Beyond the Paradigm of Self-Defense? on revolutionary violence
In: The Ethics of War, S. 207-226
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In: The Ethics of War, S. 207-226
In: Theorie und Gesellschaft 64
In: Politische Theorie: 25 umkämpfte Begriffe zur Einführung, S. 12-28
Zunächst zeigt der Verfasser auf, dass in der Anerkennungstheorie umstritten ist, in welchen Eigenschaften und von wem Anerkennung ausgehen soll und welche Rolle der Politik hierbei zukommt. Hieraus ergeben sich Folgeprobleme bei der Unterscheidung von legitimen und illegitimen Anerkennungsforderungen. Gegenüber zu optimistischen Beschreibungen von Anerkennungskämpfen ist zudem eingewandt worden, das Streben nach Anerkennung könne dazu führen, dass sich Menschen von Blick der Anderen und gesellschaftlichen Normen abhängig machten mit der Konsequenz von Konformismus und einer Stärkung der herrschenden Ideologie. Auch verdrängt die Konjunktur der Anerkennung die zentrale Frage der Umverteilung von der politischen Agenda. Das Verhältnis von Anerkennung und Umverteilung lässt sich nur dann angemessen bestimmen, wenn man klar zwischen den beiden Aspekten von Anerkennung - normativer Status und psychisches Bedürfnis - differenziert. (ICE2)
In: Politische Theorie: 25 umkämpfte Begriffe zur Einführung, S. 142-157
Der Verfasser unterscheidet sechs Formen der Gesellschaftskritik. Dabei differenziert er zunächst zwischen (1) Ideologiekritik und (2) genealogischer Kritik, die vorerst rein deskriptiv auftreten. Sie müssen jedoch zumindest implizit normative Maßstäbe in Anspruch nehmen, um Machtstrukturen nicht nur beschreiben, sondern auch kritisieren zu können. Für die explizite Inanspruchnahme normativer Maßstäbe lassen sich vier weitere Formen der Gesellschaftskritik unterscheiden, nämlich (3) welterschließende, (4) konstruktivistische, (5) interpretative und (6) rekonstruktive Ansätze. Eine Betrachtung dieser sechs Formen der Gesellschaftskritik zeigt, dass die in der Literatur üblichen Unterscheidungen "deskriptiv vs. normativ" und "extern vs. immanent" zu falschen Gegensätzen führen. Fruchtbare Gesellschaftskritik, so wird abschließend gezeigt, muss nicht nur deskriptiv angemessen und normativ überzeugend ausfallen, sondern auch zugleich intern und extern sein. (ICE2)
In: Theorie und Gesellschaft 64
In: Souveränität, Recht, Moral: die Grundlagen politischer Gemeinschaft, S. 121-135
Der Beitrag zu den Grundlagen politischer Gemeinschaft befasst sich mit der Frage, inwieweit man bei dem derzeitigen europäischen Integrationsprozess erste Anzeichen eines sich herausbildenden Verfassungspatriotismus auf europäischer Ebene erblicken kann. Im gegenwärtigen Europadiskurs, so die These, wird die Differenz von nationaler und europäischer Identität oftmals zu dichotomisch angelegt. Dies führt dazu, dass bereits begrifflich der EU bestimmte politische Aufgaben verschlossen bleiben müssen, z.B. anspruchsvolle Politiken der Umverteilung. Dieses Problem lässt sich anhand eines neueren Aufsatzes von U. K. Preuß illustrieren, in welchem sich dieser genötigt sieht, der EU die Qualität einer politischen Gemeinschaft entgegen seinem ursprünglichen Beweisziel abzusprechen. Aus seinen früheren Schriften lassen sich Hinweise auf ein alternatives Konzept des Verfassungspatriotismus gewinnen, das die Differenz von nationalstaatlicher und europäischer Identität auf einem Kontinuum verortet und sich am Ausmaß gemeinsamer politischer Praxis bemisst. Ein solches Konzept ermöglicht es durch die Betonung prozedualer Aspekte zumindest begrifflich, eine Annäherung der beiden Identitäten anzustreben. Allerdings ist mit solch einem Konzept die Frage noch nicht beantwortet, warum Bürger überhaupt eine verfassungspatriotische Haltung gegenüber Europa ausbilden sollten, wenn sie sich doch bereits ihren nationalstaatlichen Verfassungen patriotisch verbunden fühlen können. Hiermit berührt der Autor die substantiellen Aspekte eines möglichen europäischen Verfassungspatriotismus: Mit welchen Politiken könnte man sich als EU-Bürger zukünftig identifizieren? Der Verfassungspatriotismus lässt nicht nur verschiedene substantielle Deutungen zu, sondern man kann generell zwei Perspektiven auf die Aufgaben der EU unterscheiden: eine interne Perspektive, die den Mehrwert eines politisch stärkeren Europas für dessen Bürger hervorhebt, und eine transzendierende Perspektive, die die weltpolitische Rolle der EU betont und nach dem Nutzen für die Menschheit fragt. So attraktiv die letztere Perspektive aus gerechtigkeitstheoretischen Gründen aber auch sein mag, sie birgt zugleich die Gefahr, dass die europäische Realität aus identitätspolitischen Gründen idealisiert wird und somit dem Kern des Verfassungspatriotismus als kritischer Haltung widerspricht. (ICG2)
In: Den Krieg überdenken: Kriegsbegriffe und Kriegstheorien in der Kontroverse, S. 179-200
