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Menschen, die ihren Zeitgenossen anders erscheinen, müssen deshalb nicht auch anders sein. Ebenso wenig wie Menschen, die in der frühen Neuzeit für besessen, Narren, Hexen oder Wechselbälger gehalten wurden, das tatsächlich waren, kann davon ausgegangen werden, dass Menschen, die uns heute als Behinderte oder psychisch Kranke erscheinen, dies in ontologischem Sinne sind. Der Hexenmythos ist weitgehend entzaubert, die thomistische Dämonologie als Leitparadigma durch den kartesianischen Mechanismus abgelöst worden. Doch auch unser heutiges Verständnis von Behinderung und psychischer Krankheit ist sozial konstruiert.
In: Forschung, Politik und soziale Arbeit., S. 21-38
Ausgehend von der in der Dialektik der Aufklärung von Horkheimer und Adorno beschriebenen Selbstzerstörung der Aufklärung setzt sich der Beitrag kritisch mit den ahistorischen Beschränkungen instrumenteller Vernunft sowie der "Mathematisierung" (Husserl) von Pädagogik, Psychologie und Sozialwissenschaft auseinander und plädiert für deren Aufhebung in dialektischer Vernunft.
In: Handbuch Armut und Soziale Ausgrenzung, S. 469-487
In: Handbuch Armut und Soziale Ausgrenzung, S. 469-487
In der nationalen und internationalen Behindertenpolitik hat sich in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts ein Wandel des Behinderungsverständnisses vom Stereotyp des "lebensunwerten Lebens" zum Leitbild des "gleichberechtigten Bürgers" durchgesetzt. Die richtungweisenden Entwicklungen in der Behindertenpolitik finden bislang jedoch noch kaum eine Entsprechung in der Sozialpolitik. Dies lässt sich auf drei Faktoren zurückführen: (1) das in der Sozialpolitik vorherrschende Behinderungsverständnis, (2) die ausgeprägte murale Dominanz des bundesdeutschen Sozialwesens und (3) den seit Jahrzehnten andauernden Sozialabbau, der Behinderung in wachsendem Maße zum Armutsrisiko werden lässt. Auch in der Bildungspolitik findet eine Aussonderung "Lernbehinderter" statt, obwohl man eher von einer "Lehrbehinderung" der Schule sprechen sollte. Behinderung ist keine ontologische Kategorie, sondern ein soziales Konstrukt. (ICE2)
In: Widersprüche: Zeitschrift für sozialistische Politik im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich, Band 29, Heft 4, S. 11-17
ISSN: 0721-8834
Der Verfasser beleuchtet die Zuspitzung des nunmehr hundertfünfzig Jahre andauernden Kulturkampfs zwischen "wissenschaftlichen und religiösen Fundamentalismen" anlässlich des zweihundertsten Geburtstags des "Schöpfers" der Evolutionstheorie. Er argumentiert, dass es Zeit wäre, die religiösen und die wissenschaftlichen Dogmen zu überwinden. Dies bedeutet, Darwin und den Darwinismus zu entmythologisieren und den von niemandem bestrittenen Kern der darwinschen Theorie kritisch auf der Grundlage neuerer Erkenntnisse weiterzuentwickeln, daraus abgeleitete vorläufige Hypothesen als solche zu kennzeichnen und mit den einschlägigen wissenschaftlichen Verfahren zu überprüfen, statt sie als unfehlbare Lehrmeinungen akademisch geweihter Würdenträger zu offenbaren, die ihren Wahrheitsanspruch oftmals nur daraus ableiten, dass sie sich auf Darwins vielfach heiliggesprochenen Schriften berufen. (ICF2)
In: Evidenzbasierte Bildung. Wirkungsevaluation in Bildungspolitik und pädagogischer Praxis., S. 127-137
[Der Autor lenkt] die Aufmerksamkeit auf die Frage, welche Folgen das dreigliedrige Schulsystem für Schülerinnen und Schüler hat. In seinem Beitrag konzentriert er sich auf Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, deren Scheitern im etablierten Regelschulsystem nach Ansicht des Verfassers nicht allein auf individuelle Probleme der Betroffenen, sondern auch auf das staatliche Schulwesen zurückzuführen sei. Vor dem Hintergrund internationaler Menschenrechte und auf der Basis aktueller empirischer Daten votiert er für einen flächendeckenden Ausbau sowie eine konzeptionelle Weiterentwicklung der Integrativen Gesamtschule. (DIPF/Orig.).
