German Internet Panel (GIP) Reforms Monitor 2014: Kognitiver Pretest
In: GESIS-Projektbericht, Band 2014/09
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In: GESIS-Projektbericht, Band 2014/09
In: DZA Diskussionspapiere, Band 47
In: ZUMA-Methodenbericht, Band 2005/04
Der Mikrozensus ist eine repräsentative 1-Prozent-Bevölkerungsstichprobe, die seit 1957 im früheren Bundesgebiet und seit 1991 auch in den neuen Bundesländern jährlich erhoben wird. Das Frageprogramm des Mikrozensus umfasst neben dem Grund- und Ergänzungsprogramm auch ein Zusatzprogramm, das nur im Abstand von vier Jahren durchgeführt wird. Außerdem sind für manche Jahre EU-Ad-hoc-Module zu erheben. Im Mikrozensus 1999 wird das Zusatzprogramm sowohl zu Kranken- und Rentenversicherung als auch zu Pflegebedürftigkeit, Gesundheit und Rauchgewohnheiten durchgeführt. Der Mikrozensus 2000 enthält ein Zusatzprogramm mit Fragen zum Weg zur Schule bzw. Hochschule oder dem Arbeitsplatz sowie zusätzliche Fragen an Ausländer und weitere Fragen zur Erwerbstätigkeit. Unterschiede zwischen den Merkmalen verschiedener Erhebungszeitpunkte kommen außerdem dadurch zustande, dass im Zuge der faktischen Anonymisierung Vergröberungen vorgenommen werden, die zu unterschiedlichen Zusammenfassungen von Kategorien führen können. Davon sind z.B. die Angaben zu Beruf und Wirtschaftszweig betroffen. Unter dem ersten Punkt wird zunächst ein Überblick über alle Unterschiede zwischen dem Mikrozensus Scientific Use File 1999 und dem Mikrozensus Scientific Use File 2000 gegeben. Eine Liste der neuen Variablen des Erhebungsjahres 2000 findet sich unter dem zweiten Punkt. Die Variablen, die nur im Mikrozensus Scientific Use File 1999 enthalten sind, werden unter dem dritten Punkt aufgelistet. Sodann werden die Merkmale, die in beiden Erhebungen vorhanden sind, abgeglichen. Eine Liste der Variablen, bei denen sich Veränderungen zwischen den beiden Erhebungszeitpunkten ergeben haben, ist im vierten Punkt zusammengestellt. Unter dem fünften Punkt werden abschließend alle Unterschiede in den Merkmalsausprägungen detailliert dargestellt. (ICG2)
Gesundheitliche Einschränkungen im Alltagsleben durch seelische oder körperliche Erkrankungen. Gesundheitswesen. Pflegeleistungen für hilfsbedürftige Personen. Schwarzarbeit. Meinung zu Steuerhinterziehung. Europäische Nachbarschaftspolitik. Entwicklungshilfe. Kenntnisse über die europäische Währung.
Themen: 1. Gesundheitliche Einschränkungen im Alltagsleben: Einschränkungen durch seelische oder körperliche Erkrankungen; alltägliche Tätigkeiten, bei denen Probleme auftreten (durch Behinderungen); Einschätzung der Qualität, Erreichbarkeit sowie Erschwinglichkeit der Gesundheitsdienste: Krankenhäuser, Zahnärzte, Medizinische Experten, Hausärzte, Pflegedienste, Pflegeheime; Inanspruchnahme von Gesundheitsdiensten in den letzten 12 Monaten; Nicht-Inanspruchnahme aufgrund zu hoher Kosten; Präferenz für häusliche Pflege oder Pflege in Heimen; Meinung zur Pflege hilfsbedürftiger älterer Menschen: Möglichkeit zur Betreuung in Pflegeheimen gefördert durch den Staat, Verpflichtung zur Einzahlung in eine Pflegeversicherung, Eigenfinanzierung der Pflegeleistung bei Besitz von Eigenkapital, Finanzierung durch die Kinder, Pflege durch nahe Verwandte, Zahlung eines Einkommensanteils durch den Staat für die pflegende Person in der Familie; Finanzierung von professionellen Pflegern durch den Staat; eigene Inanspruchnahme von Pflegeleistungen oder Inanspruchnahme durch nahe stehende Personen; bei Inanspruchnahme: Zulänglichkeit dieser Pflege, eigene Beteiligung an der Pflege von Bekannten, Entfernung zur pflegebedürftigen Person; an alle: Kostenbeteiligung an den Pflegeleistungen; Anteil des Betrags am gesamten Haushaltseinkommen; Anteil der insgesamt gezahlt werden muss; Aufgabe einer Arbeitstelle aufgrund der Pflege der Eltern; Erwartung eigener Pflegebedürftigkeit sowie das Gefühl dabei; Erwartung ausreichender Pflegeleistungen und präferierte Art der Betreuung (bezogen auf die eigene Person); Kostenträger der eigenen zu erwartenden Pflege; Gründe für unzureichende Pflegeleistungen; ideale Häufigkeit selbst praktizierter Kontrollbesuche beim Arzt; Selbsteinschätzung von gesundheitlichen Risikofaktoren; erwartete Erhöhung der eigenen Lebenserwartung bei Umstellung des Verhaltens; Einschätzung der eigenen Lebenserwartung; Gesprächspartner über die Ausgestaltung der Pflege im Pflegefall; ideale Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Pflegebedürftigkeit: Sparen, Anpassen des Heims auf veränderte Bedürfnisse, Besuch von Pflegeeinrichtungen, die für die Pflege in Frage kämen, Diskussion der zukünftigen Bedürfnisse mit Ärzten, Pflegediensten sowie der Familie; Meinung über Pflegeleistungen: Verlassen auf Angehörige, professionelle Pflege zuhause ist erschwinglich, ausreichende Pflegestandards in Pflegeheimen, Pflegeheime sind engagiert und leisten hervorragende Arbeit, pflegebedürftige ältere Personen werden Opfer von Missbrauch durch Pflegekräfte; vermuteter Umfang des Missbrauchs und der Vernachlässigung von Pflegebedürftigen im Lande; Einschätzung des Missbrauchsrisikos: bei schlechten Lebensbedingungen, bei ungenügender Versorgung, Verschlechterung des Gesundheitszustands durch unzureichende Pflege, psychologischer Missbrauch, Missbrauch des Eigentums der pflegebedürftigen Person, körperlicher Missbrauch, sexuelle Nötigung; Personen, die ältere Menschen am ehesten schlecht behandeln; geeignetste Maßnahmen zur Vorbeugung von Misshandlungen; Anzahl eigener Kinder; Entfernung des Kindes, das am nächsten zum eigenen Wohnort wohnt; Alter der Mutter sowie des Vaters; Beschreibung der Wohnsituation der Mutter sowie des Vaters.
2. Schwarzarbeit (EU27): vermuteter Anteil der Bevölkerung, der Schwarzarbeit betreibt; Kenntnis von Personen, die schwarzarbeiten; Einschätzung des Risikos, bei Schwarzarbeit erwischt zu werden; erwartete Strafe bei Schwarzarbeit; Frauen oder Männer sowie Berufsgruppe, die vermutlich am ehesten schwarzarbeitet; Gründe für Schwarzarbeit; Inanspruchnahme von Dienstleistungen sowie Kauf von Produkten, bei denen zu vermuten war, dass sie Schwarzarbeit beinhalten; Art der Produkte oder Dienstleistungen sowie teuerste schwarz erworbene Ware oder Dienstleistung; Höhe der Ausgaben für dieses Produkt; Einkaufsquelle des Produkts; Motive für den Schwarzkauf; Kaufverhalten für den Fall, dass das Produkt nur auf dem regulären Markt erwerbbar gewesen wäre; Gehaltszahlungen durch den Arbeitsgeber ohne Tätigung von Steuerabgaben; Abrechnung regulärer Arbeitszeit oder von Überstunden an der Steuer vorbei; Anteil des jährlichen Brutto-Gehalts, der schwarz ausgezahlt wurde; Zufriedenheit mit steuerfreien Auszahlungen; Betroffenheit von versicherungsrechtlichen Auswirkungen einer Schwarzarbeit; Art der Auswirkung; eigene Ausführung von Schwarzarbeit; Art der Tätigkeiten; Regelmäßigkeit von Schwarzarbeit; Umfang von Schwarzarbeit: Anzahl der Wochen sowie Stunden; Bezahlung durch Sachleistungen; Beweggründe der Akzeptanz von Sachleistungen; Vorgehensweise im Falle der Erwerbbarkeit der als Gegenleistung erhaltenen Ware oder Dienstleistung auf dem regulären Markt; Arbeitgeber und Veranlassung zur eigenen
Schwarzarbeit; Betroffenheit von versicherungsrechtlichen Auswirkungen durch getätigte Schwarzarbeit; Meinung zu unberechtigtem Bezug von Sozialleistungen, zum Schwarzfahren und zur Steuerhinterziehung; Tätigkeitsbereich (Branche) des Befragten; Betriebsgröße; Bruttoeinkommen; Wochenarbeitszeit in regulärer beruflicher Tätigkeit.
3. Europäische Nachbarschaftspolitik: Kenntnis der EU-Beitrittsländer; Kenntnis der Nachbarländer der EU; Kenntnis der Europäischen Nachbarschaftspolitik; Einschätzung der Wichtigkeit besonderer Beziehungen zu den Nachbarländern des eigenen Landes in Hinblick auf: Einwanderung, Umwelt und Energie, Demokratie, Terrorismus, wirtschaftliche Entwicklung, Aus- und Fortbildung; europäische Nachbarländer teilen Werte der EU-Länder; Einschätzung der Wertegemeinschaft mit diesen Ländern; Konfliktreduzierung durch Kontakt zu diesen Ländern; Meinung zur Vorgehensweise mit europäischen Nachbarländern: Förderung der Demokratie in Nachbarländern, Verringerung der Beziehungsintensität bei mangelndem Fortschrittswillen, Verringerung der Einwanderung durch Zusammenarbeit, Reformwille der Länder, Erleichterung des Zugangs zum europäischen Markt; erwartete Konsequenzen aus Unterstützungsleistungen des eigenen Landes an die direkten Nachbarländer (Skala); Zugangserleichterung für neue Länder; Einstellung zur finanziellen Unterstützung der Nachbarländer; Interesse am Geschehen in Nachbarländern; Einschätzung der Beziehung des eigenen Landes zu Nachbarländern.
4. Entwicklungshilfe (nur in den 12 neuen Mitgliedsstaaten): Kenntnis über Entwicklungshilfe der EU; geschätzter Betrag für Entwicklungshilfe im Jahr 2006 pro EU-Einwohner; effizientere Entwicklungshilfe durch Bereitstellung durch die einzelnen Mitgliedsstaaten versus durch die EU bzw. die Europäische Kommission; Länder mit dem größten Etat für Entwicklungshilfe (USA, EU, Japan, China bzw. Russland); präferierte vorrangige Ziele der EU-Entwicklungshilfe (z.B. Aufbau der Infrastruktur, Förderung von Wirtschaftswachstum u.a.); Kenntnis über Werbekampagnen bezüglich Entwicklungshilfe der EU; genutzte Informationsquellen zum Thema Entwicklungshilfe und Entwicklungsländer (TV, Radio, Tageszeitungen, NGOs, Internet, Informationsbroschüren, mündlich durch Verwandte und Freunde); vertrauenswürdigste Informationsquellen zum Thema Entwicklungshilfe und Entwicklungsländer (NGOs, Journalisten, Landesregierung, Regierungen der Entwicklungsländer, Europäische Kommission, Vereinte Nationen, Freunde und Familie).
5. Gestalt des Euro (EU EUROZONE 13): Kenntnistest der Gestalt der Euro-Münzen; Kontakt mit Falschgeld in Münzenform oder einer Münze, die der Euro-Münze ähnelt; Schwierigkeiten bei der Werterkennung der Münzen; Art der Münzen, bei denen Schwierigkeiten bestehen; Meinung zur länderspezifischen Gestaltung der Münzen; Meinungsbegründung; Präferenz für eine länderspezifische oder zu einer europaweit einheitlichen Gestaltung der Münzen.
