 21. Jahrhunderts umreißen. Wenn die derzeitigen Prognosen eintreffen, wird der Meeresspiegel steigen, werden Klimazonen sich verschieben, wird die Menschheit der Gefahr unvorhersehbarer Risiken eines veränderten und kaum verstandenen Klimasystems ausgesetzt sein (allgemein hierzu Schellnhuber 1998).
Mit der weltwirtschaftlichen Integration verstärken sich die Interdependenzen zwischen den institutionellen Regelwerken einzelner Länder. Der nationale Wirtschaftspolitiker wird zunehmend zum globalen Wirtschaftspolitiker. Um Freihandel zu sichern, muß der globale Wirtschaftspolitiker verstärkt auf die interne Marktöffnung drängen, während Handelsbarrieren an der Grenze zusehends an Bedeutung verlieren. Die Etablierung einer internationalen Wettbewerbspolitik stellt die konsequente Fortsetzung der Handelspolitik dar. Als ersten Schritt sollte der globale Wirtschaftspolitiker die Durchsetzung eines internationalen Kartellverbots anstreben. Der globale Wirtschaftspolitiker sollte der Versuchung widerstehen, die Handelspolitik mit der Umwelt- oder Sozialpolitik zu verquicken. Der Internationale Währungsfonds kann heute kaum noch maßgeblich zur Beilegung internationaler Währungskrisen beitragen. Der globale Wirtschaftspolitiker sollte ihn aus seiner Rolle als Kreditgeber in Krisensituationen entlassen und ihm statt dessen die Ausgestaltung und Überwachung einer transparenten internationalen Finanzarchitektur übertragen. Der globale Wirtschaftspolitiker sollte darauf verzichten, eine Tobin- Steuer auf internationale Kapitalbewegungen einzuführen, da sie lediglich die Transaktionskosten im regulären Kapitalyerkehr erhöhen würde, während sie gegen tiefgreifende Währungskrisen völlig wirkungslos wäre. Internationale Regeln sollten stets als Minimalregeln ausgestaltet sein, damit sie den internationalen Systemwettbewerb nicht unnötig beschränken. Internationale Politikkoordination darf nicht als Kartell der Wirtschaftspolitiker gegen den Systemwettbewerb mißbraucht werden.
Dieser Beitrag basiert auf einem Referat, das auf der Fachtagung "Entwicklungspfade zum EUROPASS- Berufsbildung" der Gesellschaft zur Förderung Pädagogischer Forschung im Juni 1999 in Frankfurt am Main gehalten wurde. Die Kultusministerin des Landes Hessen erläutert, wie hessische Jugendliche durch Mittel des Europäischen Sozialfonds gefördert werden. Insbesondere wurden in den neunziger Jahren Eingliederungslehrgänge in die Berufs- und Arbeitswelt für Ausländer und Aussiedler entwickelt und ausgebaut. Die Referentin geht kurz auf den EUROPASS-Berufsbildung ein und erklärt an Beispielen, wie Projekte im Rahmen des LEONARDO-Programms im Land Hessen umgesetzt wurden. (DIPF/Ba.)
