von Dr. Heinrich Lammasch, o. ö. Professor des Strafrechtes, des Völkerrechtes und der Rechtsphilosophie an der K. K. Universität Innsbruck ; Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- Crim. 159 of
von Dr. Heinrich Harburger, Privatdocent und Amtsrichter in München ; Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- Crim. 124 i
В рецензии дается научная оценка вышедшей в Германии в 2008 г. коллективной монографии по уголовному процессу Европы. ; The review gives scientific evaluation of the collective monograph on the European criminal procedure, published in Germany in 2008.
Internationale Rechtsgrundlagen zur Korruptionsbekämpfung ? Implementierung ins nationale StrafrechtKARIN KAUBEKurzzusammenfassungKein politisches, bürokratisches oder gesellschaftliches System ist frei von Korruption. Besonders groß ist das Korruptionspotential in den Gemeinden. Die Nähe zwischen der Verwaltung und der Wirtschaft bildet einen geeigneten Nährboden für dauerhafte Netzwerke zwischen Politik, Wirtschaft und Medien, die korrupten Praktiken Auftrieb geben. Auch in der Europäischen Union finden sich ausgeprägte Anreize zur Korruption.Korruption hemmt aber neben der Untergrabung der Integrität einer Gesellschaft auch die soziale und wirtschaftliche Entwicklung und verstärkt somit die Armut. Sie mindert die Qualität des öffentlichen Dienstes und stellt letzten Endes eine Gefahr für die Demokratie dar. Anstelle von fairem Wettbewerb über Qualität und Preis tritt ein Wettbewerb der Bestechung und Bestechlichkeit. Daher ist Korruption abzulehnen und dagegen vorzugehen. Das Strafrecht ist hierbei wohl nicht der einzige Ansatz zur Bekämpfung der Korruption, doch kommt ihm eine entscheidende Bedeutung zu, da es illegale Handlungen definiert und einen ausgeprägten Präventivcharakter besitzt.An Bedeutung hat das Thema Korruption auf internationaler Ebene erst Mitte der 1990er Jahre gewonnen, mitverantwortlich dafür war auch die wachsende Komplexität des wirtschaftlichen Handelns, die ab Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts einsetzte. Die Globalisierung der Handelsbeziehungen schuf gleichzeitig Betätigungsfelder für Menschen mit krimineller Energie. Darin liegt auch die Wichtigkeit internationaler Antikorruptionsinstrumente, die die Zusammenarbeit bei der Verfolgung grenzüberschreitender Straftaten verbessern und die Strafbestimmungen gegen Korruption angleichen sollen. Um jedoch auf diesem Gebiet effektiv zu sein, muss der Zeitraum zwischen der Unterzeichung eines Abkommens und der innerstaatlichen Umsetzung verringert werden. ; International Statutory Sources for Combatting Corruption ? Implementation into Austrian Criminal LawKARIN KAUBEAbstractNeither a political bureaucratic nor a social system is free from corruption. Corruption networks are based on the connection between economy and public administration. Corrption constrains social and economic development and leads to an increase of poverty. Evetually corruption derogates civil service and is a danger to democracy. Instead of fair competition of price and quality rules a competition of bribery and corruptibility. So corruption has to be disliked.In the ninetis bribery and corruption gained in importance. Which was a global phenomenon. Globalazation of markets created space for criminal activity. For this reason it is so important to combat corruption on a global scale. Cross-border cooperation is absolutely essential nowadays. To ensure the efficency of combatting corruption it is necessary to implement international conventions as soon as possible. ; vorgelegt von Karin Kaube ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2010 ; (VLID)208040
Filmed from the original held by: Harvard Law School Library. ; Thesis (doctoral)--Universität Göttingen. ; Bibliography: p. [vii]-viii. ; Mode of access: Internet.