Demographie: Staatsangehörigkeit (Mehrfachnennung möglich); Berufstätigkeit; berufliche Position; Selbsteinschätzung auf einem Links-Rechts-Kontinuum; Familienstand; Alter bei Ende der Schulausbildung; Geschlecht; Alter; Urbanisierungsgrad; Anzahl der Personen im Haushalt ab 15 Jahren; Anzahl der Kinder im Haushalt unter 10 Jahren sowie im Alter von 10 bis 14 Jahren; Migrationshintergrund und Herkunftsregion; Festnetz-Telefonanschluss im Haushalt, Mobiltelefonbesitz; Besitz langlebiger Wirtschaftsgüter: Unterhaltungselektronik, Internetverbindung, Auto, bezahltes bzw. noch abzuzahlendes Wohneigentum.
Zusätzlich verkodet wurde: Interviewdatum; Interviewbeginn; Interviewdauer; Anzahl anwesender Personen während des Interviews; Kooperationsbereitschaft des Befragten; Ortsgröße; Region; Gewichtungsfaktor.
GESIS
In: utb-studi-e-book 5432
In: BWL/VWL
In unserer Zeit der Umbrüche ein nützliches Buch: Diese Umbrüche wurden ausgelöst, weil wieder einmal in unserer Geschichte wissenschaftliche und technologische Entwicklungen den natürlichen und gesellschaftlichen Verhältnissen so stürmisch vorauseilen, dass nicht nur viele Menschen, sondern auch Staaten und die Natur außer Atem geraten. Das hier vorliegende Buch fordert uns dazu auf, die eingefahrenen Denkpfade der Einzelwissenschaften für wenige Stunden zu verlassen und uns wieder bewusst zu werden, dass Alles mit Allem zusammenhängt. Der Autor lädt uns ein zu einer Weltreise, die vor unserer Haustür beginnt und dort wieder endet. Wie sieht es bei uns und in der Welt aus? Bei Demografie, Bildung, Arbeit, und Migration, die die Wirtschaft beeinflussen? Wie sind die Staaten in der Welt verfasst, wie werden sie regiert, droht ein Rückfall in die Welt der Konfrontationen, gar ein Ende der Demokratien? Der Autor macht uns auf dieser Reise Mut, die fälligen Veränderungen mit zu gestalten und liefert uns beunruhigt, also klüger, vor unserer Haustür wieder ab.
Inhaltsverzeichnis: Einleitung; Teil I: Ausgangsbedingungen; 1. Bevölkerungsentwicklung und Zahl der Pflegebedürftigen; 2. Demographische Veränderungen mit Einfluß auf die Entwicklung des "informellen Pflegepotentials" (bearbeitet von Juliane Roloff); 3. Pflegearrangements unter den Bedingungen des Basisjahrs 1998; Teil II: Modelle und Szenarien; 1. Modell zur Ermittlung von Schätzwerten für die Auswirkungen sozialer und demographischer Entwicklungen auf Pflegearrangements; 2. Szenarien zur Schätzung der Auswirkung von demographischen und sozialen Veränderungen auf Pflegearrangements; 3. Zwischenbilanz: Was ist zu erwarten?; 4. Was wäre, wenn Erwerbstätigkeit und Pflegen sich besser vereinbaren ließen?; 5. Personalszenarien; Teil III: Optionen für eine gestaltende Pflegepolitik; 1. Familienpflege versus professionelle Pflege - Anmerkungen zur Abgrenzung; 2. Optionen für eine künftige Pflegepolitik; 3. Zusammenfassung; Literaturverzeichnis; Anhang 1: Veränderung gesellschaftlicher und kultureller Bedingungen und die Situation von Pflegebedürftigen; Anhang 2: Vorschläge und Ergebnisse von Juliane Roloff: a. Erwerbsquoten von Frauen, b. Familienstand in den Altersgruppen 60 Jahre und älter.
In: Soziale Ungleichheit, kulturelle Unterschiede: Verhandlungen des 32. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in München. Teilbd. 1 und 2, S. 3700-3709
"Die 1990er Jahre erbrachten grundlegende Veränderungen in den wohlfahrtsstaatlichen Ansätzen zur Versorgung älterer Menschen in verschiedenen europäischen Ländern. Charakteristisch dafür waren der Ausbau formeller, bezahlter Versorgungsangebote, die Erweiterung der Finanzierungsmöglichkeiten sowie gleichzeitig die Anerkennung und Integration informeller, im familiären Rahmen ausgeführter Pflege. Vor dem Hintergrund der Entwicklung geht der Vortrag der Frage nach, wie sich das Zusammenspiel von formeller und informeller Pflege verändert hat, welche Bedeutung dies für die alltägliche Betreuungsarbeit gewinnt und wie Fragen der Gleichheit damit verwoben sind. Den theoretisch-analytischen Ausgangspunkt liefert das Konzept 'social care', das in der Literatur entlang von drei Dimensionen bestimmt wird; Pflege und Versorgung als Arbeit, eingebettet in ein Geflecht von Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen sowie verbunden mit (emotionalen) und ökonomischen Kosten. Die drei Dimensionen finden ihre Entsprechung auf der Makroebene der politischen Ansätze und der Mikroebene der alltäglichen Versorgung, wobei beide Ebenen miteinander verknüpft sind. Empirisch lässt sich exemplarisch für den Bereich der häuslichen Pflege die - durchaus konflikthafte - Entstehung einer neuen Arbeitsteilung zwischen formeller, verberuftlichter und informeller Pflege zeigen. Die Pflegearrangements werden in einem Aushandlungsprozess auf der Mikroebene etabliert, in denen die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von bezahlten Dienstleistungen sowie die Definition von familiärer Verpflichtung eine zentrale Position einnehmen. Aspekte wie Zeit, Anstrengung, Expertenkenntnisse, Vorstellungen von Qualität und Vertrauen werden vor dem Hintergrund unterschiedlich definiert und bestimmen die Entscheidungen im Aushandlungsprozess. Die (sozial)strukturelle Position der (potentiellen) pflegenden Angehörigen beeinflusst den Aushandlungsprozess und kann zu differenten Pflegearrangements führen, die mit Ungleichheiten auf der Basis von Geschlecht und sozialer Position einhergehen." (Autorenreferat)
In: utb-studi-e-book
In: BWL/VWL
In: UTB 5432
In unserer Zeit der Umbrüche ein nützliches Buch: Diese Umbrüche wurden ausgelöst, weil wieder einmal in unserer Geschichte wissenschaftliche und technologische Entwicklungen den natürlichen und gesellschaftlichen Verhältnissen so stürmisch vorauseilen, dass nicht nur viele Menschen, sondern auch Staaten und die Natur außer Atem geraten. Das hier vorliegende Buch fordert uns dazu auf, die eingefahrenen Denkpfade der Einzelwissenschaften für wenige Stunden zu verlassen und uns wieder bewusst zu werden, dass Alles mit Allem zusammenhängt. Der Autor lädt uns ein zu einer Weltreise, die vor unserer Haustür beginnt und dort wieder endet. Wie sieht es bei uns und in der Welt aus? Bei Demografie, Bildung, Arbeit, und Migration, die die Wirtschaft beeinflussen? Wie sind die Staaten in der Welt verfasst, wie werden sie regiert, droht ein Rückfall in die Welt der Konfrontationen, gar ein Ende der Demokratien? Der Autor macht uns auf dieser Reise Mut, die fälligen Veränderungen mit zu gestalten und liefert uns beunruhigt, also klüger, vor unserer Haustür wieder ab.
In: Papers / Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Querschnittsgruppe Arbeit und Ökologie, Band 00-525
"Der deutsche Wohlfahrtsstaat war bis Mitte der siebziger Jahre der typische Fall eines lohnarbeitszentrierten Sozialversicherungsstaates. Seither jedoch wandelt er sich in Reaktion auf ökonomische und soziale Veränderungen. Auf der einen Seite werden lohnarbeitszentrierte Sicherungen zurückgenommen - auf der anderen Seite werden aber auch neue, nicht lohnarbeitszentrierte Sicherungen eingerichtet. Zudem verändert der deutsche Wohlfahrtsstaat zunehmend auch seine Sicherungsziele: statt (allein) den Lebensstandard zu sichern, häufen sich die Mischungen von Einkommen aus verschiedenen Händen (income mixes). Abschließend erörtern wir, warum wohlfahrtsstaatliche Leistungen über ihren unmittelbaren sozialpolitischen Zweck hinaus Gesellschaften helfen können, Transformationsphasen zu meistern." (Autorenreferat)
Jeder Mensch steht während seines Lebens einer Vielzahl von finanziellen Risiken gegenüber. So besteht die Gefahr, arbeitslos zu werden und das monatliche Einkommen zu verlieren. Auch Krankheit oder Pflegebedürftigkeit sind Ereignisse, die einen finanziellen Schock zur Folge haben. Das dadurch entstehende finanzielle Risiko kann gegen die Zahlung einer Versicherungsprämie an eine Versicherung abgegeben werden. Dabei ist es nicht in jedem Fall optimal, einen Versicherungsschutz für den gesamten möglichen Schadensanteil zu kaufen. Es gibt Umstände, die zur Folge haben, nur einen Teil des Risikos über eine Versicherung abzudecken: Unfaire Versicherungsprämien oder Moral Hazard. Neben der Versicherung besteht die Möglichkeit, dass Individuen Ersparnisse bilden, um einem zukünftigen Risiko begegnen können. Wenn Vermögen in den Zustand des Schadenseintritts transferiert wird, reduziert sich der zu ertragende Einkommensschock durch den Sparbetrag. Tritt der Schaden hingegen nicht ein, steht dem Individuum der Sparbetrag zusätzlich zur Verfügung. Ziel dieser Arbeit ist es, Bedingungen darzustellen, unter welchen eine Substitution von Versicherung durch Sparen aus individueller Sicht optimal ist. Insbesondere wird die Möglichkeit einbezogen, dass unvollständige Kapitalmärkte vorliegen und Individuen infolgedessen keine Kredite aufnehmen können. Den betrachteten Modellen ist gemein, dass es nicht optimal ist, das gesamte Risiko an eine Versicherung abzugeben: So steht die Versicherungsnachfrage bei einer aktuarisch unfairen Prämie im Fokus und es wird der Fall untersucht, in dem die Versicherung Verhaltensanreize auf Versicherte ausübt. Kapitel 2 der Arbeit widmet sich aktuarisch unfairen Versicherungen. Zunächst werden Modelle in zwei Perioden betrachtet, bevor Entscheidungen über das Leben hinweg beleuchtet werden. Dabei wird deutlich, dass die Frage der Substituierbarkeit nicht nur vom Zeitpunkt der Prämienzahlung, sondern auch von der Länge des Lebenshorizontes abhängt -- insbesondere dann, wenn Individuen liquiditätsbeschränkt sind. In Kapitel 3 wird das einfache Versicherungsmodell in zwei Perioden um die Annahme erweitert, dass Individuen den Schaden beeinflussen können bzw. dass der Abschluss einer Versicherung Einfluss auf das Verhalten eines Individuums hat. In der Modellierung wird zwischen einer ex-post Moral Hazard Problematik, bei der das Individuum bei Schadenseintritt die Höhe des tatsächlichen Schadens durch das Aufbringen von persönlichem Aufwand beeinträchtigen kann, und einem ex-ante Moral Hazard Modell unterschieden. Hier kann das Individuum durch persönlichen Aufwand die Schadenseintrittswahrscheinlichkeit reduzieren. Eine Besonderheit dieser Modelle besteht in der Modellierung der Kosten: Einmal ist die Möglichkeit gegeben, dass Konsum und Aufwandskosten additiv in die Nutzenfunktion eingehen. Eine andere Variante besteht in der multiplikativen Zusammensetzung dieser Variablen. Es wird sich zeigen, dass je nach Modellierung unterschiedliche Ergebnisse in Bezug auf die Substituierbarkeit von Versicherung durch Ersparnisse zutage treten. Insbesondere wird deutlich werden, dass nicht nur Versicherung, sondern auch die Höhe der Ersparnisse einen negativen Einfluss auf die Aufwandserbringung haben kann. Diese Analyse wirft ein neues Licht auf die Diskussionen von Sparkonten in der Arbeitslosen-, aber auch in der Krankenversicherung. Im vierten Kapitel dieses Buches wird ein Modell präsentiert, welches die Versicherungs- und Sparentscheidung von quasi-hyperbolischen Individuen darstellt, die sich gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit absichern wollen und sich aufgrund der speziellen Diskontierungsfunktion -- anders wie exponentielle Diskontierer -- zeitinkonsistent verhalten. Hyperbolische Diskontierer haben auf kurze Sicht wenig Interesse daran, Ersparnisse zu bilden. Vielmehr bewerten sie den aktuellen Konsum sehr hoch. Es wird deutlich, dass dieses Verhalten nicht nur die Sparentscheidung, sondern auch die Nachfrageentscheidung nach Versicherung beeinflusst, wobei es einen Unterschied macht, ob das Individuum liquiditätsbeschränkt ist oder nicht. Insbesondere wird deutlich werden, dass liquiditätsbeschränkte, quasi-hyperbolisch diskontierende Individuen weniger Versicherung nachfragen als exponentiell diskontierende Individuen. Das stellt auch eine Begründung für die geringe Nachfrage nach einer privaten Pflegeversicherung dar, wie es z.B. in Deutschland beobachtet werden kann. Im Rentenalter könnten Individuen es bedauern, einen so geringen Versicherungsschutz gekauft zu haben. Darauf basierend wird eine Pareto-superiore Politikempfehlung vorgeschlagen. ; Every person faces a variety of financial risks throughout his life. There is a risk of becoming unemployed and losing the monthly income. Illness or long-term care are also events that can lead to a financial disaster. The resulting financial risk can be transferred to an insurance company against payment of an insurance premium. It is not optimal to buy full insurance in all cases. There are circumstances that lead to cover only part of the risk: Unfair insurance premiums or moral hazard. Besides insurance, there is also the possibility that individuals accrue savings to address a future risk. If property is transferred to the state of an occurrence of a loss, the income shock will be reduced by the savings. But if damage not occurs, the amount of savings will be available. The goal of this book is to present conditions under which the substitution of insurance through savings from an individuals' perspective is preferred. In particular the possibility is included, that there are imperfect capital markets and therefore individuals can not borrow. All models have in common that it is not optimal to buy full insurance: actuarially unfair premium are investigated as well as moral hazard. Chapter 2 of the book deals with actuarial unfair insurance. First, two-period-models are considered before decisions are illuminated through the life time. It will show that the answer to the question of substitutability of insurance through personal savings depends not only on the date of premium payment, but also on the length of the life expectancy - particularly if individuals are liquidity constrained. In chapter 3 the simple two-period-insurance-model is extended by the assumption that individuals can influence the level of damage. It is assumed that insurance influences the behavior of an individual: Ex-post moral hazard is analyzed as well as ex-ante moral hazard. The former affects individuals' effort to reduce the amount of loss after a loss occurrence through personal costly effort. Ex-ante moral hazard model deals with the reduction of loss probability through personal effort. A special feature of these models is the modeling of costs: Once there is the possibility that consumption and effort costs enter the utility function additively. Another variant is the multiplicative composition of these variables. It is shown that the results depend strongly on the cost function. In particular it becomes clear that not only insurance but also the amount of savings can have a negative impact on individual effort. This analysis gives important insights for the judgement of the reform proposal of savings accounts in the unemployment and health care system. In the fourth chapter a model is presented that analyzes the insurance and savings decisions of quasi-hyperbolic individuals who seek to cover against long-term care and also behave time-inconsistent – in difference to exponential discounting individuals. Quasi-hyperbolic individuals are more impatient when they make short-run trade-offs compared to long-run trade-offs. Individuals tend to revise their savings decisions at a later stage and typically save less than initially planned. This behavior affects also the time-inconsistent insurance demand. Especially binding liquidity constraints changes individuals' insurance decision. In the presence of a binding liquidity constraint in old age, they tend to buy less insurance than initially planned. The model provides an explanation for the low demand of long-term care insurance, as it can be observed in Germany. At old age, individuals may regret having bought too little insurance coverage. Based on a pareto-superior policy proposal is given.