Die Liberalisierung und Integration von Märkten kann zu einer deutlichen Verstärkung negativer externer Effekte der Wettbewerbspolitik der Behörden und der Wettbewerbsstrategien der Unternehmen eines Landes in anderen Ländern führen. Dieser Entwicklung könnte durch eine Internationalisierung der Wettbewerbspolitik entsprochen werden, ohne den ?Wettbewerb zwischen den Wettbewerbsregeln?vollständig auszuschalten. Eine supranationale Rahmenregelung für den Wettbewerb müßte vor allem einen Mechanismus beinhalten, der die Neigung der nationalen Wettbewerbspolitik zur Diskriminierung zwischen Inlands- und Auslandsmärktenüberwinden und Verzerrungen des internationalen Wettbewerbs ?an der Quelle?beseitigen könnte. Die Initiative zur Durchsetzung des Ursprungslandprinzips in der Wettbewerbspolitik würde von jenen Ländern ausgehen, in denen die wettbewerbswidrigen Unternehmenspraktiken sich hauptsächlich auswirken, und durch das Streitschlichtungsverfahren der WTO unterstützt. ; The liberalisation and integration of markets tends to significantly increase the negative externalities which domestic competition policies and corporate competition strategies may cause abroad. An internationalisation of competition policy, without completely removing the ?competition among competition rules?, could be an appropriate response to this development. A supranational framework for the regulation of competition would above all have to contain a mechanism by which the bias of national competition policies towards discriminating between domestic and foreign markets could be overcome and distortions of international competition eliminated ?at the source?. The countries most heavily affected by anti-competitive business practices would seize the initiative in enforcing the country-of-origin principle in competition policy supported by the WTO dispute-settlement procedure.
Ausgangspunkt dieser Arbeit ist die Behauptung, dass der migrationspolitische Diskurs zu wenig auf die internationale Integration von Gütermärkten Bedacht nimmt. Die Debatte wird weitgehend arbeitsmarktökonomisch geführt, wobei der sogenannte immigration surplus für das Zuwanderungsland und die damit einhergehende Einkommensumverteilung im Zentrum stehen. Immigration ist ein Arbeitsangebotsschock, ihre Wirkungen hängen also entscheidend vom Verlauf der Arbeitsnachfragefunktion des Zuwanderungslandes ab. In dieser Arbeit wird gezeigt, dass die Arbeitsnachfragefunktion von Ländern, die über internationalen Handel in die Weltmärkte integriert sind, gänzlich anders verläuft, als jene von geschlossenen Ökonomien, wie sie in den Abhandlungen zum immigration surplus und den Verteilungswirkungen von Immigration typischerweise unterstellt werden. Sie weist flache Stellen auf, die den immigration surplus vereiteln können. Grössenvorteile können den immigration surplus erhöhen, bergen aber die Gefahr von negativen Wohlstandseffekten durch eine migrationsbedingte Reallokation der Faktoren. Die Erwartung eines immigration surplus bedingt flexible Löhne. Bei Lohnrigiditäten stellt sich die Immigration aus der Sicht der Zuwanderungslandes typischerweise wesentlich problematischer dar als bei perfekten Arbeitsmärkten. Auch hier zeigt sich jedoch, dass die internationale Gütermarktintegration einen entscheidenden Unterschied macht. Sie kann das Unterbeschäftigungsproblem als solches entweder lindern oder verschärfen. Existieren zwei Immigrationsländer mit unterschedlichen ARbeitsmarktinstitutionen (USA-Europa), so hat Immigration und Immigrationspolitik des Landes mit funktionierenden Arbeitsmärkten erhebliche Auswirkungen auf das Land mit rigiden Arbeitsmärkten.
Inwieweit sind Geschlechterkonflikte in der internationalen Bildungszusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland vorhanden, und wie wirken sich diese auf die gezielte Förderung von Frauen in den nonformalen Bildungsprogrammen aus? Diese beiden Fragen sollen im vorliegenden Beitrag behandelt werden. Im ersten Teil werden vier verschiedene Ansätze zur nonformalen Bildung präsentiert, die die befragten Expertinnen und Experten, die innerhalb der deutschen Organisationen tätig sind, vorgetragen haben. Im zweiten Teil werden drei voneinander unterschiedliche Positionen zum Selbstverständnis von Frauenförderung in den Organisationen vorgestellt, sie lassen sich wie folgt differenzieren: Konstruktive Auseinandersetzungen durch die Frauenförderung, Frauenförderung nur mit Frauen und Konflikte durch die Frauenförderung. Im dritten Teil werden Erklärungsversuche für die zögerliche Adaption internationaler Verpflichtungen diskutiert. (DIPF/Orig.)