Die vorliegende Arbeit steht im Kontext der Regionalisierung im Internationalen Strafrecht. Sie untersucht die Faktoren, die der entsprechenden Entwicklung des afrikanischen internationalen Strafrechts unter der Ägide der Afrikanischen Union (AU) zugrunde liegen und beleuchtet die Inhalte dieser sich entwickelnden Disziplin. Primäres Ziel der Arbeit ist es, die theoretischen und praktischen Grundlagen für die Entwicklung eines tragfähigen Systems afrikanischer Strafjustiz zu untersuchen, das in der Lage sein soll, mit Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit in Afrika umzugehen, die die öffentliche Ordnung des Kontinents bedrohen. Im Weiteren entwickelt die Arbeit das Verhältnis des regionalen, afrikanischen Strafrechts zu dem globalen System des internationalen Strafrechts, in dessen Mittelpunkt der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) und der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen stehen. Die Kombination der Analysen dieser verschiedenen Bereiche führt die Arbeit zu drei zentralen Schlussfolgerungen: Erstens ist die Entwicklung eines afrikanischen internationalen Strafrechts nicht nur eine Konsequenz der aktuellen Krise des internationalen Strafrechts. Sie ist ebenso und zuvorderst das Ergebnis einer Politik der Eigenständigkeit der AU und ihrer Mitgliedsstaaten. Diese zielt darauf ab, die regionale öffentliche Ordnung durch regionale Institutionen und strafrechtliche Verantwortlichkeit zu schützen. Die zweite Schlussfolgerung lautet, dass die AU ein System regional- afrikanischer Strafjustiz vorantreibt, das auf drei optionalen Modellen aufbaut: Der Delegation von Rechtsprechungsbefugnissen an Mitgliedsstaaten, der Errichtung hybrider Gerichte mit regionalen RichterInnen sowie dem Aufbau eines regionalen Strafgerichtshofs. Zusammen mit solchen Straftatbeständen der Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit, die den Kontinent spezifisch betreffen, bilden diese Modelle den Kern des afrikanischen internationalen Strafrechts. Allerdings bleiben Tragfähigkeit und Effizienz des Systems problematisch. ...
The paper observes the emergence of an international order of criminal prosecution in Europe from the late 18th century, which was characterised by two ambiguous developments: nation-based criminal law systems on the one hand and an increasing demand for international, transborder co-operation in matters of criminal law and criminal justice on the other. For with increasing migration, economic transactions and political dissidents, new crimes and threats of order and security, which could not only be handled within the national criminal systems, evolved. Thus the main fields in which a new international order in criminal matters was developed over the course of the 19th century were extradition, asylum and mutual assistance, as shaped by international treaties, domestic national laws and by international legal discourses. Based on different national legal orders and traditions, nearly every country established slightly different legal regulations and instruments, though in the long run it was inevitably the establishment of rules and instruments of transborder co-operation and mutual assistance in criminal matters which would at last lead to an international – and fragile – order of criminal prosecution. In this regard the project that will be presented in the conference makes a wide-ranging topic for comparative legal history in the field of criminal as well as international law. ; In der postmodernen globalen Welt erweist sich gerade die Weiterentwicklung der normativen Ordnung im Bereich des transnationalen Strafrechts als problembehaftet. Das internationale Strafrecht im engeren Sinn supranationaler Kodifikationen und Institutionen ist noch immer auf wenige Tatbestände und internationale Gerichte beschränkt. Eine umfassendere, alle Elemente der grenzübergreifenden Interaktion von Strafrechtsregimen normierende internationale Strafrechtskodifikation scheint kaum realisierbar; bereits partielle Harmonisierungsbemühungen in der Europäischen Union stoßen an enge Grenzen und wurden – wie der europäische Haftbefehl oder das Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen – nach 2002 nur unter dem Druck terroristischer Sicherheitsbedrohungen realisiert. Die normativen Grundlagen wie die staatliche Praxis des internationalen Strafrechts lassen zahlreiche Ambivalenzen, Regime-Kollisionen und Konflikte erkennen, vertragliche Vereinbarungen gehen dem Gesetzesrecht vor, polizeilich-politische Erfordernisse dominieren vor rechtsstaatlicher Einhegung und Individualrechten und insgesamt erweisen sich transnationale Strafrechtsregime als rechtlich eher gering normiert. .