BASE
Gegenstand der Studie ist die Frage nach der Auswirkung zyklischer Beschäftigunsschwankungen der deutschen Wirtschaft im 19. Jahrhundert auf Vorgänge in kommunalen Verwaltungsbereichen, die für die Unterstützung von Gemeindemitgliedern ohne eigenes Einkommen oder mit zu geringen Einkommen zuständig waren. Es wird also das Verhältnis von Arbeitslosigkeit und Armut in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts analysiert. Eine stadthistorische Untersuchung bietet sich an, da so der Arbeitsmarkt räumlich eingrenzbar ist. Weiterhin bietet sich die Stadt als Untersuchungsraum an, da die Prozesse der Industrialisierung zuerst in den Städten begann. Zunächst stellt der Autor mit Hilfe von Vergleichen der Beschäftigtenzahlen in Düsseldorf mit anderen regionalen Gebieten (Beschäftigtenzahlen der Zechen im Oberbergamtsbezirk Dortmund, der mittleren Belegschaft in der deutschen Montanindustrie) sicher, dass die städtische Konjunkturgeschichte Düsseldorfs im 19. Jahrhundert den Konjunkturverlauf des Deutschen Reiches wiederspiegelt. In einem späteren Abschnitt werden zusätzlich die spezifisch Düsseldorfer Einkommensstruktur, das örtliche Sparverhalten und die privaten Investitionsneigungen nach ihrem Zusammenhang mit den Wechsellagen untersucht.
Zeit und Ort der Untersuchung:
Die industrialisierte Produktionsweise mit ihren Schwankungen hat sich in Deutschland erst um ca. 1850 mit Beginn der Industrialisierung etabliert. Daher können die entsprechenden Auswirkungen einer industrialisierten Produktionsweise erst ab 1850 analysiert werden. Das Ende des untersuchten Zeitraums ergibt sich aus der Bildung von Gewerkschaften. Die städtischen Armenverwaltungen wurden in ihrer Bedeutung als mögliche Auffanginstanz für Arbeitslose zurückgedrängt. Daher scheint es dem Forscher angebracht, den zeitlichen Rahmen der Untersuchung um 1900 zu beenden.
Düsseldorf wird als geografischer Ort gewählt, weil in Düsseldorf vor der Industrialisierung keine regional bedeutende Gewerbestruktur vorhanden war. Die Stadt erfuhr eine sprunghaften Struktur- und Größenveränderung. Dies wird deutlich an der Rate des Bevölkerungswachstums 1871 – 1905, das weit über den anderen preußischen Städten lag.
Der Autor spezifiziert seine Fragestellung wie folgt:
"… ein Zusammenhang von Arbeitslosigkeit und Armenunterstützung ist [durch die Quellen der Gemeindeverwaltungen] hinreichend dokumentiert. Was waren die möglichen Bedingungen dafür? Nach der einen Seite: wie lange mußte ein Arbeiter von welcher 'Qualifikation arbeitslos sein, um der Armenpflege anheimzufallen? Nach der anderen Seite: war die Unterstützung arbeitswilliger und –fähiger Armer überhaupt im System kommunaler Armenpflege vorgesehen, und wenn ja, bis zu welcher Grenze?" (Balkenhol 1976: S. 15)
Quellenproblematik:
Möglichst lange, kontinuierliche statistische Reihen zur Beschäftigung sind für die vorliegende Untersuchung von Bedeutung, weil sie die konjunkturellen Schwankungen des Arbeitsmarktes über dem Mengenindex (= die Beschäftigungsstatistik) und den Preisindex (= Lohnstatistik) wiedergeben. Diese beiden Indizes zur Ware Arbeitskraft bilden den Rahmen für die unmittelbaren sozialen Auswirkungen von wirtschaftlichen Wechsellagen. (Balkenhol 1976, S. 17)
Die Gewerbe- und Berufszählungen sind für Konjunkturstudien relativ unbrauchbar, da die Zählungen nur in relativ großen Zeitabständen vorgenommen werden. Daher sucht der Autor nach Quellen, die Auskunft geben über den jährlichen Beschäftigungsstand in den wichtigsten Industriebetrieben innerhalb des Untersuchungsraums Düsseldorf. Hier sind Arbeiten zu nennen, die im Auftrag vom preußischen statistischen Bureau bzw. vom statistischen Reichsamt durchgeführt wurden:
- die Gewerbezählungen, die von 1849-1861 in Dreijahresabständen stattfanden,
- die Berufs- und Volkszählungen vom 1.12. 1871,
- die Volks- und Gewerbezählung vom 1.12.1875,
- die Enquête über Frauen- und Kinderarbeit von 1876,
- die Erhebung über die öffentliche Armenpflege 1882,
- die Volks- und Berufszählung vom 5.6.1882,
- die Berufs- und Volkszählung vom 14.6.1895 und 2.12.1895, gleichzeitig Erhebung der Arbeitslosigkeit;
- die Enquête über die Beschäftigung verheirateter Frauen von 1898,
- die Berufs- und Betriebsstatistik von 1907,
- die Statistik über die gesetzliche Krankenversicherung von 1909.
Allerdings handelt es sich hier um punktuelle, unterschiedliche Erhebungen, deren Werte in Rahmen einer statistischen Analyse nicht ohne weiteres vergleichbar sind. Kontinuierlich erhobene Zeitreihendaten eignen sich daher besser. Quellen, welche diesen Anforderungen genügen, sind:
- die vom Ministerium für Handel und Gewerbe herausgegebenen Berichte der Fabrikinspektoren, in Preußen vierteljährlich ab 1876, im Reich ab 1879,
- die Angaben über den Mitgliederbestand in der Kranken- und Unfallversicherung des Reichsversicherungsamts,
- die Angaben über Mitgliederzahlen in den Orts-, Betriebs- und eingeschriebenen Hilfskassen, nach Gemeinden und Monaten im Reichsarbeitsblatt,
- die Ermittlung der Rechnungsergebnisse der Berufsgenossenschaften und Invalidenversicherungsanstalten 1909. (Balkenhol 1976, S. 18f.)
Die Quellen zu dem Mitgliederstand in den Sozialversicherungen sowie die Quellen der kommunalen Arbeitslosenversicherungen reichen leider nur bis 1884 zurück.
"Die gesetzlichen Sozialversicherungen wurden zumeist in der zweiten Hälfte des 19. bzw. Anfang des 20. Jahrhunderts (Beginn der Großindustrie) ins Leben gerufen. Im Jahr 1883 setzte sich Reichskanzler Bismarck über die Bedenken seiner Berater hinweg und führte gesetzliche Krankenversicherungen in Deutschland ein. Sie waren überwiegend auf die Arbeiterschaft ausgerichtet. (…) Damit sollte einerseits sozialen Unruhen und dem Sozialismus begegnet werden, andererseits sollte bereits bestehenden, freiwilligen Sozialversicherungen der Gewerkschaften und der kirchlichen Arbeiterverbände die wirtschaftliche Grundlage entzogen werden.
[Die einzelnen Sozialversicherungen wurden in den folgenden Jahren eingeführt:]
1883 Krankenversicherung
1884 Unfallversicherung
1889 gesetzliche Rentenversicherung (ursprünglich Invaliditäts- und Altersversicherung)
1927 Arbeitslosenversicherung
1953 Rentenreform: Einführung der dynamischen Rente
1995 Pflegeversicherung (der Krankenversicherung angegliedert)"
(Quelle: wikipedia – die freie Enzyklopädie, http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialversicherung)
Für die kommunalen Verwaltungen erschien es in der Zeit der Umstellung auf eine öffentliche Arbeitslosenversicherung sinnvoll, die bisher privat betriebenen Arbeitsnachweise nun von den Stadtverwaltungen registrieren zu lassen. In diesem Zusammenhang gehören die Erhebungen der Städte über die Beschäftigung. Dieses statistische Material ist jedoch selten vor 1890 verfügbar (nur Stuttgart und Berlin haben vor 1890 entsprechende Zahlen erhoben). Von Gemeinden durchgeführte Erhebungen sind in folgenden Quellen zu finden:
- die Erhebung 'Arbeitsvermittlung in Preußen während des Jahres 1894',
- die Erhebungen in Dresden, Hamburg, Straßburg und Stuttgart über Arbeitslosigkeit, veröffentlicht 1896,
- die Tätigkeitsberichte der kommunalen Arbeitsnachweise,
- der Bericht über die Arbeitslosen im Winter 1908 in 50 deutschen Gemeinden.
Unter den privaten Trägern von Erhebungen zur Arbeitsmarktlage haben die Gewerkschaften die größte Bedeutung. Aber auch sie konnten ihre arbeitslos gewordenen Mitglieder erst dann erfassen, als sie über einen entsprechenden verwaltungstechnischen Apparat verfügten. Auch hier stellt sich das Problem ein, dass die Zählungen nicht weit genug zurückreichen, um für Auswertungen ergiebig zu sein.
