Das Papiergeld des Kurfürstentums Hessen: Methoden staatlicher Schuldenaufnahme im 19. Jahrhundert
In: Untersuchungen und Materialien zur Verfassungs- und Landesgeschichte 19
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In: Untersuchungen und Materialien zur Verfassungs- und Landesgeschichte 19
In: Stadtforschung und Statistik : Zeitschrift des Verbandes Deutscher Städtestatistiker, Band 36, Heft 1, S. 46-51
Das Sozialmonitoring Integrierte Stadtteilentwicklung ist ein in Hamburg etabliertes kleinräumiges Stadtbeobachtungssystem. Die Verwaltung ist damit in der Lage, unterstützungsbedürftige Quartiere frühzeitig zu identifizieren und die Auswahl von Fördergebieten der Städtebauförderung auf eine objektive Datenbasis zu stützen. Die Ergebnisse des Sozialmonitorings und die Grundlagendaten werden von den unterschiedlichen Stellen in der Verwaltung als Grundlage für bezirkliche und gesamtstädtische sozialräumliche Planungen genutzt. Der Artikel stellt das Instrument und seine Methodik vor und skizziert einige Anwendungsfälle für den Umgang mit den Ergebnissen des Sozialmonitorings. Damit wird gezeigt, wie statistisch gewonnene Erkenntnisse aus der Stadtforschung Eingang in lokale und fachliche Entscheidungsprozesse finden.
In: https://doi.org/10.17192/eb2020.0435
Elektronische Reproduktion von: Das Papiergeld des Kurfürstentums Hessen : Methoden staatlicher Schuldenaufnahme im 19. Jahrhundert / von Andreas Kaiser. - Marburg : Hessisches Landesamt für Geschichtliche Landeskunde, 2004. - (Untersuchungen und Materialien zur Verfassungs- und Landesgeschichte; 19). - Bemerkungen: Zugl.: Marburg, Univ., Diss., 2003. - (Hassiaca) Digitalisiert 2020
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In: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht: The Rabel journal of comparative and international private law, Band 84, Heft 2, S. 455
ISSN: 1868-7059
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema Marketing und im Speziellen mit dem Marketinginstrument Kommunikationspolitik, angewandt an einem KMU in der Modebranche. Ziel ist es, eine Möglichkeit zu erarbeiten, um die Bekanntheit dieses Unternehmens messbar zu steigern. Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, wird zunächst strategisch geplant und analysiert, um anhand der Ergebnisse die operative Planung durchzuführen. Die operativen Maßnahmen umfassen die Intermedia- und die Intramediaanalyse, die sich auf die Mediadaten der Informationsgemeinschaft zur Feststellung und Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW) bezieht. Die Ergebnisse werden schlussendlich übersichtlich gegenübergestellt, um eine Empfehlung aussprechen zu können.
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Am 17. Juli 2018 wurden das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und das Strategiepartnerschaftabkommen von Vertretern der EU und Japans unterzeichnet. Beide Abkommen sollen voraussichtlich 2019 in Kraft treten. Das WPA schafft die rechtlichen Grundlagen damit Unternehmen aus Japan zu möglichst günstigen Bedingungen Zugang zum Gemeinsamen Markt der EU erhalten und umgekehrt. Gleichzeitig schafft es einen Rechtsrahmen, der wichtige wirtschaftspolitische Ziele wie Rechtssicherheit, Transparenz, Verbraucherschutz, Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen, Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche, soziale und umweltverträgliche Nachhaltigkeit gewährleistet. Das WPA geht also über ein Freihandelsabkommen wesentlich hinaus, da es über die Reduzierung und Abschaffung von Zöllen und Abbau von Handelshemmnissen hinaus, eine viel weitergehende Integration der Märkte vorsieht. Auf demselben Verhandlungshintergrund beruhend und rechtlich verbunden ist das SPA, welches eine Reihe von Bereichen, darunter politischer Dialog, Energie, Transport, Menschenrechte, Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Technologie, Justiz, Asyl und Migration betrifft. Zuvor hatten die EU und Japan bereits mehrere bilaterale Verträge in verschiedenen Bereichen abgeschlossen, namentlich über die gegenseitige Anerkennung der Ergebnisse von Konformitätsbewertungen für verschiedene Produkte und Herstellungsverfahren (2002), die Kooperation gegen wettbewerbswidrige Aktivitäten (2003), die friedliche Nutzung der Kernenergie (mit Euratom 1998, 2006, 2007), die gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich (2008), die Rechtshilfe in Strafsachen (2010) und die Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie (2011). Der Beitrag bietet einen kommentierten Überblick über die bestehenden bilateralen Abkommen der EU mit Japan, und zeigt deren Bedeutung für die beiderseitigen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen auf. ; On 17 July 2018, the Economic Partnership Agreement and the Strategic Partnership Agreement were signed by representatives of the EU and Japan. Both agreements are expected to enter into force in 2019. The EPA provides the legal basis for allowing companies from Japan to access the EU's internal market on the most favourable terms and vice versa. At the same time, it establishes a legal framework that ensures important economic policy objectives such as legal certainty, transparency, consumer protection, promotion of small and medium-sized enterprises, competition and economic, social and environmental sustainability. The EPA is therefore much more than a free trade agreement, as it provides for a much wider integration of markets beyond the reduction and elimination of tariffs and the removal of trade barriers. Based on the same negotiation context and legally linked with the EPA, the SPA covers a number of areas, including political dialogue, energy, transport, human rights, education, science and technology, justice, asylum and migration. To date, the EU and Japan have already concluded several other bilateral agreements in a number of areas, including the mutual recognition of the results of conformity assessments for various products and manufacturing processes (2002), anti-competitive activities (2003), the peaceful uses of nuclear energy (Euratom 1998, 2006, 2007), mutual administrative assistance in customs matters (2008), mutual assistance in criminal matters (2010) and cooperation in science and technology (2011). This paper provides an overview, with comments, of the EU's existing bilateral international agreements with Japan, and reveals their importance for the Union's trade and economic relations with Japan.
