Human rights education: methods, institutions, culture and evaluation
In: Discussion papers 4
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In: Discussion papers 4
In: Studien zu Politik und Wissenschaft
In: Menschenrechtsschutz im Spiegel von Wissenschaft und Praxis, S. 328-358
Unter Menschenrechtsbildung versteht man kognitive, normative und handlungsgeleitete Bewusstseinsinhalte, die zu vermitteln und zu erzielen sind. Sie umfasst die Vermittlung der Genese der Menschenrechte, die Entwicklung eines Menschenrechtsbewusstseins auf emotionaler Ebene sowie die Vermittlung von Handlungsoptionen. Methodisch müssen diese drei Säulen zielgruppengerecht vermittelt werden. Verantwortlich für eine umfassende Menschenrechtsbildung ist der Staat. Die Hauptlast der Menschenrechtsbildung trägt allerdings nach wie vor der informelle Sektor mit seinen nichtstaatlichen Organisationen. Kenntnisse über Menschenrechte durch ein Menschenrechtsbewusstsein mit einem sozial verantwortlichen Einsatz für Menschenrechte werden nur dann eine Wirkung zeigen, wenn die Menschenrechtsbildung alle gesellschaftlichen Zielgruppen erreicht und von allen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren eingefordert wird. (ICEÜbers)
In: Menschenrechtsbildung, S. 219-231
In: Menschenrechtsbildung: Bilanz und Perspektiven, S. 219-231
Menschenrechtspolitik orientiert sich - und nicht nur in Deutschland - primär an außenpolitischen Fragen. So bemüht sich die Bundesregierung bei den internationalen Organisationen, wie etwa den Vereinten Nationen, der Europäischen Union und dem Europarat, Mitspracherecht und Einfluss geltend zu machen. Gleichwohl lässt diese Außenpolitik keinerlei Rückschlüsse auf die tatsächliche Einhaltung internationaler Rahmenübereinkommen oder Verträge geschweige denn einer menschenrechtsrelevanten Kultur im eigenen Land zu. Der vorliegende Beitrag zeigt am Beispiel der BRD, dass "Menschenrechte als Leitlinie der Politik" und als Querschnittsaufgabe von ihren gesellschaftspolitischen Akteuren vor allem innenpolitisches Handeln und die Umsetzung internationaler Vereinbarungen und Verträge in die nationalen Gesetzgebung verlangt. Umsetzung, Einhaltung und Nachhaltigkeit der Menschenrechte findet nur dann statt, wenn sie gelebt werden. Menschenrechtsbildung wird zwar in diesem Zusammenhang als Querschnittsaufgabe und in den Leitlinien immer wieder genannt, aber die Voraussetzungen für eine Umsetzung sind bisher kaum geschaffen. Menschenrechtsbildung als Teil eines Gesamtkonzepts der Menschenrechtspolitik setzt insgesamt voraus, dass politische Entscheidungsträger die Rahmenbedingungen in Grund-, Schul- und Hochschulbildung und bei der Weiterbildung schaffen. Letztendlich ist aber die bundesdeutsche Zivilgesellschaft gefragt, die ihr zur Verfügung stehende partizipierende Möglichkeiten zu nutzen, und ihr "Recht auf Menschenrechtsbildung" einzufordern. (ICA2)
rezensiertes Werk: Hamm, Brigitte: Menschenrechte, Ein Grundlagenbuch. Opladen : Leske+Budrich, 2003. - 177 S. ISBN-3-8100-2338-8
BASE
rezensiertes Werk: Lohrenscheit, Claudia: Das Recht auf Menschenrechtsbildung, Grundlagen und Ansätze einer Pädagogik der Menschenrechte (Internationale Beiträge zu Kindheit, Jugend, Arbeit und Bildung; Bd. 10). - Frankfurt/Main : IKO-Verl., 2004. - 332 S. ISBN: 3-88939-718-2
BASE
In: Menschenrechtsschutz im Spiegel von Wissenschaft und Praxis., S. 328-358
Unter Menschenrechtsbildung versteht man kognitive, normative und handlungsgeleitete Bewusstseinsinhalte, die zu vermitteln und zu erzielen sind. Sie umfasst die Vermittlung der Genese der Menschenrechte, die Entwicklung eines Menschenrechtsbewusstseins auf emotionaler Ebene sowie die Vermittlung von Handlungsoptionen. Methodisch müssen diese drei Säulen zielgruppengerecht vermittelt werden. Verantwortlich für eine umfassende Menschenrechtsbildung ist der Staat. Die Hauptlast der Menschenrechtsbildung trägt allerdings nach wie vor der informelle Sektor mit seinen nichtstaatlichen Organisationen. Kenntnisse über Menschenrechte durch ein Menschenrechtsbewusstsein mit einem sozial verantwortlichen Einsatz für Menschenrechte werden nur dann eine Wirkung zeigen, wenn die Menschenrechtsbildung alle gesellschaftlichen Zielgruppen erreicht und von allen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren eingefordert wird. (ICEÜbers).
In: Menschenrechtsbildung. Bilanz und Perspektiven., S. 219-231
Menschenrechtspolitik orientiert sich - und nicht nur in Deutschland - primär an außenpolitischen Fragen. So bemüht sich die Bundesregierung bei den internationalen Organisationen, wie etwa den Vereinten Nationen, der Europäischen Union und dem Europarat, Mitspracherecht und Einfluss geltend zu machen. Gleichwohl lässt diese Außenpolitik keinerlei Rückschlüsse auf die tatsächliche Einhaltung internationaler Rahmenübereinkommen oder Verträge geschweige denn einer menschenrechtsrelevanten Kultur im eigenen Land zu. Der vorliegende Beitrag zeigt am Beispiel der BRD, dass "Menschenrechte als Leitlinie der Politik" und als Querschnittsaufgabe von ihren gesellschaftspolitischen Akteuren vor allem innenpolitisches Handeln und die Umsetzung internationaler Vereinbarungen und Verträge in die nationalen Gesetzgebung verlangt. Umsetzung, Einhaltung und Nachhaltigkeit der Menschenrechte findet nur dann statt, wenn sie gelebt werden. Menschenrechtsbildung wird zwar in diesem Zusammenhang als Querschnittsaufgabe und in den Leitlinien immer wieder genannt, aber die Voraussetzungen für eine Umsetzung sind bisher kaum geschaffen. Menschenrechtsbildung als Teil eines Gesamtkonzepts der Menschenrechtspolitik setzt insgesamt voraus, dass politische Entscheidungsträger die Rahmenbedingungen in Grund-, Schul- und Hochschulbildung und bei der Weiterbildung schaffen. Letztendlich ist aber die bundesdeutsche Zivilgesellschaft gefragt, die ihr zur Verfügung stehende partizipierende Möglichkeiten zu nutzen, und ihr "Recht auf Menschenrechtsbildung" einzufordern. (ICA2).
rezensiertes Werk: Lenhart, Volker: Pädagogik der Menschenrechte. - Opladen : Leske + Budrich, 2003. - 191 S. ISBN: 3-8100-3726-5
BASE
In: Forschungen zur DDR-Gesellschaft
In: IWK: internationale wissenschaftliche Korrespondenz zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Band 37, Heft 4, S. 449-464
ISSN: 0046-8428
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