Neben staatlichen Zählungen zum Beschäftigungsstand zu ausgewählten Stichjahren geben die Mitgliederverzeichnisse der lokalen Krankenkassen sowie amtliche Angaben zum Belegschaftsstand in den einzelnen Betrieben Auskunft über den regionalen Beschäftigungsstand, die der Autor zu einer 'Belegschaftsstatistik' zusammengestellt hat.
Amtliche Angaben sind in den einzelnen Betrieben durchgeführte Zählungen, deren Ergebnisse dann an Behörden oder Körperschaften (Handelskammer- und Verwaltungsberichte, Betriebskrankenkassenlisten) weitergeleitet wurden.
Eine wichtige Problematik der unterschiedlichen Zählungen besteht in der abweichenden Systematik der Zuordnung der gezählten Beschäftigten in Berufsgruppen, Gewerbezweige oder zu Handwerk oder zur Industrie. Dies führt teilweise zu erheblichen Abweichungen der Werte zwischen den einzelnen Quellen. "Die staatlichen Zählungen von Beruf und Gewerbe und die Listen der Unterstützungskassen können daher allenfalls zur Orientierung für langfristige Veränderungen der Erwerbsstruktur dienen." (Balkenhol 1976, S. 21f.)
Um zu prüfen, inwieweit die Ergebnisse der Düsseldorfer Belegschaftsstatistik in den größeren Rahmen der Volkswirtschaft passt, zieht der Autor zum Vergleich die Beschäftigtenzahlen der Zechen im Oberbergamtsbezirk Dortmund, der mittleren Belegschaft in der deutschen Montanindustrie sowie von 10 Düsseldorfer Betrieben der Stahl- und Eisenindustrie heran. Die in der Datentabelle A3 (bzw. im Text: Tabelle 3, S. 25) zusammengestellten Datenreihen weisen ähnliche Entwicklungstendenzen über die Zeit auf. "Weiterhin ergibt sich, daß die Beschäftigungsschwankungen desto stärker ausfallen, je kleiner das betreffende Gebiet ist. Größere Wirtschaftsräume scheinen Abschwünge leichter auffangen zu können. … Die Lage der konjunkturellen Hoch- und Tiefpunkte in Düsseldorf stimmen mit dem Bild des überörtlichen Verlaufs überein." (Balkenhol 1976, S. 25f.) Damit geht die städtische Konjunkturgeschichte Düsseldorfs im 19. Jahrhundert in ihrem Verlauf konform mit dem reichsweiten Verlauf, so dass die Resultate, die für Düsseldorf gewonnen werden, auch eine Bedeutung über diesen regionalen Rahmen hinaus haben.
Der Datenteil der Studie gliedert sich in die folgenden Bereiche auf:
A. Mitgliederstand der lokalen Krankenkassen und amtliche Belegschaftsstatistik
B. Beschäftigungsstatistik Düsseldorfs nach Branchen
C. Durchschnittliche Guthaben und Spartätigkeit
D. Steuern und Privateinkommen
E. Armenstatistik Düsseldorfs
Datentabellen in HISTAT (Thema: Einkommen ):
A Mitgliederstand der lokalen Krankenkassen und amtliche Belegschaftsstatistik
A.1 Kassenmitglieder und Inspektorenberichte in Düsseldorf (1874 - 1878)
A.2 Mitgliederstand der Unterstützungskassen der Metallarbeiter und die Belegschaft der Eisenbahnwaggongfabrik C. Weyer (1859 - 1891)
A.3 Belegschaft der Betriebe der Metallbranche und in der dt. Hüttenindustrie (1861 - 1898)
B Beschäftigungsstatistik Düsseldorfs nach Branchen
B.1 Belegschaft ausgewählter Düsseldorfer Textilbetriebe (1852-1899)
B.2 Belegschaft der Düsseldorfer Metallbetriebe (1856-1899)
B.3 Bevölkerung, Erwerbstätige insgesamt, Erwerbstätige im Facharbeiterberuf, in der Montan- und Metallindustrie sowie in Groß- und mittelständischen Betrieben (1858-1897)
B.4 Betriebszahlen: Eintragungen im Handelsregister Düsseldorf (1888-1898)
B.5 Betriebsgrößen nach Branchen (1875-1933)
C. Durchschnittliche Guthaben und Spartätigkeit
C.1 Anteile der Kontenklassen bei der Stadtsparkasse Düsseldorf (1877-1899)
C.2 Durchschnittliches Guthaben und Spartätigkeit für unterschiedliche Städte (1890-1899), PDF-Dokument
C.3 Tagelohnsätze Düsseldorfer Industriebetriebe (1864-1885), PDF-Dokument
D. Steuern und Privateinkommen
D.1 Düsseldorfer Bevölkerung nach steuerpflichtige und befreite Bürger in % der Gesamtbevölkerung (1877-1891)
D.2 Anteil der Bevölkerung in den jeweiligen Steuerklassen an der Bevölkerung Düsseldorfs , in Prozent (1861-1899)
D.3 Anteile der Klassen- und Einkommenssteuer an den Kommunalsteuereinnahmen (1851-1900) (PDF-Dokument)
E. Armenstatistik Düsseldorfs
E.01 Zuschüsse der Stadtkasse an die Düsseldorfer Armenverwaltung in % an den Gesamteinnahmen (1850-1900)
E.02 Durchschnittliche Unterstützungskosten pro Fall in der Außenarmenpflege und Gemeindesteuerbelastung pro Kopf in Mark für Düsseldorf, Elberfeld, Duisburg und Dortmund (1870-1890)
E.03 Lebenshaltungskostenindex für Deutschsand auf der Basis von 1913, 1810 - 1913
E.04 Anzahl der vorübergehend und der dauernd Unterstützten in Dortmund (1881-1896)
E.05 Anteil der 30 bis 50jährigen männlichen Unterstützungsempfänger an allen männlichen Unterstützungsempfängern (1881-1896)
E.06 Arbeitssuchende im Verhältnis zu den offenen Stellen in Düsseldorf (1902 – 1913)
E.07 Migrationsverhalten: Durchschnittlicher Fluktuationsgrad der Gesellen nach Altersgruppen (Düsseldorf) (1872-1878)
E.08 Migrationsverhalten: Durchschnittlicher Fluktuationsgrad der Gesellen nach Berufsgruppen (Düsseldorf) (1872-1878)
E.09 Prozentuale Verteilung der Altersklassen in Düsseldorf (1872-1878)
E.10 Prozentuale Verteilung der Berufsgruppen in Düsseldorf (1872-1878)
E.11a Fluktuationsraten nach Altersklassen und Berufsgruppen in Düsseldorf: Büroberufe (1872-1878)
E.11b Fluktuationsraten nach Altersklassen und Berufsgruppen in Düsseldorf: Metall (1872-1878)
E.11c Fluktuationsraten nach Altersklassen und Berufsgruppen in Düsseldorf: Bau (1872-1878)
E.11d Fluktuationsraten nach Altersklassen und Berufsgruppen in Düsseldorf: Fabrikarbeiter (1872-1878)
E.12 Rangfolge der Etatsektoren in Düsseldorf (1850-1900), PDF-Dokument
GESIS
In: UTB 5082
In: utb-studi-e-book
Die Regeldichte im Gesundheitswesen ist hoch. Schließlich geht es um den Schutz der Bevölkerung. Diese gesetzlichen Vorgaben zu kennen, ist für die Akteure im Gesundheitswesen unumgänglich. Das Buch führt in die Querschnittmaterie ein und skizziert die Einsatzfelder – etwa in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder pharmazeutischen Unternehmen. Berücksichtigt werden auch der rechtliche Rahmen der Kranken- und Pflegekassen sowie der privaten Versicherungsunternehmen. Das Buch richtet sich an Studierende des Gesundheitsmanagements, der Gesundheits- und Pflegewissenschaften sowie der Medizin.
Die öffentlichen Ausgaben stellen ein wichtiges Instrument dar, um vorgegebene Zielwerte staatlicher Aufgaben anzustreben. Der Staat (= öffentlicher Sektor) ist mit seinen vielfältigen ökonomischen Aktivitäten ein wichtiger Teil des Wirtschaftsprozesses. Er trägt direkt - aber auch indirekt – erheblich zur Entstehung, Verteilung und Verwendung des Inlandsprodukts bei. Die Instrumente der Finanzpolitik sind die Einnahmen und Ausgaben. Dieser Bereich der öffentlichen Finanzwirtschaft steht in der Regel am Anfang der Analyse, da die Aufgabenerfüllung sich am stärksten im Sachzweck der öffentlichen Ausgaben ausdrückt, wie er z.B. in der Gliederung nach Aufgabenbereichen zum Ausdruck kommt. Die politisch relevante Fragestellung auf dem Gebiet der Staatsausgaben ist in diesem Zusammenhang die Frage, für welche Aufgabenbereiche staatlicher Tätigkeit die Ausgaben Verwendung finden. Aus der funktionalen Struktur der Staatsausgaben kann - mit Einschränkungen – auch auf die politische Prioritätensetzung geschlossen werden. Die funktionale Gliederung der Staatsausgaben nach Aufgabenbereichen ist eine von vielen Möglichkeiten, die Vielfalt öffentlicher Ausgaben zu strukturieren. Die institutionelle Struktur zeigt auf, in welchem Umfang die einzelnen Körperschaftsgruppen (Gebietskörperschaften: Bund, Länder, Gemeinden/Gv., Sozialversicherung, Zweckverbände, Sozialversicherung, ERP-Sondervermögen, Sonstige Sondervermögen des Bundes, EU-Anteile) zur Finanzierung der Gesamtausgaben beitragen. In Verbindung mit der funktionalen Gliederung zeigt sie weiterhin, wo die Aufgaben- und Ausgabenschwerpunkte der verschiedenen Haushaltsebenen liegen. In Bezug auf die gesamtwirtschaftliche Wirkung öffentlicher Ausgaben besteht das wichtigste Kriterium in der Frage, ob bzw. in welcher Form gesamtwirtschaftliche Ressourcen in Anspruch genommen werden. Diesem Kriterium entspricht die volkswirtschaftliche Gliederung der Ausgaben in Transferausgaben: Zahlungen an Unternehmen (Subventionen), Zahlungen an private Haushalte (insbesondere Sozialausgaben); Realausgaben: Sach- und Personalausgaben); Sonstige Ausgaben (Sachinvestitionen wie Grundstückskäufe, Kredite, Bürgschaften, Erwerb von Beteiligungen). Aus der Summe der für die Erfüllung der Staatsaufgaben erforderlichen Ausgaben (oder der entsprechenden Einnahmen) ergibt sich in Abhängigkeit der historischen, wirtschaftlichen und politischen Entwicklung eines Landes der Staatsanteil, ausgedrückt als Staatsausgabenquote in Form des Anteils der öffentlichen Ausgaben am Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen, BSP (vielfach auch das Bruttoinlandsprodukt, BIP).
Die vorliegende Datenkompilation orientiert sich an den hier skizzierten Systematiken zur Gliederung der öffentlichen Ausgaben. Neben Übersichten zum Gesamtverlauf der Staatsausgaben (und –einnahmen) werden wichtige Gliederungen der Finanzstatistik berücksichtigt. Dabei werden sowohl das Berichtswesen des Statistischen Bundesamtes (Finanzstatistik) als auch die Finanzberichte des Bundesministeriums für Finanzen herangezogen. Ergänzend ist eine Zusammenfassung der öffentlichen Ausgaben nach Berechnungen der Deutschen Bundesbank (nach Angaben des Statistischen Bundesamtes) zum Vergleich wiedergegeben. Bei der Verwendung unterschiedlicher Quellen ist eine nähere Spezifizierung der wiedergegebenen Daten erforderlich: Es ist die jeweils verwendete Abgrenzung des öffentlichen Sektors anzugeben, insbesondere hinsichtlich der Einbeziehung der Sozialversicherung, der Zweckverbände und der öffentlichen Unternehmen.