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Vor dem Hintergrund anhaltender wirtschaftlicher Erholung und niedriger Zinsen leben die japanischen Immobilienmärkte derzeit wieder auf. Grundstücke und darauf errichtete Gebäude sind rechtlich zu unterscheiden. Daher erfolgt herkömmlicherweise auch die Preisermittlung getrennt. Grundstückspreise wurden bisher durch Marktvergleich auf der Grundlage von Grundstückspreisindizes bestimmt, die von der Regierung herausgegeben werden. Neuerdings beginnt man jedoch, Grundstückspreise durch die zu erwartenden Erträge des Grundstücks und der darauf errichteten Gebäude ganzheitlich zu bewerten. Auf dieser Grundlage erfolgt die Finanzierung ohne Rückgriff auf den ursprünglichen Eigentümer der Immobilien.Investitionen von Ausländern unterliegen keinen besonderen Beschränkungen. Enteignung setzt ein spezielles Bedürfnis voraus und ist zu entschädigen. Die Verfassung garantiert das Eigentum als ein Menschenrecht. Seit kurzer Zeit haben sog. private financing initiative Projekte (PFI), bei denen es um den Einsatz von privatem Kapital für öffentliche Einrichtungen nach dem PFI-Gesetz geht, an Bedeutung gewonnen. Es existiert kein Gesetz, das die Regulierung von Immobilienfonds umfassend regelt. Private Immobilienfonds werden oft als Partnerschaften oder als stille Gesellschaften aufgelegt. Die Anforderungen und Beschränkungen des Immobilien-Joint-Venture-Gesetzes können umgangen werden, wenn die Immobilien einem Treuhänder übereignet werden. Immer wenn der Gegenstand des Fondsvermögens ein bebaubares Grundstück oder ein Gebäude ist, ist das vorgenannte Gesetz anwendbar, und ein spezieller Anlegerschutz und staatliche Aufsicht greifen ein.Öffentlich angebotene Anlagen werden regelmäßig nach dem Gesetz über Anlagetrusts und Anlagegesellschaften (ITICL) vertrieben. Anlagetrusts werden nach Vertragstyp und Gesellschaftstyp unterschieden. Dabei hat der Anleger gegenüber dem Träger des Fonds nur teilweise ein Weisungsrecht. J-REITs können entweder als offene oder als geschlossene Fonds errichtet werden. Börsennotierte J-REITs verwenden in der Regel eine geschlossene Anlagegesellschaft; der Artikel nimmt daher die geschlossenen Anlagegesellschaft nach dem ITICL in den Blick.Bei allen Strukturen werden regelmäßig Treuhandformen verwendet. Der Artikel stellt kurz die Inhalte des Treuhandgesetzes und des Gesetzes über das Treuhandgeschäft dar. Die Verbriefung von Immobilienrechten erfolgt, um den Anlegern größere Liquidität zu sichern. Der ursprüngliche Eigentümer der Immobilien überträgt diese an eine Zweckgesellschaft. Dadurch können den Anlegern statt Rechten an den Immobilien Finanzprodukte mit besseren Liquiditätsmerkmalen angeboten werden. Die wichtigsten Voraussetzungen der Verbriefung von Immobilienrechten sind die Konkursfestigkeit und die steuerliche Transparenz oder Abzugsfähigkeit solcher Gestaltungen.Es existieren zwei Formen von Verbriefungsvehikeln: vertrags- und gesellschaftsbasierte Vehikel. In der Praxis ist vor allem die japanische special purpose company nach dem Gesetz über Liquidierung von Vermögen von ausschlaggebender Bedeutung.Als Muttergesellschaft der special purpose company wird oft eine Cayman limited company mit wohltätigem Trust oder, seit jüngster Zeit, eine Zwischengesellschaft nach japanischem Recht verwendet. Daneben wird derzeit die Nutzung von gemeinnützigen Gesellschaften diskutiert.Typische Kreditsicherheiten sind Pfandrechte, Sicherheitsabtretungen, Hypotheken, Gesamtbetragshypotheken, vorläufige Registrierung und persönliche Garantien. Allerdings