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit einer der traditionsreichsten Kriegstheorien, die aufgrund ihrer hohen Normativität und politischen Instrumentalisierbarkeit zahlreiche Kontroversen ausgelöst hat: die Theorie des gerechten Krieges. Der Streit zwischen den Befürwortern und Kritikern dieser Theorie ist seiner Ansicht nach deshalb kaum lösbar, weil die Theorie des (un)gerechten Krieges selbst eine paradoxale Struktur aufweist. Es sind vor allem drei Paradoxien, die der Autor im einzelnen näher erläutert: die Paradoxie der notwendigen Ungerechtigkeit, der willkürlichen Anwendung und der Entgrenzung des "gerechten" Krieges. Er skizziert zuvor die moralphilosophischen Aspekte der Theorie und argumentiert, dass eine moralische und juristische Perspektive nicht in einen abstrakten Gegensatz zueinander gerückt werden sollten und dass insofern eine Theorie des "(un)gerechtfertigten Krieges" auch zur Fortschreibung des Völkerrechts beitragen kann. Angesichts der gegenwärtigen Herausforderungen durch den transnationalen Terrorismus seit den Anschlägen vom 11. September 2001 stellt sich jedoch die Frage, ob die mit einem methodologischen Nationalismus verbundene Theorie des "(un)gerechtfertigten Krieges" noch angemessene Antworten auf zukünftige Sicherheitsprobleme bieten kann oder ob nicht vielmehr eine umfassendere Theorie (il)legitimer Gewalt zu entwickeln ist. (ICI2)
In: Politik der Integration: Symbole, Repräsentation, Institution ; Festschrift für Gerhard Göhler zum 65. Geburtstag, S. 303-322
Der Beitrag diskutiert das "klassische Skandalon" der politischen Gesellschaft, Religion als Vorbedingung tugendhafter Bürgerschaft voraussetzen zu müssen. Diese Prämisse liegt auch Rousseaus "Katechismus des Bürgers" zugrunde, der daher trotz seiner anachronistisch anmutenden Radikalität auch für die heutige Debatte um die Zivilreligion noch relevant ist. Um die Bedeutung dieser Prämisse kenntlich zu machen, wird zunächst analysiert, welche Aufgaben Rousseau der Zivilreligion zuerkennt. Die vier zentralen Kriterien einer erfolgverheißenden Zivilreligion werden negativ durch die Diskussion jener drei historisch einflussreichen Formen der Religion - der Religion des Bürgers, des Menschen und der Priester - herausgearbeitet, die sich Rousseau zufolge allesamt als defizitär erweisen. Sodann wird gefragt, ob es Rousseaus eigenem Vorschlag wirklich gelingt, allen vier Kriterien zu entsprechen. Der Autor zeigt, dass Rousseau einen in sich durchaus konsistenten Vorschlag entwirft, der jedoch auf zwei problematischen Annahmen aufruht: dem Bedürfnis nach einer loyalitätssichernden Einheit von Religion und Politik einerseits und einer religiösen Fundierung der Moral andererseits. Es sind diese beiden Prämissen, die Rousseaus schließlich auch dazu bewegen, die zivilreligiösen Dogmen nicht im Sinne einer vorpolitischen Sittlichkeit zu begreifen, sondern in Gesetzesform gießen zu wollen. Diese Verknüpfung liegt auch noch der heutigen Renaissance der Zivilreligion zugrunde. Wer heute (mit Rousseau) über Rousseau hinausgehen will, so die These des Autors, sollte sich nicht um eine Zivilreligion, sondern um eine Zivilmoral bemühen. (ICA2)
In: Streit um die Gerechtigkeit: Themen und Kontroversen im gegenwärtigen Gerechtigkeitsdiskurs, S. 107-117
Der Autor stellt nach einer kurzen Einführung in den Begriff der Anerkennung drei unterschiedliche Konzeptionen vor, welche zeigen, wie unterschiedlich die Verhältnisbestimmungen von Anerkennung und Gerechtigkeit ausfallen können: Während Avishai Margalit die anständige Gesellschaft als weniger anspruchsvoll zu begreifen scheint als die gerechte, versteht die amerikanische Politikwissenschaftlerin Nancy Fraser Anerkennung neben Umverteilung als eine von zwei Dimensionen der Gerechtigkeit. Demgegenüber ist Anerkennung für den deutschen Sozialphilosophen Axel Honneth zum Inbegriff der Gerechtigkeit geworden. Der Autor zeigt demgegenüber, dass Gerechtigkeit sowohl mehr als auch weniger bedeuten kann als Anerkennung. In seiner kritischen Betrachtung der drei Konzeptionen plädiert er dafür, zwischen zwei Begriffen - dem Bedürfnis- und Statusbegriff der Anerkennung - zu unterscheiden. Der erste umfasst weniger als Gerechtigkeit, weil er nur auf die psychischen Bedingungen von Autonomie abhebt. Beim zweiten geht es vergleichsweise um mehr, nämlich darum, alle Menschen vor Schädigungen als gleichberechtigte Subjekte zu schützen. Dieser Begriff vermittelt dem Autor zufolge einen Eindruck in die Bedingungen autonomen Lebens und weist damit weit über die Gerechtigkeit hinaus und in eine gute Gesellschaft hinein. (ICI2)
In: Berliner Debatte Initial: sozial- und geisteswissenschaftliches Journal, Band 14, Heft 2, S. 92-103
ISSN: 0863-4564
World Affairs Online
In: Ästhetik & Kommunikation, Band 33, Heft 116, S. 27-34
ISSN: 0341-7212