Human rights education: methods, institutions, culture and evaluation
In: Discussion papers 4
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In: Discussion papers 4
In: Studien zu Politik und Wissenschaft
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 58, Heft 46, S. 33-38
ISSN: 0479-611X
World Affairs Online
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft 46, S. 33-38
ISSN: 2194-3621
Die Umsetzung des Weltprogramms für Menschenrechtsbildung scheitert, so die Verfasserin, in vielen Fällen weniger am politischen Willen oder an mangelnden Ressourcen in den Staaten, als vielmehr daran, dass viele Staaten Menschenrechtsbildung mit politischer Bildung gleichsetzen. In vielen westlichen Staaten steht immer noch "Demokratieerziehung" oder "Friedenserziehung" in den Lehrplänen, die zwar viele Menschenrechtsaspekte berücksichtigen, aber "ausschließliche" Menschenrechtsbildungsprogramme sind. Damit sind Programme gemeint, die bestimmte Personengruppen ausschließen oder sich nur auf spezielle Themen wie Demokratie beziehen, was in vielen Ländern auch politische Bildung genannt wird. Eine Schwierigkeit bei der Umsetzung des Weltaktionsprogramms im schulischen Alltag liegt häufig darin, dass es sowohl bei Behörden als auch bei der Lehrerschaft an Expertise mangelt. Aus Unkenntnis und Furcht vor kontroversen Diskussionen im Klassenzimmer sprechen Lehrer die Bedeutung der Menschenrechte oft nicht an. Menschenrechtsbildung wird daher gern auf Projekttage oder außerschulische Vorträge mit Vertretern von Amnesty International verschoben. Da die Ergebnisse des Weltprogramms für Menschenrechtsbildung auch vier Jahre nach seiner Verabschiedung noch unbefriedigend sind, unterstützt das UN-Hochkommissariat weitere Initiativen, um die Staaten zum Handeln zu bewegen. Wenn die AEMR am 10. Dezember 2008 ihren 60. Jahrestag feiert, beginnt laut Beschluss der UN-Generalversammlung das "Internationale Jahr des Menschenrechts- Lernens". Dieses beruht auf einer NGO-Initiative, die von vielen UN-Mitgliedstaaten erneut mitgetragen wird. (ICF2)
In: European Union and Asia: a dialogue on regionalism and interregional cooperation, S. 197-219
Der Text behandelt die Frage, inwiefern Menschenrechtsbildung und Minderheitenrechte gelehrt werden können um Menschen in die Lage zu versetzen für Gleichheit und Gerechtigkeit zwischen Mehrheiten und Minderheitengruppen aktiv und gleichberechtigt einzutreten. Menschenrechtsbildung ist in erster Linie die Befähigung jedes Einzelnen seine Menschenrechte zu kennen und sich für diese sowie die Menschenrechte Anderer einzusetzen. Dazu gehören soziale, wirtschaftliche und kulturelle Menschenrechte ebenso wie politische und zivile, die jedem Menschen zustehen, gleich ob jemand zu einer Minderheitengruppe gehört oder nicht. Um jedoch Gleichheit zwischen den Gruppen zu erreichen müssen zunächst auch die Bedürfnisse der Minderheiten herausgearbeitet werden, um mittels des Bildungssystems diese offen anzugehen. Es gilt, deutlich zu machen, dass von der Einhaltung der Menschenrechte sowohl Minderheiten als auch Mehrheiten in einer Gesellschaft profitieren.The questions to be asked when referring to human rights and human rights education (HRE) for minorities are - how to use HRE to: 1)minorities to become active participants in societal decision making processes and 2) achieve equality and justice between majority and minority groups in any given society? In this paper I will discuss human rights education as an empowering tool - helping individuals to become aware of human rights and empowering them not only to claim their own basic human rights but also to advocate for the rights of others. It is this empowerment and action combined that helps to bring about equality and justice for all. For minorities and other groups and individuals in society, this means being knowledgeable about each others' political, civil, economic and cultural rights, customs and history so that there is respect for, and recognition of, difference. To achieve this, it is important to identify the problems faced by minorities and the needs of these groups and to endeavour to overcome short-comings in education systems so that diversity in society ...