werden Hypotheken bei Immobilienfinanzierungen kaum verwendet. Das gesetzte Recht schützt die Position des gesicherten Kreditgebers bei Insolvenzverfahren in gewissem Umfang. Daneben oder anstelle der vier Insolvenzgesetze sind außergerichtliche Umschuldungsverhandlungen üblich.Schließlich gibt der Artikel einen Ausblick auf das neue Gesetz über den Handel mit Finanzinstrumenten, welches das Gesetz über den Wertpapierhandel ablöst und voraussichtlich bis zum 13. Dezember 2007 vollständig in Kraft treten wird. Die Änderungen beinhalten wichtige Punkte in Bezug auf Investitionsdienstleistungen, wie z.B. die Verbesserung des Anlegerschutzes. Der Autor kommt zu dem Schluß, daß das neue Gesetz die Qualität der Kapitalmärkte verbessern wird und daß dadurch die Anlagen in Finanzinstrumenten in Japan weiter gefördert werden. ; I. IntroductionA. Economic Recovery and Revival of the Real Estate MarketsB. Increasing Foreign InvestmentsII. Characteristics of Real Estate Markets in JapanA. General Features and TrendsB. Basic Policies and Legal RegulationsIII. Investment LawA. OverviewB. Non-regulated Real Estate FundsC. Real Estate Specific Joint BusinessD. Investment Trusts and Investment CorporationsIV. Trust Law and Trust Business LawA. Trust Law B. Trust Business Law V. Real Estate MonetizationA. Characteristics of Real Estate MonetizationB. The Specific Purpose Company (tokutei mokuteki kaisha)VI. Credit SecuritiesA. OverviewB. Hypothec, Maximum Hypothec, and Joint HypothecC. Pledge of RightsD. Assignment of Rent ReceivablesE. Personal GuaranteesVII. Position of Secured Creditors in Insolvency ProceduresA. Laws with the Aim to Reorganize (Rehabilitate) a BusinessB. Laws with the Aim to Liquidate the Insolvent BusinessC. Private Arrangement Procedures (Out-of-Court Workouts)VIII. Outlook: From Security Exchange Law to Financial Instruments and Exchange Law
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In: Der soziale Rechtsstaat: Gedächtnisschrift für Hermann Heller 1891-1933, S. 287-311
Bei dem Verfahren um den Sturz der sozialdemokratischen Regierung Preußens aus dem Jahr 1932 standen sich H. Heller und C. Schmitt (als Vertreter der konservativen Rechten und des Gesamtstaates) gegenüber. In diesem Beitrag wird der Verlauf des Prozesses im Zusammenhang mit dem gesamten politisch-sozialen Umfeld der Endphase der Weimarer Republik beschrieben. Es wird gezeigt, daß die Amtsenthebung der Regierung Braun vor allem mit dem Argument einer "kommunistischen Gefahr" begründet wurde; diese Position vertrat die Reichsregierung auch vor Gericht. Die Sozialdemokratie bediente sich einer Reduktion des Problems auf rechtliche Aspekte, klammerte die Rolle des Staatsoberhaupts Hindenburg aus, stellte sich absolut loyal zur Regierung Papen und betonte ihren Antagonismus zur KPD. Der Niederlage Hellers und der preußischen Regierung stand auf der anderen Seite eine aggressive Legitimierung der Absetzung durch C. Schmitt gegenüber, die bereits faschistische Tendenzen verdeutlichte. (HA)
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 25, Heft 9, S. 1099-1114
ISSN: 0006-4416
In: WBG-Länderkunden / Geographie, Geschichte, Wirtschaft, Politik
Die Autoren geben einen fundierten Überblick über Ostafrika (Tansania, Kenia, Uganda, Ruanda, Burundi), das im Zuge der Globalisierung immer mehr in den Fokus der Weltgemeinschaft rückt. Reich illustriert, mit aktuellen Karten, Grafiken und Tabellen versehen, bietet die Länderkunde eine Fülle aktueller Informationen zu einer dynamischen Region.
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