Staatliche Aktivitäten finden ihren Niederschlag in verschiedenen Rechnungen der einzelnen öffentlichen Haushalte (Finanzplan, Haushaltsplan, Haushaltsrechnung, Kassenrechnung, Vermögensrechnung, sowie der abgeschlossenen Jahresrechnungen). Die in der amtlichen Statistik ausgewiesenen öffentlichen Ausgaben sind den verschiedenen Haushaltsrechnungen entnommen, gegebenenfalls auch durch Schätzungen ergänzt. Im Rahmen der Finanzstatistik werden jährlich die Ausgaben und Einnahmen, die Schulden der öffentlichen Haushalte sowie die Jahresabschlüsse öffentlich bestimmter Fonds, Einrichtungen und wirtschaftlicher Unternehmen nachgewiesen. Die Finanzstatistik vermittelt einen umfassenden Überblick über Stand und Entwicklung der öffentlichen Finanzwirtschaft. Der Erhebungsbereich der Finanzstatistik erstreckt sich auf die Finanzwirtschaft der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände), des Lastenausgleichfonds, des ERP-Sondervermögens sowie (ab 1974) auf die Finanzwirtschaft der Sozialversicherungsträger (gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten, Pflegeversicherung, Altershilfe für Landwirte, Bundesanstalt für Arbeit und öffentliche Zusatzversorgungskassen), der Organisationen ohne Erwerbszweck und der kommunalen Zweckverbände. Der Erhebungsbereich umfasst ferner die EU-Anteile und die Sonstigen Sondervermögen des Bundes: Fonds "Deutsche Einheit, Kreditabwicklungsfonds (bis 1994, ab 1995 Erblastentilgungsfonds), Bundeseisenbahnvermögen (ab 1994), Entschädigungsfonds (ab 1994), Steinkohlefonds (ab 1996) sowie die Krankenhäuser und Hochschulkliniken mit kaufmännischem Rechnungswesen (bis 1997).
Nur die Jahresrechnungsstatistik, das Kernstück der Haushaltsstatistik, welcher die Ist-Ergebnisse der einzubeziehenden Haushalte zugrunde liegt, wird für sämtliche Berichtskörperschaften der Finanzstatistik erstellt.
Die dargestellten Jahresrechnungsergebnisse entsprechen sachlich und systematisch jeweils dem Stand des aktuellen Berichtjahres. Vergleichsdaten zurückliegender Jahre sind – soweit wie möglich – an diesen Stand angepasst. Ein größerer Bruch in der Darstellung "Langer Reihen" ergab sich für das Jahr 1974 durch die Erweiterung des finanzstatistischen Berichtskreises um die Sozialversicherung und die Zweckverbände sowie durch die Einführung neuer haushaltsrechtlicher und haushaltssystematischer Bestimmungen für die Gemeinden und Gemeindeverbände. Ein weiterer methodischer Bruch ergab sich ab dem Berichtsjahr 1998. In Anpassung an die Neuabgrenzung des Staatssektors nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG 95) zählen die Träger der Zusatzversorgung des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die Krankenhäuser und Hochschulkliniken mit kaufmännischem Rechnungswesen ab 1998 nicht mehr zu den öffentlichen Haushalten, sondern zu den öffentlichen Unternehmen (Tabellenwerte der Haushaltsdaten ab 1997: ohne Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen).
Die in der amtlichen Statistik ausgewiesenen öffentlichen Ausgaben sind den verschiedenen Haushaltsrechnungen entnommen. Die Vielzahl unterschiedlicher Klassifikationen, gerade bei den Ausgaben, dokumentiert dabei die Vielzahl ökonomischer und politischer Fragestellungen, die an die statistische Aufbereitung der Daten herangetragen wird. Gliederungen der Jahresrechnungsstatistik erfassen die Ausgaben auf der Grundlage der Gruppierung nach Ausgabe- und Einnahmearten und der Gliederung nach Aufgabengebieten oder Aufgabenbereichen. Die Ergebnisse der finanzstatistischen Gliederung nach Ausgabenarten werden in einer gesamtwirtschaftlichen Darstellung ausgewiesen. Man unterscheidet zwischen Ausgaben der laufenden Rechnung, die die Real- und Transferausgaben umfassen (Personalausgaben, Laufender Sachaufwand, Zinsausgaben, laufende Zuweisungen und Zuschüsse, Schuldendiensthilfen), und Ausgaben der Kapitalrechnung (Sachinvestitionen, Vermögensübertragung, Darlehen, Erwerb von Grundstücken und Beteiligungen). Die Trennung zwischen der laufenden Rechnung und der Kapitalrechnung soll die sog. konsumtiven von den investiven Ausgaben separieren. Die "Besonderen Finanzierungsvorgänge" zeigen per Saldo, der zum Ausgleich der laufenden und der Kapitalrechnung unter Berücksichtigung von Überschüssen und Fehlbeträgen aus Vorjahren aus Kreditmitteln finanziert wird; die "Bereinigten Ausgaben" sind die Bruttoausgaben abzüglich der Zahlungen von Haushalten gleicher Ebene.
Die Gliederung nach dem Funktionalprinzip (Gliederung nach der Aufgabenerfüllung oder auch "Gliederung nach bereinigten Aufgabenbereichen") fasst – unabhängig von der Ressorteinteilung – die öffentlichen Ausgaben nach Aufgabenbereichen zusammen (u.a. Politische Führung und Verwaltung; Verteidigung; Öffentliche Sicherheit und Ordnung; Schulen, Hochschulen und übriges Bildungssystem; Wissenschaft, Forschung und Entwicklung; Gesundheit, Sport, Erholung; Wohnungswesen und Raumordnung; Wirtschaftsförderung; Verkehr und Nachrichtenwesen; Wirtschaftsunternehmen, Allgemeine Grund- und Kapitalvermögen; Allgemeine Finanzwirtschaft). Neben der Zuordnung und Kontrolle der Aufgabenerfüllung im politischen Bereich dient diese Gliederung auch der politischen Diskussion und der Wiedergabe zukünftiger Prioritäten der Aufgabenerfüllung in politischen Programmen. Auch längerfristige Finanzpläne sind in aller Regel nach Aufgabenbereichen gegliedert.
Datentabellen in HISTAT:
A. Übersichten:
A.01a Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Haushalte nach Arten, in Mill. DM (1950–2000)
A.01b Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Haushalte nach Arten, in DM je Einwohner (1950–2000)
A.02a Entwicklung der Ausgaben nach ausgewählten Aufgabenbereichen, in Mill. DM (1950 -2000)
A.02b Entwicklung der Ausgaben nach ausgewählten Aufgabenbereichen, in DM je Einwohner (1950-2000)
A.03 Öffentliche Ausgaben insgesamt nach zusammengefassten Aufgabenbereichen (1950-2000)
A.04 Sozial- und Inlandsprodukt, öffentlicher Gesamthaushalt (bereinigte Einnahmen und Ausgaben), Quoten (1950-2000) A.05 Sozial- und Inlandsprodukt, öffentlicher Gesamthaushalt (Einnahmen und Ausgaben) - ohne Sozialversicherung (1962-2000)
A.05 Sozial- und Inlandsprodukt, öffentlicher Gesamthaushalt (Einnahmen und Ausgaben) - ohne Sozialversicherung und Zweckverbände (1962-2000)
B. Entwicklung der Ausgaben der öffentlichen Haushalte nach Körperschaftsgruppen und Arten
B.01 Bereinigte Ausgaben nach Berichtskreisen (1950-2000)
B.02 Personalausgaben nach Berichtskreisen (1950-2000)
B.03 Laufender Sachaufwand nach Berichtskreisen (1950-2000)
B.04 Zinsausgaben am Kreditmarkt nach Berichtskreisen (1950-2000)
B.05 Renten, Unterstützungen u. ä. nach Berichtskreisen (1950-2000)
B.06 Baumaßnahmen nach Berichtskreisen (1950-2000)
C. Entwicklung der Ausgaben der öffentlichen Haushalte nach Körperschaftsgruppen und Aufgabenbereichen
C.1 Summe aller Aufgabenbereiche nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.2 Politische Führung und zentrale Verwaltung nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.3 Verteidigung nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.4 Öffentliche Sicherheit und Ordnung nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.5 Schulen und vorschulische Bildung nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.6 Hochschulen nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.7 Förderung des Bildungswesens nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.8 Sonstiges Bildungswesen nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.9 Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.10 Soziale Sicherung, Soziale Kriegsfolgelasten, Wiedergutmachung nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.11 Gesundheit, Sport, Erholung nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.12 Wohnungswesen und Raumordnung, Städtebauförderung nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.13 Verkehr und Nachrichten nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.14 Wirtschaftunternehmen nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.15 Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen nach Gebietskörperschaften (1950-2000)
C.16 Allgemeine Finanzwirtschaft nach Berichtskreisen (1950-2000)
D. Ausgabenstruktur der Gebietskörperschaften (nach volkswirtschaftlichen Ausgabearten) und Einnahmen der öffentlichen Haushalte
In der Abgrenzung der Finanzstatistik: Bund, Länder, Gemeinden (GV); Fonds "Deutsche Einheit", ERP-Sondervermögen, Lastenausgleichsfonds, EU-Anteile, Bundeseisenbahnvermögen (ab 1994), Entschädigungsfonds (ab 1994), Erblastentilgungsfonds (ab 1995), Steinkohlefonds (ab 1996), Versorgungsrücklage (ab 1999); ohne Sozialversicherung und ohne Zweckverbände.
D.01 Ausgabenstruktur der Gebietskörperschaften insgesamt, in Mrd. DM und in % der Gesamtausgaben (1961-2000)
D.02 Ausgabenstruktur des Bundes, in Mrd. DM und in % der Gesamtausgaben (1963-2000)
D.03 Ausgabenstruktur der Länder, in Mrd. DM und in % der Gesamtausgaben (1963-2000)
D.04 Ausgabenstruktur der Gemeinden, in Mrd. DM und in % der Gesamtausgaben (1965-2000)
D.05 Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Haushalte nach Gebietskörperschaften - ohne Sozialversicherung und Zweckverbände (1962-2000)
E. Die Entwicklung des Bundeshaushalts
E.01 Bereinigte Einnahmen und Ausgaben des Bundes (1950-2000)
E.02 Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen (1952 – 2000)
E.03 Investive Ausgaben des Bundes (1952-2000)
F. Ausgaben der staatlichen und kommunalen Haushalte nach Bundesländern
F.01 Gesamtausgaben der staatlichen und kommunalen Haushalte nach Ländern (1970-2000)
F.02 Investitionsausgaben der staatlichen und kommunalen Haushalte nach Ländern (1970-2000)
F.03 Personalausgaben der staatlichen und kommunalen Haushalte nach Ländern (1970-2000)
F.04 Zinsausgaben der staatlichen und kommunalen Haushalte nach Ländern (1970-2000)
G. Finanzielle Entwicklung der öffentlichen Haushalte (nach Berechnungen der Deutschen Bundesbank)
(Berechnungen der Deutschen Bundesbank unter Verwendung von Angaben des Statistischen Bundesamtes).
