Das Weismann'sche "Teutsch-Lateinisch-Rußische Lexicon, Samt Denen Anfangs-Gründen der Rußischen Sprache" ist für die Lexikographie der ersten Hälfte des 18. Jh. nach Polikarpovs "Leksikon trejazičnyj, SPb. 1704" eine der wichtigsten Quellen überhaupt. Besonders reich ist das Wörterbuch an phraseologischen und sprichwortartigen Ausdrücken. Von gleicher Bedeutung ist das Werk aufgrund seines Anhangs. Das dortige, anonym verfaßte grammatische Traktat " Anfangs-Gründe der Rußischen Sprache" (48 S.) hat für die Grammatikentwicklung im 18. Jh. vor Lomonosov eine wichtige Bedeutung erlangt. Schriftart: Ant. u. russ., Nebent.: Německo-latinskij i russkij lexikon.
Die 1972 von den Frankfurter Slavisten Olexa Horbatsch und Gerd Freidhof begründete Reihe Specimina philologiae Slavicae wird heute von Holger Kuße (Dresden), Peter Kosta (Potsdam), Beatrix Kreß (Hildesheim), Franz Schindler (Gießen), Barbara Sonnenhauser (Zürich) und Nadine Thielemann (Wien) herausgeben. In der Reihe erscheinen Monographien, Sammelbände und Lehrbücher zu allen Gebieten der Slavistik, der Sprach-, der Literatur- und der Kulturwissenschaft. In der Sprachwissenschaft erscheinen sowohl sprachhistorische als auch innovative Arbeiten zur Pragmatik und Semantik, zu slavischen Kleinsprachen und zur Diskurslinguistik. In der Literatur- und Kulturwissenschaft gehört zu den besonderen Interessensgebieten die Russische Philosophie.
Intro -- A. Vorwort -- B. Ethik des Altertums -- I. Einleitung -- II. Die Prähistorie -- III. Die Vorsokratiker -- IV. Sokrates -- V. Platon -- VI. Aristoteles -- VII. Die Stoa -- VIII. Epikur -- IX. Der Ausklang -- C. Ethik des Mittelalters -- Einführung -- I. Die Grundlagen der mittelalterlichen Ethik -- 1. Die Ethik des Evangeliums -- 2. Die intellektualistischen Systemversuche -- 3. Die kirchlichen Systeme der Ethik -- 4. Die asketischen und mystischen Systeme -- II. Das eigentliche Mittelalter -- 1. Die objektive Lebensordnung des Mittelalters -- 2. Die symbolisch-kirchlichen Systeme
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Aleksej Fedorovič Losev zählt zu den bedeutendsten russischen Philosophen und Philologen des 20. Jahrhunderts. Wie sein gesamtes Frühwerk der 10er und 20er Jahre ist auch Losevs Theorie der künstlerischen Form wesentlich durch seine intensive Auseinandersetzung mit dem Weltverständnis der Antike bestimmt. In seinen zahlreichen philosophie-historischen, philologisch fundierten Studien zu Texten Platons, Aristoteles, sowie Plotins und Proklos galt das Hauptaugenmerk des russischen Gelehrten der Tradition des Neuplatonismus. Das Schriftenverzeichnis von A. F. Losev weist bis heute an die 400 Positionen auf, darunter etwa 30 Buchtitel. Text in kyrillischer Schrift Bibliografie S. XI, in kyrillischer Schrift. Durchsuchbare elektronische Faksimileausgabe als PDF. Digitalisiert im Rahmen des DFG-Projektes Digi20 in Kooperation mit der BSB München. OCR-Bearbeitung durch den Verlag Otto Sagner.
