Restriktionen kommunaler Sozialverwaltung
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B. 3, S. 3-20
ISSN: 0479-611X
"Jenseits der Selbstverwaltungsganrantie des Grundgesetzes stößt die praktische Kommunalpolitik auf Grenzen, die ihr durch äußere, von ihr nicht oder kaum beeinflußbare, Faktoren gezogen werden. Das kommunale Aktionsfeld wird nämlich begrenzt durch die zunehmende Reglementierung im Wege der Bundes- und Landesgesetzgebung, durch zentrale Planungen übergeordneter politischer Instanzen, durch die Einbeziehung der Kommunen in die Konjunkturpolitik des Bundes und schließlich durch die wachsende finanzielle Abhängigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften von staatlichen Zuweisungen. Diese Restriktionen des kommunalen Handlungsspielraumes zeigen sich besonders deutlich im Bereich der Sozialverwaltung. Aber gerade hier wäre ein Freiraum selbstverantwortlicher Entscheidungen der Städte und Kreise dringend erforderlich. Denn die Beseitigung oder wenigstens Linderung individueller Notstände verlangt ein hohes Maß an Flexibilität und daher einen weiten Ermessungsspielraum der örtlichen Sozialbehörden. Darüber hinaus ist die Einbeziehung der Betroffenen in den Zielfindungsprozeß sozialpolitischer Entscheidungen zu fordern. Nur auf diese Weise können sich anbahnende Konflikte aufgefangen werden. Das setzt allerdings eine intakte Kommunikation von der Peripherie zum Zentrum voraus, die bisher nur in Ansätzen erkennbar ist." (Autorenreferat)