Die vorliegende Arbeit behandelt als Thema den Einfluss des internationalen Terrorismus auf das österreichische materielle Strafrecht. Sie besteht aus insgesamt drei Teilen. Der erste Teil ist dem Terrorismusbegriff selbst, der schwierigen Suche nach einer allgemeingültigen Definition und der strafrechtlichen Nutzung des Begriffs auf nationaler und supranationaler Ebene gewidmet. Darüber hinaus wird ein Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Bereich des islamistischen Terrorismus geboten, die kriminalpolitischer Hintergrund der erfolgten Änderungen im StGB waren. Der zweite Teil ist der Entstehung des neuen präventiven Bekämpfungsansatz im Bereich des Terrorismusstrafrechts und der damit einhergehenden Vorverlagerung der Strafbarkeit gewidmet. Hierbei wird beleuchtet, ob Strafrecht das letzte und geeignete Mittel zur Umsetzung dieses Vorhabens ist und wie die Vorverlagerung der Strafbarkeit mit den Regelungstechniken des Vorbereitungsdelikts und abstrakten Gefährdungsdelikts bewerkstelligt wird. Außerdem wird der Frage nachgegangen, warum es der Gesetzgeber verabsäumt hat, entsprechende Bestimmungen zur tätigen Reue zu normieren. Der dritte Teil beschäftigt sich mit den konkreten Änderungen im Bereich des Terrorismusstrafrechts durch die Umsetzung des "Terrorismuspräventionsgesetz 2010". Es erfolgt der Versuch einer restriktiven und an den tatsächlichen Problemlagen orientierten Auslegung und eine Bewertung der §§ 278e und f, 282a und 283 StGB. Bestehende Schwächen in den Bereichen Formulierung, Bestimmtheit oder Unrechtsgehalt werden aufgezeigt und zahlreiche Vorschläge zur Reformierung der Normen sowie zur Einfügung von Bestimmungen zur tätigen Reue geboten. ; The thesis deals with the topic of the influence of international terrorism on the Austrian criminal law. It is therefore divided into three parts. The subject of the first part is the term terrorism itself, the struggle for a general definition, and the use and possible functions of the definition of terrorism on a legal basis. Beyond that an overview of the latest developments in islamistic terrorism effecting the Austrian criminal law is provided. The second part of the thesis analyses the new preventive approach of the legislator, to use the criminal law in the fight against terrorism. Of paramount importance in this context is the predating of criminal responsibility to the stages of planning and preparing. It is explored whether the criminal law is the right instrument to implement the new approach and how the new rules are constructed as a "preparatory crime" or a "crime of endangerment", to have the predating effect. Furthermore the neglect of the legislator to establish rules concerning reasons for withdrawal of punishment is investigated. The "Terrorismuspräventionsgesetz 2010", in particular the §§ 278e, f, 282a and 283 StGB, is subject of the third part. An attempt is being made, to evaluate the law and to find an restrictive and on the actual problems based interpretation as well. Existing weaknesses concerning wording, principle of legal certainty or level of wrongfulness are pointed out and in addition recommendations for the reformation of the new laws and for the establishment of rules concerning reasons for withdrawal of punishment are made. ; vorgelegt von Stefan Fasching ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2014 ; (VLID)240026
Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus ist in den letzten Jahrzehnten immer mehr in den Vordergrund internationaler Außen- und Staatssicherheitspolitik gerückt. Ein Weg, um gegen den internationalen Terrorismus zu kämpfen, ist die Trockenlegung seiner Finanzierungsquellen durch neue Investitionmodelle de lege ferenda. Das vorliegende Doktorarbeit versucht, die Grundlagen der Anwendung der Methode der Ökonomischen Analyse des Rechts (ÖAR) im Strafrecht, Völkerrecht und Internationalen Strafrecht zu identifizieren. Sie setzt sich dann mit der verbreiteten Kritik an der ÖAR auseinander, um die Validität der Mikro und Makroanalyse