G.01 Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte (1950-2000)
GESIS
In: Diplomarbeit
Aus der Einleitung: Der Demografische Wandel im Jahr 2010 ist Herausforderung und Chance zugleich. Zukünftig werden sich die Altersstrukturen in weitaus größerem Maße, als bisher, verändern. In ganz Europa wird es ähnliche Verschiebungen wie in Deutschland geben. Sie führen darauf hinaus, dass es nicht wesentlich mehr ältere Menschen geben wird, vergleichsweise zur heutigen Zeit nur weniger junge Menschen, aufgrund einer längeren Lebenserwartung. Die Diskussion dieser Problematik ist nunmehr unausweichlich. Die Bevölkerung nimmt insgesamt ab und wird immer älter. In Deutschland sind die regionalen Gegebenheiten der Altersstrukturen allerdings differenziert zu betrachten. Je nach Himmelsrichtung, unterscheidet sich auch der ländliche Raum zunehmend vom Städtischen. Heute ist in Deutschland jeder Fünfte 65 Jahre oder älter. Im Jahr 2060 wird es jeder Dritte sein. Der Seniorenanteil von Menschen ab 65 Jahren, beträgt in Berlin im Jahr 2009 rund 18,78 Prozent. Die Handlungsfelder in Politik und Gesellschaft fürchten sich vor den Älteren als untragbare Last im Sozialsystem und einem möglichen Zusammenbruch des Generationenvertrages durch unausweichliche Konflikte oder misslingende Reformen. Weniger die Chancen werden hier wahrgenommen, als die Problematik der Kosten. Dabei sollte vor allem das Potenzial der älteren Menschen in Betracht gezogen werden, welches sich im Bereich des ehrenamtlichen Engagements oder der familiären Pflegeleistungen, für noch Ältere, durchaus bezahlt machen kann. Das Altern der Bevölkerung legt Chancen frei, sich kritisch mit zukünftig möglichen seniorengerechten Wohn- und Lebensformen auseinanderzusetzen. Eine wesentliche Rolle spielen dabei auch deren Qualität und Quantität. Die Wohnform im Alter entscheidet maßgeblich über den Gesundheitszustand und die allgemeine Lebensqualität. So individuell wie der Mensch in jedem Lebensalter ist, so bleibt er es bis ins hohe Alter. Wichtig ist es für jeden, den persönlichen Bedürfnissen gerecht zu werden und die jeweilige Wohnform herauszufinden. Senioren dürfen in ihren Bedürfnissen, Ansprüchen oder in ihrer Wohnumgebung keinesfalls ausgegrenzt werden, denn sie sind und werden zukünftig mehr denn je, aktiver Teil des Lebens einer Stadt wie Berlin sein. Der Anspruch ist es, der sozialen Teilung der Stadt entgegenzuwirken, die sich in manchen Stadtteilen bereits abzeichnet und ein generationenübergreifendes Zusammenleben zu fördern. Den Berlinern wird nachgesagt, dass sie eine starke Verbundenheit zu ihrer Stadt empfinden. Als heutiger Hauptstadt Deutschlands und ehemaligem Schauplatz von Krieg und kaltem Krieg mit geteilter Stadt, werden viele Erlebnisse des eigenen Lebens mit dieser Stadt verbunden. Um diese Verbundenheit als Wohngefühl fördern zu können, müssen Maßnahmen entwickelt und eingeleitet werden, die ein selbstbestimmtes, seniorengerechtes Leben in einer Stadt wie Berlin ermöglichen können. Jedoch stellt sich zunehmend die Frage, wie es zu erreichen ist, dass Senioren länger selbständig im heimischen Umfeld wohnen können. Gefragt sind Lösungen, die ein qualitativ hohes Maß an Selbstbestimmtheit und Freiheit im Alter geben können. Die Technisierung ist auf lange Sicht in diesem Zusammenhang kaum aus dem Wohnumfeld wegzudenken. Mit ihrer Hilfe werden Möglichkeiten in Betracht gezogen, die einerseits Hilfestellungen geben, auf der anderen Seite jedoch stark in die Privatsphäre eingreifen können. Solche Lösungen müssen auf ihre Einsatzmöglichkeiten und Konformität, mit den Ansprüchen der Älteren, diskutiert und geprüft werden. Künftige Seniorengenerationen werden es in diesem Zusammenhang leichter haben, da sie mit dem technischen Verständnis, das sie bereits aus dem jungen und mittleren Alter mitbringen, weiter sein werden als heutige Senioren. Dennoch werden auch gegenwärtig die Senioren unterschätzt, in dem was sie leisten können und wollen. In dieser Arbeit soll dargestellt werden, dass der demografische Wandel neben Schwarzmalerei und Problemstellungen auch viele Chancen, Innovationsfelder und Arbeits- sowie Forschungsfelder aufweist, welche für den Wohn- und Lebensbereich heutiger und zukünftiger Seniorengenerationen nutzbar gemacht werden sollten. Die Innovationsfelder der Kommunikations- und Informationstechnologien im Bereich der Gesundheitswirtschaft und des technikunterstützten Wohnens (Assistenzwohnen) werden in der vorliegenden Arbeit ebenfalls näher beleuchtet. Problemstellung: Die Zunahme der Generation 65+ stellt, bei gleichzeitiger Abnahme jüngerer Generationen, einen unumkehrbaren Prozess dar. In der Vergangenheit wird das Thema des selbständigen Wohnens im Alter wenig priorisiert. Es müssen jedoch zeitnah Lösungen geschaffen werden, die eine selbständige Lebensführung bis ins hohe Alter ermöglichen. Der derzeitige Personalbestand in der stationären und ambulanten Altenpflege steht in keinem zufriedenstellenden Verhältnis zum heutigen und künftigen Bedarf. Es besteht für die Stadt Berlin sowie auch bundesweit innovativer Handlungsbedarf. Zielsetzung: Ziel dieser Arbeit ist es, Defizite, Möglichkeiten und Chancen im seniorengerechten Berliner Wohn- und Versorgungssystem aufzuzeigen und diese für die Zukunft zu realisieren. Es soll verdeutlicht werden, wie weitreichend schon in diesem Gebiet gehandelt wird und auf welchen Ebenen noch Potenziale liegen. Bundesweites Vorgehen wird grundsätzlich berücksichtigt, als Basis für eine spezielle Betrachtung des Landes Berlin. Gang der Untersuchung: Einleitend zum Thema der Diplomarbeit, wird im Kapitel 1 die Problemstellung, das Ziel sowie das Vorgehen zur Themenbearbeitung beschrieben. Auf Basis des demografischen Wandels bis zum Jahr 2060 werden in Kapitel 2 Entwicklungen der einzelnen Generationen sowie Ursachen und die Historie betrachtet. Berlin wird dabei in gesonderter Form behandelt. Darauf aufbauend wird in Kapitel 3 der Zusammenhang von Alter und Pflege erläutert. Beginnend mit einem Überblick zu den verschiedenen Seniorengenerationen, wird anschließend der Begriff der Pflege im Verhältnis zu den verschiedenen Krankheitsbildern im Alter erklärt. Im Kapitel 4 werden derzeitige altersgerechte Wohn- und Pflegeformen in stationärer, ambulanter und individueller Form definiert und mit Beispielen für das Land Berlin gefestigt. Die Relevanz des Wohnens in der eigenen Wohnung wird in diesem Kapitel angeschnitten. Daran anschließend wird in Kapitel 5 die eigene Wohnung mit dem seniorengerechten Berliner Wohnungsmarkt detailliert betrachtet. Das selbstbestimmte Wohnen im Alter wird größtenteils als vorteilhafte Variante angesehen und wird damit zum Kern der vorliegenden Arbeit. Der Berliner Wohnungsmarkt, eingebettet in die Theorie des Immobilienmarktes, wird mit seinen Haushalten, dem Mietspiegel sowie Angebot und Nachfrage betrachtet. Näher erläutert wird die Barrierefreiheit und damit zusammenhängend die Frage, ob der Wohnungsmarkt seniorengerecht gestaltet ist. Abgerundet wird das Kapitel mit dem vorliegenden Handlungsbedarf. Das Kapitel 6, der Wohninnovationen, stellt die bundesweiten und forschungsrelevanten Möglichkeiten dar, die derzeit an wissenschaftliche Institute vergeben sind bzw. in Testphasen laufen. Dieses wird bundesweit angeschnitten und speziell für das Land Berlin betrachtet. Innovationen für den Wohnbereich werden für Berlin und andere Bundesländer mit Beispielen belegt. Der Themenkomplex des Assistenzwohnens im Zusammenhang mit dem BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) wird mit vier Projekten in Form von Lösungsansätzen aus Berlin veranschaulicht. Die aufgezeigten Chancen in Form von Annahmen zu Vor- und Nachteilen für Wohnungsunternehmen, Mieter und Dienstleister runden den Kern der Arbeit ab. Ein Fazit fasst in Kapitel 7 die wesentlichen Erkenntnisse zusammen. Der darauf aufbauende Ausblick stellt die weiteren Entwicklungen und den möglichen Handlungsverlauf des Themas dar.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: InhaltsverzeichnisI AbbildungsverzeichnisIV TabellenverzeichnisV AbkürzungsverzeichnisVI 1.Einleitung1 1.1Problemstellung2 1.2Zielsetzung3 1.3Vorgehensweise3 2.Demografischer Wandel5 2.1Annahmen für Deutschland bis 20605 2.1.1Historischer Überblick7 2.1.2Generationenvertrag10 2.1.3Entwicklungsgründe11 2.2Aktuelle Betrachtung des demografischen Wandels in Berlin12 2.3Ausblick für das Land Berlin bis 203014 3.Alter und Pflege17 3.1Begriffsabgrenzung "Alt"17 3.1.1Vergangene Generationen17 3.1.2Heutige Generationen18 3.1.3Zukünftige Generationen18 3.1.4Flexibilität und Toleranz im Alter19 3.2Pflegebedürftigkeit20 3.2.1Pflegeversicherung als Teil des Sozialversicherungssystems21 3.2.2Pflegestufen23 3.2.3Leistungsempfänger der Pflegeversicherung in Berlin24 3.3Krankheitsbilder im Alter25 4.Altersgerechte Wohn- und Pflegeformen27 4.1Vollstationäre Wohn- und Pflegeeinrichtungen27 4.1.1Krankenhaus28 4.1.2Pflegeheim29 4.1.3Altersheim29 4.2Teilstationäre Wohn- und Pflegemöglichkeiten30 4.2.1Ambulante Pflege30 4.2.2Zeitbegrenzte Pflege31 4.2.3Tages- und Nachtpflege31 4.3Individuell betreute Wohnformen32 4.3.1Betreutes Wohnen32 4.3.2Seniorenresidenz33 4.3.3Quartierswohnen34 4.3.4Seniorenwohngemeinschaften36 4.3.5Mehrgenerationenwohnen38 4.4Eigene Wohnung39 4.4.1Relevanz des Wohnens in der eigenen Wohnung39 4.4.2Relevanz der Vereinsamung40 4.4.3Wohnen für Hilfe41 5.Seniorengerechter Wohnungsmarkt42 5.1Immobilienbegriff in der Volkswirtschaftslehre43 5.2Wohnungsmarkt Besonderheiten43 5.3Berliner Wohnungsmarkt44 5.3.1Wohnungsleerstand45 5.3.2Haushalte45 5.3.3Anforderungen46 5.3.4Angebot und Nachfrage48 5.3.5Fördermöglichkeiten und Maßnahmen49 5.4Seniorengerechte Dienstleistungen51 5.4.1Anforderungen51 5.4.2Angebot und Nachfrage53 5.5Handlungsbedarf der Politik und des Städtebaus55 6.Wohninnovationen58 6.1AAL-Ambient Assisted Living58 6.2BMBF als Förderverband des Bundes im Bereich AAL59 6.3Projekte des BMBF in Berlin und anderen Bundesländern59 6.3.1DCJ59 6.3.2SELBST60 6.3.3Smart Senior61 6.3.4WebDA61 6.3.5Projekte des BMBF in anderen Bundesländern62 6.4Innovationen im Land Berlin63 6.5Innovationen anderer Bundesländer65 6.6Anforderungen an die technikunterstützte Wohnumgebung67 6.6.1Technikverständnis heutiger und zukünftiger Generationen68 6.6.2Technik für effiziente Ressourcennutzung70 6.7Chancen zukünftiger technisierter Wohnformen72 6.7.1Annahmen zu Vor- und Nachteilen für Mieter72 6.7.2Annahmen zu Vor- und Nachteilen für Dienstleister73 6.7.3Annahmen zu Vor- und Nachteilen für Wohnungsunternehmen74 7.Fazit und Ausblick75 7.1Fazit75 7.2Ausblick76 Literaturverzeichnis78Textprobe:Textprobe: Kapitel 4.4, Eigene Wohnung: Sein Leben bis ins hohe Alter hinein selbständig zu bewältigen ist etwas Positives und wird dementsprechend geschätzt. Nicht auf Pflegedienste oder familiäre Pflege angewiesen zu sein, stärkt das Selbstbewusstsein der Älteren. Um sich die Selbständigkeit zu bewahren, wird auch die Wohnraumanpassung diskutiert. Änderungen