Ein Feld, in dem sich die politischen Zuordnungen innerhalb des deutschen Föderalismus in besonderer Weise ausgeprägt haben, ist das Feld der Bildungspolitik. In einem Rückblick, der bis in die letzten Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts zurückgeht, zeigt der Autor auf, wie die Lehrerbildung zu einem zentralen Bereich bildungspolitischer Auseinandersetzungen wurde. Dies wird durch einen Einblick in die Arbeit der KMK (KMK ) und deren beispielhaft aufgeführten Beschlüsse verdeutlicht. (DIPF/Bal).
In einer Replik auf den Beitrag von Tillmann im gleichen Band wird noch einmal vertieft auf die Vermittlungsprobleme und die unterschiedlichen Erwartungen von Bildungspolitik und Bildungsforschung eingegangen, deren Nichtberücksichtigung zu Friktionen auf beiden Seiten führen könnte. (DIPF/Autor).
Der Autor beleuchtet schulrechtliche Aspekte demokratischer Anerkennungs- und Regelungsverhältnisse in der Schule. Er untersucht die gegenwärtige Tendenz, Partizipation und Verantwortungsteilung nicht mehr auf der Ebene Weiterentwicklung der rechtlichen Verfasstheit von Schule voranzutreiben, sondern innerhalb verschiedener Formen des "Schulvertrags" zu fördern. Der Schulvertrag ist hierbei weniger eine juristisch bindende Struktur als ein Beitrag zur sozialen und kulturellen Schulverfassung. Es geht deshalb bei den verschiedenen Formen möglicher schulvertraglicher Absprachen um appellativ und sozial wirksame Ligaturen zwischen den schulischen Gruppen. Schulverträge sind deshalb auch im sprachlichen Sinne doppeldeutig: Sie appellieren an die Kompromiss- und Handlungsfähigkeit der Beteiligten und werden auf dieser pragmatischen Ebene zugleich Ausdruck einer Schulverfassung in Blick auf die sozialen Strukturen und Bindekräfte der in der Schule arbeitenden und lebenden Menschen. (DIPF/Orig.).
Die Ausgestaltung und Entwicklung der Schule zu einem Ort "Gelebter Demokratie" entspringt dem Demokratieverständnis des Grundgesetzes und ist daher als Grundprinzip in den Landesschulgesetzen und -verfassungen verankert.
Der Artikel skizziert eingangs die Anfänge der Kritik am [föderalen] deutschen Bildungssystem in den 1960/70er Jahren bis zu den Grundgesetzänderungen im Rahmen der Förderalismusreform in den Jahren 2006 und 2015. Der Beitrag beschreibt dann das deutsche Bildungssystem vor dem Hintergrund seiner föderalen Struktur und dem Prinzip der Kulturhoheit der Länder. Anschließend werden die Ergebnisse und Folgen der seit dem Jahr 2000 durchgeführten PISA-Studien zusammengefasst und die Herausforderungen und notwendigen nächsten Schritte für die zukünftige Entwicklung des Bildungswesens in Deutschland kurz dargestellt. (DIPF/Kr.).