im Bereich des Straf- und Sicherheitsrechts kritisch zu würdigen. Zuletzt werden die Grundlagen Theoretische angewendet. Zur Erreichung dieser Ziele werden in der vorliegenden Arbeit zwei methodische Ansätze kombiniert: a) die Kosten-Nutzen-Analyse (KNA), und b) die Kosten-Wirksamkeit/Effektivitäts-Analyse (KWEA). Die Methode wird darin bestehen, das Modell einer ökonomischen Analyse des Rechts auf die Straftat der Finanzierung des Terrorismus zu beziehen, ohne dabei die juristischen Methoden völlig beiseite zu lassen. Die große (KWEA) Kraft, besteht genau in einer solchen Verbindung der nationalen und internationalen Voraussetzungen der Straftat, also der Theorie der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, Wirksamkeit des Strafrechts, mit der Theorie über den Sinn und Zweck, also über die Grundlage der Legitimität und Grenzen der Strafe. Auf diese Weise sucht man nach einer realistischen und ganzheitlichen Vision einer integrierten Strafwissenschaft.
Das Phänomen Korruption ist längst nicht mehr auf einzelne Staaten begrenzt. Durch die zunehmende Globalisierung des Handels und den dadurch resultierenden wirtschaftlichen Interdependenzen werden internationale legistische Schritte notwendig, um Bestechungspraktiken strafrechtlich entgegenzuwirken. Seit den 1990er Jahren existieren auf völkerrechtlicher Ebene zahlreiche Übereinkommen, welche zum Ziel haben, Korruption wirkungsvoll zu bekämpfen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich, ausgehend von diesen Übereinkommen, mit den nationalen Implementierungsschritten. Dabei werden das österreichische und deutsche Strafrecht einem Rechtsvergleich unterzogen. Zunächst wird in Kapitel I der weit gefasste Terminus der Korruption im rechtswissenschaftlichen Sinn definiert, darauf folgend werden die Kerndelikte der Korruption ? Bestechung und Bestechlichkeit ? skizziert. Nach Darstellung der wichtigsten internationalen Verpflichtungen, welche Einfluss auf die jeweilige nationale Gesetzgebung nahmen, werden in der österreichischen Strafgesetzgebung das StRÄG 1998, das StRÄG 2008 und das KorrStRÄG näher untersucht. Dabei wird analysiert, ob der Gesetzgeber die Implementierung im Sinne dieser Übereinkommen ausreichend erfüllt hat. Herangezogen werden die Legaldefinitionen, die Delikte der aktiven und passiven Bestechung im privaten, als auch im öffentlichen Sektor, sowie die wesentlichsten Neuerungen durch das KorrStRÄG 2009. Der deutsche Strafgesetzgeber setzte mit den Gleichstellungsgesetzen, dem EUBestG und dem IntBestG, die internationalen Vorgaben hinsichtlich der Gleichstellung in- und ausländischer Amtsträger in Bezug auf die Bestechungsdelikte im privaten und öffentlichen Bereich um. Der Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes 2007 soll eine Vereinheitlichung im deutschen Strafrecht erzielen; zwar wurde selbiger noch nicht umgesetzt, soll aber aufgrund seine Relevanz dargestellt werden. ; ?Corruption is an insidious plague that has a wide range of corrosive effects on societies. It undermines democracy and the rule of law, leads to violations of human rights, distorts markets, erodes the quality of life and allows organized crime, terrorism and other threats to human security to flourish.? (Kofi Anan).Once a threat generally considered confined to national domestic affairs, increasing globalisation and related economic dependencies are breeding increasingly concerning issues of corruption in international affairs. These fears must be managed through legal venues couched in international conventions created in the 1990s to combat corruption. The subsequent research will focus on the process of implementing Austrian and German criminal law.I will begin by narrowing the broad definition of corruption to its jurisprudential implications. In particular, I will focus on two key manifestations of corruption, bribery and venality. After outlining the most important international obligations that influenced national legislation, the Austrian bills StRÄG 1998, the StRÄG 2008 and the KorrStRÄG 