in der Bausubstanz, beispielsweise Bodenangleichung der Dusche oder Höhenanpassungen der Loggien, sind ebenso im Gespräch wie Anpassungen in der Einrichtungsgestaltung. Neben Sitz- oder Schlafmöbelerhöhungen ist es ein grundlegendes Ziel, das Wohnen so barrierearm wie möglich zu gestalten, um die Kräfte nicht bei einfachen Verrichtungen des Alltags auszuschöpfen sondern sich die Kräfte zum Leben aufzusparen. Möglicherweise wird für die Selbständigkeit auch noch einmal ein Umzug in Betracht gezogen, in ein Umfeld, in dem barrierearme Wohnungen im Bestand sind und altersgerecht gewohnt werden kann. Relevanz des Wohnens in der eigenen Wohnung: Voraussetzung für ein Höchstmaß an Lebensqualität ist die Autonomie bis ins hohe Alter. Allgegenwärtig besteht bei den Senioren der Wunsch nach Selbständigkeit und Unabhängigkeit, wenn es um die Wohnform im Alter geht. Da ist es naheliegend, diesem Wunsch in den eigenen vier Wänden nachgehen zu können, vorteilhafterweise in einer vertrauten Wohnumgebung mit Nachbarschaft und weiteren Bekanntschaften. Wenn es die finanzielle Lage erlaubt, sind ältere Generationen durchaus bereit, in ihr Wohnumfeld zu investieren, da sich hier ein Großteil ihres Lebens abspielt. Das kann einerseits aufgrund ihrer gut situierten finanziellen Lage sein, andererseits weil es für sie immer wichtiger wird das Alter als aktiv nutzbaren Lebensabschnitt zu betrachten und diesen ausgiebig zu nutzen. Das ist jedoch individuell abhängig von den Ressourcen des Einzelnen. Abhängig davon ist auch das soziale Netzwerk, dessen Ausprägung bis zum jeweiligen Lebensstand erfolgt und dann von der jeweiligen Wohnform bzw. einem Umzug beeinflusst wird. Die jetzige Seniorengeneration verfügt weitreichend über Wohneigentum, bedingt durch die Jahre des Wirtschaftswunders und zahlreiche Erbschaften. Relevanz der Vereinsamung: Im Alter nicht zu vereinsamen ist besonders mit Zunahme der Lebensjahre weitaus schwieriger als in jüngeren Jahren. Die Phasen der Familienplanung und Gründung sind größtenteils abgeschlossen, das Arbeitsleben nach staatlicher Anforderung hinter sich gelassen und die verschiedenen Phasen der Entwicklung meist beendet. Das Leben hat sich gefunden und ein Grad an Zufriedenheit und alltäglicher Routine setzt ein, der nach Möglichkeit nicht mehr verändert werden soll. Die sozialen Kontakte belaufen sich, wenn die Möglichkeit der familiären Nähe nicht gegeben ist, auf die Nachbarschaft und das nähere Wohnumfeld. So kann sich ein Verlust dieser sozialen Kontakte durchaus auf die Vereinsamung des Einzelnen auswirken, da es mit zunehmendem Alter für viele Menschen schwierig ist sich auf neue Gegebenheiten einzustellen. Weniger ist es eine Frage der Anzahl der Kontakte, als dessen Intensität. Damit soll gemeint sein, wie viele persönliche Erlebnisse und Lebensjahre die Personen verbinden und somit eine Trennung nicht förderlich auf die Gesundheit wirken würde. Es kann durchaus auch eine Frage der Verbundenheit zum nachbarschaftlichen Umfeld sein, seien es Tanztees, Skatabende oder ähnliche Freizeitaktivitäten mit Freunden, die einen Wegzug erschweren würden. Zu trennen sind die Menschen in ihrer Art und Schnelligkeit der Eingewöhnung. Wem es im jugendlichen Alter leicht fällt sich schnell umzugewöhnen, der hat auch im Alter weniger Probleme damit. Anzunehmen ist, dass besonders der erhöhte Frauen- bzw. Witwenanteil, den es derzeit in Deutschland in den älteren Generationen gibt, der Gefahr unterliegt zu vereinsamen, aufgrund familiärer oder freundschaftlicher Verluste des Krieges und des fortschreitenden Alters. Wohnen für Hilfe: Um einer drohenden Isolation vorzubeugen gibt es für die eigene Wohnung ein Konzept das nebenbei auch eine Haushaltshilfe bieten kann. In vielen Städten, so auch Berlin, wird an Fachhochschulen und Universitäten studiert. Ein Studium kann teuer werden, so dass auch die Studenten auf Hilfestellungen angewiesen sind. Als wichtiges "Humankapital" der Zukunft, sollte versucht werden, die Studenten an Berlin zu binden und ihnen das Wohnen in einer preiswerten Umgebung zu ermöglichen. Sie können in ihrer Rolle als Hilfs- bzw. Pflegekraft oder zur Geselligkeit bei den Senioren einziehen und mit ihnen in einer Art Wohngemeinschaft wohnen. Oftmals leben die Älteren in großen Wohnungen und suchen nach Lösungen, um einen drohenden Umzug zu vermeiden. Sie können den Studenten kostenlos ein Zimmer anbieten und sie zum "Wohnen für Hilfe" animieren. In der Regel gilt es, für die Quadratmeterzahl des Zimmers entsprechend viele Stunden im Monat zu leisten. Das wären dann für ein Zimmer von 15 Quadratmetern, 15 zu leistende Hilfestunden im Monat. Diese Art des Wohnens ist nicht auf Profit ausgerichtet. Vielmehr stellt sie eine Unterstützungsleistung dar, in der es entscheidend ist, dem jeweils anderen mit den gegebenen Mitteln zu helfen. Das Projekt wird erstmals 1992 in Darmstadt registriert und kommt ursprünglich aus England. Universitätsgefördert gibt es diese Art der Gemeinschaft vorerst nur in Köln. Ähnliche Initiativen gibt es in anderen deutschen Städten wie München, Frankfurt am Main, Münster und Freiburg. In Berlin ist diese Wohnform eher selten und wenig organisiert, jedoch mit Privatanzeigen durchaus zu indizieren. Gesetzlich spricht nichts gegen diese Gemeinschaft. Schwieriger könnte es bei eingestuften Pflegefällen werden.
In: Wirtschaft
Inhaltsangabe:Gang der Untersuchung: In Kapitel 2 werden die verschiedenen Altersvorsorgemöglichkeiten beschrieben. Begonnen wird mit den privaten Vorsorgemöglichkeiten (Kapitel 2.1). Unter privaten Vorsorgemöglichkeiten versteht man klassische kapitalbildende Lebensversicherungen oder auch Rentenversicherungen (Kapitel 2.1.1). Darunter versteht man aber auch die 2002 eingeführten Riesterrenten (Kapitel 2.1.2), bei denen es sich zwar ebenfalls um Rentenversicherungen handelt, für die der Gesetzgeber aber eine Förderung gewährt. Als Voraussetzung für die Förderung müssen die Rentenversicherungen besondere Anforderungen erfüllen. Die dritte Möglichkeit der privaten Altersvorsorge sind die 2005 eingeführten Basisrenten (Kapitel 2.1.3). Auch hier gewährt der Gesetzgeber eine Förderung, für deren Gewährung die Verträge bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen. Die Förderung für Basisrenten ist jedoch anders ausgestaltet als die für Riesterrenten. Dabei wird für jede der Altersvorsorgemöglichkeiten auf die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen während der Anwartschaftszeit und der Leistungsphase eingegangen. Anschließend werden die Themen Bezugsrecht (Wer kann die Leistung im Todesfall bekommen?) und Flexibilität (Besteht die Möglichkeit, mit dem Kapital z. B. einen Bankkredit zu besichern?) / Vorzeitige Verfügbarkeit (Wann kann ich frühestens über die Leistung verfügen?) erläutert. Neben den privaten Altersvorsorgemöglichkeiten gibt es die betriebliche Altersversorgung (Kapitel 2.2). Die betriebliche Altersversorgung sieht fünf Durchführungswege vor. Auch hier gewährt der Gesetzgeber eine Förderung, wobei diese wiederum anders als für die private Altersvorsorge ausgestaltet ist. Zuerst wird ebenfalls auf die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen in der Anwartschaftszeit und der Leistungsphase sowie auf das Bezugsrecht eingegangen. Erst nachdem diese Themen für die fünf Durchführungswege behandelt wurden, wird im Kapitel 'Sonstiges' (2.2.4) auf die weiteren Themen Beitragszahlung, Kapitalwahlrecht (Kann anstelle der Rentenzahlung ein einmaliges Kapital bezogen werden?) / Vorzeitige Verfügbarkeit, Insolvenz sowie Unverfallbarkeit (Wann kann ich bei einem Arbeitgeberwechsel mitnehmen, was mir der Arbeitgeber zugesagt hat?) / Arbeitgeberwechsel (Kann ich meine betriebliche Altersversorgung bei einem anderen Arbeitgeber fortführen?) eingegangen, die für die fünf Durchführungswege weitestgehend identisch sind. Als Ergänzung zu den Altersvorsorgemöglichkeiten wird auf die Lebensarbeitszeitkonten eingegangen, mit denen sich ein vorzeitiger Ruhestand finanzieren lässt. Auch hier werden die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen in der Anwartschaftszeit und der Leistungsphase, das Bezugsrecht, die Insolvenz sowie der Arbeitgeberwechsel behandelt. Es folgt eine zielgruppenorientierte Analyse, die in abhängig Beschäftigte und Selbstständige unterteilt ist. Die Zielgruppe der abhängig Beschäftigten ist zusätzlich in Altersklassen unterteilt, da sich diese Zielgruppe zwischen sämtlichen Möglichkeiten entscheiden kann. Dabei werden die für die jeweilige Zielgruppe wichtigsten Rahmenbedingungen der privaten Altersvorsorge und der betrieblichen Altersversorgung zusammengefasst, um eine wichtige Hilfestellung für eine Kaufentscheidung zu geben. Auf die Lebensarbeitszeitkonten wird in dieser Analyse jedoch nicht näher eingegangen, da diese nicht der Altersvorsorge dienen, sondern eine Ergänzung darstellen und sich bei Bedarf für den Großteil der abhängig Beschäftigten eignen. Abschließend wird ein Ausblick gegeben. Problemstellung: In Beratungsgesprächen wird gerne auf die Vorteile einer Variante der Altersvorsorge hingewiesen, z. B. auf Steuervorteile. Über die sonstigen Rahmenbedingungen wird jedoch selten gesprochen, erscheint es aus verkäuferischer Sicht doch eher hinderlich, wenn auf die eine oder andere Einschränkung hingewiesen würde. Doch gerade hier setzen Kunden unterschiedliche Prioritäten - für den Einen steht eine steuerliche Förderung im Vordergrund, für den Anderen ist es von entscheidender Bedeutung, die Geschwister oder die Eltern als Bezugsberechtigte für die Leistung im Todesfall einsetzen zu können. Entscheidend ist daher aus meiner Sicht, dass dem Kunden begreiflich gemacht wird, warum er Altersvorsorge betreiben muss. Wenn er das verstanden hat, wird er letztendlich auch einen Vertrag abschließen. Nur welcher Weg bzw. Vertrag für ihn der richtige ist, möge er doch alleine entscheiden. Und um das zu können, obliegt es dem Berater, unterschiedliche Möglichkeiten aufzuzeigen. Genau das ist das Ziel dieser Arbeit, nämlich die unterschiedlichen Möglichkeiten der Altersvorsorge aufzuzeigen, wobei sowohl auf die steuerlichen und ggf. auch auf die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen eingegangen wird, aber insbesondere auch auf die Rahmenbedingungen, wie z. B. einem eingeschränkten Bezugsberechtigtenkreis. Im Vordergrund steht dabei die Absicherung des biometrischen Risikos Alter, weshalb auf Bankprodukte, deren Entnahmepläne auf einen begrenzten Zeitraum ausgelegt sind, nicht eingegangen wird. Auch wenn mit Lebensarbeitszeitkonten ebenfalls kein biometrisches Risiko abgesichert wird, stellen sie eine interessante und sinnvolle Ergänzung und keine Alternative, wie es vielleicht bei einem Bankprodukt der Fall wäre, zu den Altersvorsorgesystemen dar, weshalb auch hierzu Ausführungen gemacht werden. Die größte Zielgruppe für den Markt der Altersvorsorge sind abhängig Beschäftigte. In dieser Arbeit wird daher der Fokus auf diese Zielgruppe gerichtet. Es wird aber auch auf die Zielgruppe der Selbstständigen eingegangen. Auf wen nicht eingegangen wird, sind Beamte und Randgruppen, wie z. B. beherrschende geschäftsführende Gesellschafter von GmbHs oder beherrschende Vorstände von AGs. In dieser Arbeit werden die Möglichkeiten aufgezeigt, die ein Kunde für Vertragsabschlüsse im Jahr 2007 nutzen kann. Es wird jedoch nicht darauf eingegangen, was ein Kunde in der Vergangeneit hätte nutzen können.