Der Schutz gegen den Nachdruck im Königreich Württemberg ist noch in keiner eigenständigen Monographie bearbeitet worden, obwohl das Königreich im Deutschen Bund eine nennenswerte Sonderrolle einnahm, die sich von den übrigen Staaten sehr deutlich unterschied.Die Bedeutung der Vorgehensweise Württembergs bei der Erteilung von Privilegien gegen den Büchernachdruck wird in fünf Schritten dargestellt. In den beiden ersten Teilen soll der allgemeine Rahmen im Deutschen Bund sowie in Württemberg gesteckt werden. In einem dritten Teil wird die Entstehungs- und Wirkungsgeschichte des "Generalrescriptes" von 1815 erörtert; dieses Rescript war das Herzstück der Urheberrechtsgesetzgebung des Königreichs und dominierte die dortige Rechtspraxis bis 1870.Wie die Antrags- und Bescheidungspraxis Württembergs hinsichtlich der Privilegiengesuche aussah, thematisiert der Autor im vierten Teil. Dass der Einfluss von außerhalb das Königreich Württemberg schließlich dazu zwang, seine Privilegienpraxis aufzugeben, wird im fünften resp. letzten Teil erörtert. Ein Fazit beschließt die Studie und trägt die Ergebnisse zusammen
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Hauptbeschreibung Nach der bisherigen Meinung beginnt die Geschichte des modernen deutschen Urheberrechts frühestens im 18. Jahrhundert, als Rechtsgelehrte die Idee des geistigen Eigentums entwickelten. Vorher habe es kein Bewusstsein für den wirtschaftlichen Wert geistiger Leistung gegeben. Die schon früher existenten Schutzmittel gegen den Büchernachdruck, wie Druckprivilegien und Nachdruckverbote, werden überwiegend als gewerbliche Regelungen ohne urheberrechtlichen Gehalt verstanden.Für die vorliegende Arbeit hat der Autor zahlreiche neu aufgefundene Quellen ausgewertet, die nahe legen, dass diese Meinung teilweise revidiert werden muss. Er zeigt, dass das real praktizierte Autoren- und Verlegerrecht schon im 17. Jahrhundert von einem deutlichen Urheberrechtsbewusstsein geprägt war und erstaunliche Parallelen zur Idee des geistigen Eigentums aufwies.Die Arbeit kommt am Beispiel Nürnbergs zu dem Schluss, dass die wahren Schöpfer der Idee des geistigen Eigentums nicht Rechtstheoretiker des 18., sondern Autoren, Verleger und praktisch arbeitende Juristen des 17. Jahrhunderts waren. Inhaltsverzeichnis Einleitung1. Teil: Grundlagen des Schutzes gegen den BüchernachdruckAutoren- und Verlegerrechte in der Frühen Neuzeit - Die Reichsstadt Nürnberg im 17. Jahrhundert2. Teil: Die Praxis des Nachdruckschutzes im Nürnberg des 17. JahrhundertsDer Schutz ideeller Autoreninteressen im Nürnberg des 17. Jahrhunderts - Die Vorstellungen von ungeschriebenen Schutzrechten gegen den Nachdruck im Nürnberg des 17. Jahrhunderts - Allgemeine schriftliche Nachdruckverbote im Nürnberg des 17. Jahrhunderts - Druckprivilegien im Nürnberg des 17. Jahrhunderts3. Teil: Ergänzende Fragestellungen im Hinblick auf die bisher herrschende MeinungDie ergänzenden Fragestellungen im Überblick - Das frühe Autoren- und Verlegerrecht als reichsweit geltendes ungeschriebenes Recht? -
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Vorwort; Inhaltsverzeichnis; Gang der Untersuchung; A. Aufgabenstellung; B. Forschungsstand; C. Quellenlage; D. Aufbauskizze der Arbeit; 1. Teil: Der Schutz gegen den Büchernachdruck: Allgemeine Grundlagen; A. Herkunft und Funktion der Privilegien; I. Der Begriff des Privilegs; II. Arten, Erteilung und Wirkung der Privilegien; III. Der Ablauf der Privilegierung; IV. Die Gründe der Privilegienerteilung; B. Vom Privileg zum Gesetz - Auf dem Weg zum einheitlichen Urheberrecht; I. Verbreitung der Druckprivilegien im Deutschen Bund; II. Die Diskussion um das Urheberrecht an Geisteswerken
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Nach der bisherigen Meinung beginnt die Geschichte des modernen deutschen Urheberrechts frühestens im 18. Jahrhundert, als Rechtsgelehrte die Idee des geistigen Eigentums entwickelten. Vorher habe es kein Bewusstsein für den wirtschaftlichen Wert geistiger Leistung gegeben. Die schon früher existenten Schutzmittel gegen den Büchernachdruck, wie Druckprivilegien und Nachdruckverbote, werden überwiegend als gewerbliche Regelungen ohne urheberrechtlichen Gehalt verstanden. -- Für die vorliegende Arbeit hat der Autor zahlreiche neu aufgefundene Quellen ausgewertet, die nahe legen, dass diese Meinung teilweise revidiert werden muss. Er zeigt, dass das real praktizierte Autoren- und Verlegerrecht schon im 17. Jahrhundert von einem deutlichen Urheberrechtsbewusstsein geprägt war und erstaunliche Parallelen zur Idee des geistigen Eigentums aufwies. -- Die Arbeit kommt am Beispiel Nürnbergs zu dem Schluss, dass die wahren Schöpfer der Idee des geistigen Eigentums nicht Rechtstheoretiker des 18., sondern Autoren, Verleger und praktisch arbeitende Juristen des 17. Jahrhunderts waren.
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Jede Art von Prosozialität, gegenüber allen Lebewesen und allem, was existiert, ist eine vom Islam nicht nur erwünschte, sondern bei jedem möglichen Anlass mit Nachdruck geforderte Haltung. Der Glaube soll den Muslim zu einem ethischen und prosozialen Leben führen
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Um die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in der kommenden Legislaturperiode mit Nachdruck voranzubringen, sollten die aufgeführten Empfehlungen mittels konkreter, im Koalitionsvertrag verankerter Vorhaben Berücksichtigung finden. Damit käme ein klares Bekenntnis zur UN-Behindertenrechtskonvention und den darin verbrieften Rechten von Menschen mit Behinderungen zum Ausdruck.