2009 will be examined. This research will analyse if the legislator has sufficiently implemented the obligations detailed in the conventions. In doing so, it is necessary to examine the crimes of active and passive bribery in the private and public sectors in relation to the most important changes enacted in the KorrStRÄG 2009. The German legislator implemented with the equality laws, the EUBestG and the IntBestG, the international guidelines concerning the legal equality of internal and foreign public holders in matters of the bribe and venality crimes in the private and public sector. While the draft of a StÄG 2007 is not in force at this point, this legislation has the potential to unify German criminal law and thus is it is important to highlight. ; vorgelegt von Viktoria Moser ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2010 ; (VLID)210942
rezensiertes Werk: Eser, Albin ; Sieber, Ulrich ; Kreicker, Helmut (Hrsg.): Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen ; National Prosecution of International Crimes. - Teilband 3: Kroatien, Österreich, Serbien und Montenegro, Slowenien (Strafrechtliche Forschungsberichte, Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht ; Bd. S 95.3). - Berlin : Duncker&Humblot, 2004. 437 S. ISBN 3-482-11774-3
Der Tatbestand der Verhetzung wurde als § 283 in das österreichische Strafgesetzbuch aufgenommen und trat mit 1.1.1975 in Kraft. Eine ähnliche Bestimmung kannte bereits das Strafgesetz von 1852, das in § 302 StG die "Aufreizung zu Feindseligkeiten" pönalisierte und als historische Vorgängerbestimmung des Verhetzungsparagraphen gilt. Seit dem Inkrafttreten des § 283 im Jahr 1975 wurde die Bestimmung nunmehr fünf Mal novelliert. Die letzte Novelle fand durch das JGG-ÄndG 2015 statt, wobei hier nur mehr kleine Änderungen vorgenommen wurden, zuvor wurde der Tatbestand jedoch durch das Strafrechtsänderungsgesetz 2015 umfassend reformiert und erweitert. Die vorliegende Diplomarbeit beschäftigt sich einerseits mit der historischen Entwicklung des Tatbestandes und umfasst angefangen von der Bestimmung im Strafgesetz 1852 alle Novellen des Tatbestandes seit 1975. Andererseits wird versucht zu klären, inwieweit der gesellschaftliche und politische Wandel in den Jahren vor den jeweiligen Reformen eine Änderung der Norm notwendig machte. In den jeweiligen Kapiteln werden auch andere Strafbestimmungen, die Bezug auf § 283 StGB oder die darin angeführten geschützten Gruppen nehmen, überblicksmäßig behandelt. ; This diploma thesis deals with the development of instigation in Austrian criminal law. The thesis starts with the previous delict of instigation in § 302 on the criminal law 1852, which penalized "Aufreizung zu Feindseligkeiten". The next chapter deals with the basis of the present-day delict of instigation in § 283, which was established by the Strafgesetzbuch 1975. The following chapters deal with all reforms of the delict from 1975 until the present. The last big transformation was effected by the Strafrechtsänderungsgesetz 2015 that became effective on January 1st, 2016. The purpose of this large reform was to adapt the Austrian criminal law to the social and technological events of today and to implement some international commitments. A further aim of this thesis is trying to explain how society and politic changed in the years before each reform and how much these sociopolitical changes influenced the work of the legislator. ; eingereicht von Katharina Bagdy ; Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers/der Verfasserin ; Karl-Franzens-Universität Graz, Diplomarbeit, 2016 ; (VLID)1497489