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: InhaltsverzeichnisI AbbildungsverzeichnisIV TabellenverzeichnisV AbkürzungsverzeichnisVI 1.Vorwort1 1.1Die gesetzliche Rentenversicherung – ein Ausblick1 1.2Ziel dieser Arbeit3 1.3Aufbau dieser Arbeit4 2.Die Altersvorsorgesysteme im Überblick6 2.1Private Altersvorsorge6 2.1.1Private Lebens- / Rentenversicherung6 2.1.1.1Steuerliche Behandlung6 2.1.1.1.1Anwartschaftszeit6 2.1.1.1.2Leistungsphase6 2.1.1.2Sozialversicherungsrechtliche Behandlung7 2.1.1.3Bezugsrecht / Vererbbarkeit8 2.1.1.4Flexibilität / Vorzeitige Verfügbarkeit8 2.1.2Riesterrente8 2.1.2.1Steuerliche Behandlung8 2.1.2.1.1Anwartschaftszeit8 2.1.2.1.2Leistungsphase10 2.1.2.2Sozialversicherungsrechtliche Behandlung10 2.1.2.3Bezugsrecht / Vererbbarkeit11 2.1.2.4Flexibilität / Vorzeitige Verfügbarkeit11 2.1.3Basisrente12 2.1.3.1Steuerliche Behandlung12 2.1.3.1.1Anwartschaftszeit12 2.1.3.1.2Leistungsphase12 2.1.3.2Sozialversicherungsrechtliche Behandlung13 2.1.3.3Bezugsrecht / Vererbbarkeit14 2.1.3.4Flexibilität / Vorzeitige Verfügbarkeit14 2.2Betriebliche Altersversorgung14 2.2.1Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds (Altzusage, vor dem 01.01.2005 erteilt)17 2.2.1.1Steuerliche Behandlung17 2.2.1.1.1Anwartschaftszeit17 2.2.1.1.2Durchschnittsbildung19 2.2.1.1.3Vervielfältigung19 2.2.1.1.4Leistungsphase20 2.2.1.2Sozialversicherungsrechtliche Behandlung20 2.2.1.2.1Anwartschaftszeit20 2.2.1.2.2Leistungsphase21 2.2.1.3Bezugsrecht / Vererbbarkeit21 2.2.1.4Erhöhung von Altzusagen22 2.2.2Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds (Neuzusage, nach dem 31.12.2004 erteilt)23 2.2.2.1Steuerliche Behandlung23 2.2.2.1.1Anwartschaftszeit23 2.2.2.1.2Vervielfältigung24 2.2.2.1.3Leistungsphase24 2.2.2.2Sozialversicherungsrechtliche Behandlung25 2.2.2.2.1Anwartschaftszeit25 2.2.2.2.2Leistungsphase25 2.2.2.3Bezugsrecht / Vererbbarkeit25 2.2.3Unterstützungskasse, Direktzusage27 2.2.3.1Steuerliche Behandlung28 2.2.3.1.1Anwartschaftszeit28 2.2.3.1.2Leistungsphase29 2.2.3.2Sozialversicherungsrechtliche Behandlung29 2.2.3.2.1Anwartschaftszeit29 2.2.3.2.2Leistungsphase29 2.2.3.3Bezugsrecht / Vererbbarkeit30 2.2.4Sonstiges30 2.2.4.1Beitragszahlung30 2.2.4.2Kapitalwahlrecht / Vorzeitige Verfügbarkeit31 2.2.4.3Insolvenz31 2.2.4.4Unverfallbarkeit / Arbeitgeberwechsel32 2.2.4.5Zusammenfassende Darstellung32 2.3Finanzierung des vorzeitigen Ruhestands34 2.3.1Lebensarbeitszeitkonten34 2.3.1.1Steuerliche Behandlung36 2.3.1.1.1Anwartschaftszeit36 2.3.1.1.2Leistungsphase36 2.3.1.2Sozialversicherungsrechtliche Behandlung37 2.3.1.2.1Anwartschaftszeit37 2.3.1.2.2Leistungsphase38 2.3.1.3Bezugsrecht / Vererbbarkeit38 2.3.1.4Insolvenz38 2.3.1.5Arbeitgeberwechsel39 3.Zielgruppenorientierte Analyse41 3.1Abhängig Beschäftigte bis 25 Jahre42 3.2Abhängig Beschäftigte zwischen 25 und 39 Jahre44 3.3Abhängig Beschäftigte zwischen 40 und 49 Jahre45 3.4Abhängig Beschäftigte zwischen 50 und 65 Jahre46 3.5Selbstständige47 4.Ausblick49 Literaturverzeichnis (Stand: 27.10.2007)50Textprobe:Textprobe: Kapitel 2.2.3, Unterstützungskasse, Direktzusage: Beim Durchführungsweg Unterstützungskasse leistet der Arbeitgeber Zuwendungen an die Unterstützungskasse. Diese erbringt die Leistung direkt an den Arbeitnehmer. Da es sich bei Unterstützungskassen oft um kleine Vereine oder GmbHs handelt, schließen diese wiederum zur Erfüllung der Leistungen eine Rückdeckungsversicherung ab (rückgedeckte Unterstützungskasse). Tut sie das nicht, handelt es sich um eine polsterfinanzierte Unterstützungskasse, mit der der Arbeitgeber wesentlich höhere steuerliche Effekte nutzen kann. Aufgrund ihrer Körperschaftsteuerbefreiung gewährt sie jedoch in beiden Fällen keinen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen. Für den Arbeitnehmer ist es insofern unerheblich, um welchen Typ von Unterstützungskasse es sich handelt. Da der Arbeitgeber für die von ihm erteilten Versorgungszusagen immer haftet, besteht insofern ein Quasi-Rechtsanspruch. Aus freiem Kassenvermögen darf die Unterstützungskasse auch Leistungen an Selbstständige erbringen. Beim Durchführungsweg Direktzusage erteilt der Arbeitgeber die Versorgungszusage unmittelbar und erbringt später auch die Leistungen direkt an den Arbeitnehmer. Zur Erfüllung der Leistungen kann er eine Rückdeckungsversicherung abschließen, eine Verpflichtung hierzu besteht aber nicht. Es erfolgt kein Zufluss der Beiträge nach Paragraph 11 EStG. Insofern können arbeitgeberfinanzierte Beiträge oder Beiträge, die durch Entgeltumwandlung finanziert werden, grundsätzlich in unbegrenzter Höhe entrichtet werden. Zu beachten ist hauptsächlich in diesen beiden Durchführungswegen vielmehr die Höhe der Leistung in Bezug auf Überversorgung. Überversorgung liegt vor, wenn die Leistungen aus gesetzlicher Rentenversicherung und betrieblicher Altersversorgung voraussichtlich mehr als 75 % der heutigen Bruttobezüge betragen. Darüber hinaus sind Unterstützungskassen als soziale Einrichtung von der Körperschaftsteuer befreit. Hierfür ist jedoch die Beachtung der Segmentierung erforderlich. Demnach darf die Unterstützungskasse für 88 % der Leistungsanwärter Renten bis zu 25.769 Euro jährlich, für 8 % Renten bis zu 38.654 Euro jährlich und für 4 % Renten in unbegrenzter Höhe erbringen. Renten- und Kapitalleistungen sind vollständig zu versteuern. Bei Kapitalleistungen kann auf Antrag des Steuerpflichtigen von der Fünftelungsregelung Gebrauch gemacht werden. Hierfür wird zuerst die Einkommensteuer ohne die Kapitalleistung ermittelt. Im Anschluss werden die Einkünfte um ein Fünftel der Kapitalleistung erhöht und auch dafür wird die Einkommensteuer ermittelt. Der Differenzbetrag wird mit fünf multipliziert. Um diesen Betrag wird die Einkommensteuer erhöht, die ohne die Kapitalleistung ermittelt wurde, was im Endeffekt zu einer Steuerentlastung führt. Aufgrund der Tatsache, dass kein steuerlicher Zufluss erfolgt, fehlt auch die Grundlage für einen sozialversicherungsrechtlichen Zufluss. Für die Entgeltumwandlung gilt dies bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Die Leistungen sind beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Handelt es sich um eine einmalige Kapitalzahlung sind die Beiträge auf Basis eines fiktiven Betrages von 1/120 der Kapitalzahlung für einen Zeitraum von längstens 120 Monaten zu erbringen. Sofern die monatlichen Versorgungsbezüge ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach Paragraph 18 SGB IV nicht übersteigen (2007: 122,50 Euro), erfolgt keine Verbeitragung. Für einmalige Kapitalzahlungen ist das 120-fache entsprechend anzusetzen. Diese Regelung ist insbesondere bei relativ kurzen Vertragslaufzeiten von entscheidender Bedeutung. Eine flexible Beitragszahlung ist, mit Ausnahme der rückgedeckten Unterstützungskasse, grundsätzlich möglich. Die rückgedeckte Unterstützungskasse fordert jedoch eine gleichbleibende oder steigende Beitragszahlung. Auch für die anderen Durchführungswege bieten in der Praxis jedoch nur wenige Anbieter die Einzahlung mit flexiblen Einmalbeiträgen an. Mit Ausnahme beim Pensionsfonds lassen sich Versorgungszusagen so ausgestalten, dass der Arbeitnehmer die Möglichkeit eines 100-prozentigen Kapitalwahlrechts (Pensionsfonds max. 30 %) zu Rentenbeginn ausüben kann. Bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht auch die Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme der betrieblichen Altersversorgung. Eine anderweitige vorzeitige Verfügbarkeit (z. B. Auszahlung der Überschussbeteiligung) ist jedoch nicht möglich. Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die Ansprüche des Arbeitnehmers in den Durchführungswegen Direktversicherung und Pensionskasse aufgrund des unwiderruflichen Bezugsrechts aus dem Versicherungsvertrag vor dem Zugriff durch den Insolvenzverwalter gesichert. Sollte der Versorgungsträger Insolvenz anmelden, werden zumindest die garantierten Versicherungsleistungen von der Auffanggesellschaft Protektor Lebensversicherungs-AG erbracht. Die aktuelle Mitgliederliste kann im Internet abgerufen werden100. Die Durchführungswege Pensionsfonds, Pensionszusage und Unterstützungskasse sind ab Eintritt der gesetzlichen Unverfallbarkeitsicherungspflichtig beim Pensions-Sicherungs-Verein. Der Arbeitnehmer muss seine Ansprüche dann bei diesem geltend machen, sofern die Leistungen vom Versorgungsträger nicht vollständig erbracht werden. Im Fall einer Verbraucherinsolvenz kann ein Zugriff nur auf die fälligen Leistungen ab Rentenbeginn erfolgen, da für den Arbeitnehmer und damit auch für die Gläubiger keine vorzeitigen Verfügungsmöglichkeiten bestehen. Eine Versorgungszusage, die der Arbeitgeber aufgrund einer Entgeltumwandlung erteilt hat, ist von Beginn an unverfallbar101. Ansprüche aus einer arbeitgeberfinanzierten Versorgungszusage sind unverfallbar, wenn der Arbeitnehmer das 30. Lebensjahr vollendet und die Versorgungszusage mindestens fünf Jahre bestanden hat. Bei einem Arbeitgeberwechsel zeichnen sich die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds für alle Versorgungszusagen, die nach dem 31.12.2004 erteilt wurden, mit einem Rechtsanspruch auf Portabilität (durchführungswegübergreifend) aus. Für ältere Versorgungszusagen gibt es für die Durchführungswege Direktversicherung und Pensionskasse das Übertragungsabkommen (ebenfalls durchführungswegübergreifend). Eine solche Übertragung erfolgt für den Arbeitnehmer kostenneutral. Der übernehmende Versorgungsträger hat die zum Zeitpunkt der Übertragung maßgeblichen Rechnungsgrundlagen (garantierter Rechnungszins, Sterbetafel) zu verwenden. An der steuerlichen Behandlung des Versicherungsvertrages ändert sich jedoch nichts. Unabhängig von Portabilität und Übertragungsabkommen hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, sofern er eine beitragsorientierte Leistungszusage in den Durchführungswegen Direktversicherung oder Pensionskasse (versicherungsförmig) erteilt hat, innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers von der versicherungsvertraglichen Lösung Gebrauch zu machen103. Dies ist in der Praxis der einfachste Weg, da hierbei lediglich ein Wechsel der Versicherungsnehmereigenschaft auf den ausgeschiedenen Arbeitnehmer oder dessen neuen Arbeitgeber erfolgt. Ansprüche, die in den Durchführungswegen Pensionsfonds (Regelfall Beitragszusage mit Mindestleistung), Unterstützungskasse und Direktzusage erworben wurden, verbleiben meist beim Arbeitgeber / Versorgungsträger und können dort bei Fälligkeit abgerufen werden. Eine private Fortführung scheidet in den Durchführungswegen Unterstützungskasse und Direktzusage immer aus.