BASE
In: Mobilization: the international quarterly review of social movement research, Band 11, Heft 4, S. 509-510
ISSN: 1086-671X
In: Bürger & Staat, Band 55, Heft 1-2, S. 51-56
ISSN: 0007-3121
In: Menschenrechtsschutz im Spiegel von Wissenschaft und Praxis, S. 328-358
Unter Menschenrechtsbildung versteht man kognitive, normative und handlungsgeleitete Bewusstseinsinhalte, die zu vermitteln und zu erzielen sind. Sie umfasst die Vermittlung der Genese der Menschenrechte, die Entwicklung eines Menschenrechtsbewusstseins auf emotionaler Ebene sowie die Vermittlung von Handlungsoptionen. Methodisch müssen diese drei Säulen zielgruppengerecht vermittelt werden. Verantwortlich für eine umfassende Menschenrechtsbildung ist der Staat. Die Hauptlast der Menschenrechtsbildung trägt allerdings nach wie vor der informelle Sektor mit seinen nichtstaatlichen Organisationen. Kenntnisse über Menschenrechte durch ein Menschenrechtsbewusstsein mit einem sozial verantwortlichen Einsatz für Menschenrechte werden nur dann eine Wirkung zeigen, wenn die Menschenrechtsbildung alle gesellschaftlichen Zielgruppen erreicht und von allen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren eingefordert wird. (ICEÜbers)
In: Menschenrechtsbildung, S. 219-231
In: Menschenrechtsbildung: Bilanz und Perspektiven, S. 219-231
Menschenrechtspolitik orientiert sich - und nicht nur in Deutschland - primär an außenpolitischen Fragen. So bemüht sich die Bundesregierung bei den internationalen Organisationen, wie etwa den Vereinten Nationen, der Europäischen Union und dem Europarat, Mitspracherecht und Einfluss geltend zu machen. Gleichwohl lässt diese Außenpolitik keinerlei Rückschlüsse auf die tatsächliche Einhaltung internationaler Rahmenübereinkommen oder Verträge geschweige denn einer menschenrechtsrelevanten Kultur im eigenen Land zu. Der vorliegende Beitrag zeigt am Beispiel der BRD, dass "Menschenrechte als Leitlinie der Politik" und als Querschnittsaufgabe von ihren gesellschaftspolitischen Akteuren vor allem innenpolitisches Handeln und die Umsetzung internationaler Vereinbarungen und Verträge in die nationalen Gesetzgebung verlangt. Umsetzung, Einhaltung und Nachhaltigkeit der Menschenrechte findet nur dann statt, wenn sie gelebt werden. Menschenrechtsbildung wird zwar in diesem Zusammenhang als Querschnittsaufgabe und in den Leitlinien immer wieder genannt, aber die Voraussetzungen für eine Umsetzung sind bisher kaum geschaffen. Menschenrechtsbildung als Teil eines Gesamtkonzepts der Menschenrechtspolitik setzt insgesamt voraus, dass politische Entscheidungsträger die Rahmenbedingungen in Grund-, Schul- und Hochschulbildung und bei der Weiterbildung schaffen. Letztendlich ist aber die bundesdeutsche Zivilgesellschaft gefragt, die ihr zur Verfügung stehende partizipierende Möglichkeiten zu nutzen, und ihr "Recht auf Menschenrechtsbildung" einzufordern. (ICA2)
rezensiertes Werk: Hamm, Brigitte: Menschenrechte, Ein Grundlagenbuch. Opladen : Leske+Budrich, 2003. - 177 S. ISBN-3-8100-2338-8
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rezensiertes Werk: Lohrenscheit, Claudia: Das Recht auf Menschenrechtsbildung, Grundlagen und Ansätze einer Pädagogik der Menschenrechte (Internationale Beiträge zu Kindheit, Jugend, Arbeit und Bildung; Bd. 10). - Frankfurt/Main : IKO-Verl., 2004. - 332 S. ISBN: 3-88939-718-2
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In: Menschenrechtsschutz im Spiegel von Wissenschaft und Praxis., S. 328-358
Unter Menschenrechtsbildung versteht man kognitive, normative und handlungsgeleitete Bewusstseinsinhalte, die zu vermitteln und zu erzielen sind. Sie umfasst die Vermittlung der Genese der Menschenrechte, die Entwicklung eines Menschenrechtsbewusstseins auf emotionaler Ebene sowie die Vermittlung von Handlungsoptionen. Methodisch müssen diese drei Säulen zielgruppengerecht vermittelt werden. Verantwortlich für eine umfassende Menschenrechtsbildung ist der Staat. Die Hauptlast der Menschenrechtsbildung trägt allerdings nach wie vor der informelle Sektor mit seinen nichtstaatlichen Organisationen. Kenntnisse über Menschenrechte durch ein Menschenrechtsbewusstsein mit einem sozial verantwortlichen Einsatz für Menschenrechte werden nur dann eine Wirkung zeigen, wenn die Menschenrechtsbildung alle gesellschaftlichen Zielgruppen erreicht und von allen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren eingefordert wird. (ICEÜbers).
In: Menschenrechtsbildung. Bilanz und Perspektiven., S. 219-231
Menschenrechtspolitik orientiert sich - und nicht nur in Deutschland - primär an außenpolitischen Fragen. So bemüht sich die Bundesregierung bei den internationalen Organisationen, wie etwa den Vereinten Nationen, der Europäischen Union und dem Europarat, Mitspracherecht und Einfluss geltend zu machen. Gleichwohl lässt diese Außenpolitik keinerlei Rückschlüsse auf die tatsächliche Einhaltung internationaler Rahmenübereinkommen oder Verträge geschweige denn einer menschenrechtsrelevanten Kultur im eigenen Land zu. Der vorliegende Beitrag zeigt am Beispiel der BRD, dass "Menschenrechte als Leitlinie der Politik" und als Querschnittsaufgabe von ihren gesellschaftspolitischen Akteuren vor allem innenpolitisches Handeln und die Umsetzung internationaler Vereinbarungen und Verträge in die nationalen Gesetzgebung verlangt. Umsetzung, Einhaltung und Nachhaltigkeit der Menschenrechte findet nur dann statt, wenn sie gelebt werden. Menschenrechtsbildung wird zwar in diesem Zusammenhang als Querschnittsaufgabe und in den Leitlinien immer wieder genannt, aber die Voraussetzungen für eine Umsetzung sind bisher kaum geschaffen. Menschenrechtsbildung als Teil eines Gesamtkonzepts der Menschenrechtspolitik setzt insgesamt voraus, dass politische Entscheidungsträger die Rahmenbedingungen in Grund-, Schul- und Hochschulbildung und bei der Weiterbildung schaffen. Letztendlich ist aber die bundesdeutsche Zivilgesellschaft gefragt, die ihr zur Verfügung stehende partizipierende Möglichkeiten zu nutzen, und ihr "Recht auf Menschenrechtsbildung" einzufordern. (ICA2).