Sexuelle Gewalt im bewaffneten Konflikt wurde jahrhundertelang nicht beachtet, da Vergewaltigungen als vernachlässigbarer Nebeneffekt von Kriegshandlungen betrachtet wurden. Diese Wahrnehmung änderte sich erst in den 90er Jahren, als die Kriege im ehemaligen Jugoslawien und der Völkermord in Ruanda weltweit Aufmerksamkeit für das Phänomen der gezielt eingesetzten sexuellen Gewalt gegen Frauen auslösten. Seither hat das Völkerrecht in Bezug auf das Verbot sexueller Gewalt eine beachtliche Entwicklung erlebt.Diese Diplomarbeit untersucht einerseits das Verbot sexueller Gewalt im Humanitären Völkerrecht und im Internationalen Strafrecht; andererseits widmet sich diese Arbeit einem bestimmten Aspekt dieses Verbots, der nach wie vor strittig ist ? nämlich der Frage, wie Vergewaltigung als völkerrechtliches Verbrechen überhaupt definiert sein sollte.Bereits die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle enthalten explizite Verbote sexueller Gewalt; die darin enthaltenen Normen wurden jedoch im Bereich des Internationalen Strafrechts neu interpretiert und weiter ausgebaut. Insbesondere die Rechtsprechung des ICTY und des ICTR hat hierzu einen wertvollen Beitrag geleistet: beide Tribunale haben sexuelle Verbrechen sowohl als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, als auch als Kriegsverbrechen und als Völkermord verfolgt.In ihrer Rsp haben die Tribunale außerdem erstmals internationale Definitionen für das Verbrechen der Vergewaltigung entwickelt. Die Urteile Akayesu, Furundzija und Kunarac enthalten die bisher einflussreichsten Definitionen. Darüber hinaus enthalten nun die "Elements of Crimes" des Internationalen Strafgerichtshofes die erste schriftlich niedergelegte Definition. Diese Arbeit analysiert die bisher vorgeschlagenen Definitionen und diskutiert, welche von ihnen für das internationale Verbrechen der Vergewaltigung am besten geeignet erscheint. Basierend darauf wird außerdem in Kapitel V (Conclusion) eine neue, alternative Formulierung vorgeschlagen. ; The issue of conflict-related sexual violence against women has been marginalized for centuries, since rape was considered a negligible side-effect of war. This perception only changed in the 1990ies, when the Yugoslav Wars and the Rwandan genocide revealed massive sexual atrocities that were often consciously employed as part of a military tactic. Since then, a rapid development concerning the prohibition of sexual violence can be observed in international law. This thesis has a twofold research purpose: Firstly, the protection against sexual violence is examined in International Humanitarian Law and International Criminal Law. Secondly, a currently still contentious aspect of this prohibition is specifically addressed ? the lack of a settled definition of rape as an international crime.While an explicit prohibition of rape is already laid down in the Geneva Conventions and their Additional Protocols, the scope of protection against sexual violence has been significantly expanded by the jurisprudence of the international criminal tribunals. Both the ICTY and the ICTR have prosecuted sexual violence under every category of international crimes contained in their statutes, i.e. as crimes against humanity, war crimes and genocide.In addition, the tribunals can be credited with developing the first international definitions of rape, since there was no definition of the crime in international law at the time of their establishment. So far, three principal definitions have emerged from the tribunals? case flow, which were contained in the Akayesu Judgment, the Furund?ija Judgment and the Kunarac et al. Judgment. Moreover, there is now a written definition of rape laid down in the Elements of Crimes of the International Criminal Court. This thesis analyzes each of these definitions in order to evaluate which of them is to be preferred. Lastly, Chapter V (Conclusion) includes a proposal for a new, alternative wording of the definition of rape as an international crime. ; eingereicht von Kerstin Schinnerl ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2013 ; (VLID)234508
rezensiertes Werk: Eser, Albin ; Rabenstein, Christiane (Hrsg.): Strafjustiz im Spannungsfeld von Effizienz und Fairness. Konvergente und divergente Entwicklungen im Strafprozeßrecht (Strafrechtliche Forschungsberichte, Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, Band S 101). - Berlin : Duncker&Humblot, 2004. - 437 S. ISBN 3-428-11760-3