In: Handbuch Föderalismus - Föderalismus als demokratische Rechtsordnung und Rechtskultur in Deutschland, Europa und der Welt: Bd. 3, Entfaltungsbereiche des Föderalismus, S. 247-273
Die Gesetzgebungstätigkeit des Bundes trifft die Bildungspolitik der Länder indirekt, wenn es um die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und das heißt auch gleichwertige wirtschaftliche und sozialstrukturelle Rahmenbedingungen geht. Das wirtschaftliche Leistungsgefälle etwa zwischen west- und ostdeutschen Ländern kann nicht ohne Auswirkungen auf die Bildungssysteme bleiben. Aber auch die Frage der Durchsetzbarkeit einzelner Bundesgesetze kann für die Handlungsebene von Bildungseinrichtungen der Länder unmittelbar bedeutsam sein, wenn Sachverhalte - wie etwa Zuwanderungs- und Verweilperspektiven von Migranten - zu regeln sind, die den funktionalen Kern des Bildungssystems berühren. Offensichtlich sind trotz Kulturhoheit die bildungspolitischen Handlungsspielräume der Länder begrenzt. Von zentraler Bedeutung ist aber vor allem im Schul- und Hochschulbereich die föderale Selbstkoordinierung durch die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK). Im Rahmen der Arbeit der Kultusministerkonferenz und ihrer Kommissionen und Ausschüsse hat sich ein relativ kleinmaschiges System der Selbstbindung der Länder entwickelt. Dabei konzentrieren sich die Regelungen auf Tatbestände, die insbesondere das Zertifizierungssystem und die Anerkennung von Abschlüssen berühren. (ICB2)
In: Handbuch Föderalismus - Föderalismus als demokratische Rechtsordnung und Rechtskultur in Deutschland, Europa und der Welt. Bd. 3, Entfaltungsbereiche des Föderalismus., S. 247-273
Die Gesetzgebungstätigkeit des Bundes trifft die Bildungspolitik der Länder indirekt, wenn es um die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und das heißt auch gleichwertige wirtschaftliche und sozialstrukturelle Rahmenbedingungen geht. Das wirtschaftliche Leistungsgefälle etwa zwischen west- und ostdeutschen Ländern kann nicht ohne Auswirkungen auf die Bildungssysteme bleiben. Aber auch die Frage der Durchsetzbarkeit einzelner Bundesgesetze kann für die Handlungsebene von Bildungseinrichtungen der Länder unmittelbar bedeutsam sein, wenn Sachverhalte - wie etwa Zuwanderungs- und Verweilperspektiven von Migranten - zu regeln sind, die den funktionalen Kern des Bildungssystems berühren. Offensichtlich sind trotz Kulturhoheit die bildungspolitischen Handlungsspielräume der Länder begrenzt. Von zentraler Bedeutung ist aber vor allem im Schul- und Hochschulbereich die föderale Selbstkoordinierung durch die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK). Im Rahmen der Arbeit der Kultusministerkonferenz und ihrer Kommissionen und Ausschüsse hat sich ein relativ kleinmaschiges System der Selbstbindung der Länder entwickelt. Dabei konzentrieren sich die Regelungen auf Tatbestände, die insbesondere das Zertifizierungssystem und die Anerkennung von Abschlüssen berühren. (ICB2).
In einer auch für den Nichtjuristen allgemein verständlichen Darstellung geben Praktiker u. a. aus Lehrerverbänden, Gewerkschaft und Schulverwaltung in dieser unter Berüksichtigung der aktuellen Rechtslage vollständig überarbeiteten Neuauflage des bewährten Nachschlagewerkes Informationen und Ratschläge zu allen wichtigen, die Lehrerinnen und Lehrer auf dem Gebiet des Schul- und Dienstrechts betreffenden Fragen. Die lexikalische Form mit zahlreichen Querverweisungen ermöglicht das zielsichere und rasche Auffinden der gesuchten Rechtsfragen. Von "Abendschulen" über "Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme" und "Personalakten" bis "Zweite Staatsprüfung" werden etwa 500 Stichworte konzentriert und praxisorientiert erläutert.
Das Deutsche Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) und das Institut für Bildungsforschung und Bildungsrecht e.V. an der Ruhr-Universität Bochum (IfBB) haben gemeinsam den "Deutschen Schulrechtstag" begründet. In der ersten Tagung stand die Rechtsstellung der Lehrkräfte im Mittelpunkt: So ging es um den Beamtenstatus der Lehrkräfte oder die Zulässigkeit von Lehrerbewertungsportalen im Internet. Weitere Themen waren die schulspezifische Stellenausschreibung und Einstellung von Lehrkräften sowie die gegenseitige Anerkennung der Ausbildungen als notwendige Voraussetzung für die Mobilität innerhalb des Bundesgebietes
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