In: Widersprüche: Zeitschrift für sozialistische Politik im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich, Band 29, Heft 4, S. 87-96
ISSN: 0721-8834
Der Verfasser argumentiert, dass die Auffassung einer kontinuierlich fortschreitenden Evolutionsgeschichte, bei es der auf dem Wege der Mechanismen von Mutation und Selektion zu einer allmählichen Auslese der am besten an ihre Umwelt angepassten Lebewesen im Kampf ums Dasein und durch graduelles Gleiten zu einer sukzessiven Höherentwicklung der Lebewesen kommt, deren höchste Form, womöglich als Endziel der Evolution, dasjenige Lebewesen ist, das sich selbst als homo sapiens bezeichnet, zumindest die Lehren Darwins stark verkürzt. Man muss vielmehr mit Darwin davon ausgehen, dass sich auch die Evolution im Laufe ihrer Geschichte ihrerseits weiterentwickelt hat, einer Evolution unterworfen war, mithin eine Evolution der Evolution stattgefunden hat. Es lassen sich aus Darwins Werk mehrere Evolutionsschritte herausarbeiten. Jeder Versuch, das Prinzip der natürlichen Zuchtwahl in menschlichen Gesellschaften wieder wirksam werden zu lassen und damit die Prinzipien der sozialen und kulturellen Evolution wieder zu beseitigen, käme nach Darwin einer Entmenschlichung des Menschen und der von ihm geschaffenen ökologischen Nische, der Gesellschaft, käme und wäre gleichbedeutend mit einem Rückfall auf eine vormenschliche Evolutionsstufe. Es ist eine besondere Tragik der Rezeptionsgeschichte der Evolutionstheorie, dass Eugenik und andere Forschungsrichtungen, die genau dies anstreben, sich immer wieder auf Darwin berufen. (ICF2)
In: Handbuch Armut und soziale Ausgrenzung., S. 400-416
In der nationalen und internationalen Behindertenpolitik hat sich in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts ein Wandel des Behinderungsverständnisses vom Stereotyp des "lebensunwerten Lebens" zum Leitbild des "gleichberechtigten Bürgers" durchgesetzt. Die richtungweisenden Entwicklungen in der Behindertenpolitik finden bislang jedoch noch kaum eine Entsprechung in der Sozialpolitik. Dies lässt sich auf drei Faktoren zurückführen: (1) das in der Sozialpolitik vorherrschende Behinderungsverständnis, (2) die ausgeprägte murale Dominanz des bundesdeutschen Sozialwesens und (3) den seit Jahrzehnten andauernden Sozialabbau, der Behinderung in wachsendem Maße zum Armutsrisiko werden lässt. Auch in der Bildungspolitik findet eine Aussonderung "Lernbehinderter" statt, obwohl man eher von einer "Lehrbehinderung" der Schule sprechen sollte. Behinderung ist keine ontologische Kategorie, sondern ein soziales Konstrukt. (ICE2). Die Untersuchung enthält quantitative Daten.
In: Widersprüche: Zeitschrift für sozialistische Politik im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich, Band 27, Heft 1, S. 39-57
ISSN: 0721-8834
"Obwohl der Grundsatz 'ambulant vor stationär' bereits 1984 als explizite Rechtsnorm ins Sozialhilferecht und später auch in andere einschlägigen Rechtsvorschriften aufgenommen wurde, reagiert das deutsche Sozialwesen bis heute auf das Risiko gesellschaftlichen Ausschlusses durch soziale Probleme, wie Behinderung, Alter, Pflegebedürftigkeit etc., in den weitaus meisten Fällen nicht durch Hilfen, die geeignet sind, sozialen Ausschluss zu vermeiden oder zu überwinden, sondern durch institutionellen Einschluss in stationären Einrichtungen mit der Konsequenz der institutionellen Verfestigung und Verstetigung des Ausschlusses. Um in diesen Einrichtungen wenigstens gewisse Mindeststandards bundeseinheitlich abzusichern, verabschiedete der Bundesgesetzgeber 1974 das Heimgesetz. Seit 2002 schreibt dieses Gesetz außerdem vor, dass das zuständige Fachministerium den gesetzgebenden Organen alle vier Jahre einen Heimbericht vorlegt, den ersten im Jahr 2004. Dieser liegt nun seit dem 23. Oktober 2006 mit zweijähriger Verspätung der Öffentlichkeit vor." (Autorenreferat)
In: Widersprüche: Zeitschrift für sozialistische Politik im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich, Band 27, Heft 103, S. 39-57
ISSN: 0721-8834
In: Widersprüche: Zeitschrift für sozialistische Politik im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich, Band 23, Heft 92, S. 83-95
ISSN: 0721-8834
In: Die deutsche Schule: DDS ; Zeitschrift für Erziehungswissenschaft, Bildungspolitik und pädagogische Praxis, Band 96, Heft 3, S. 286-297
ISSN: 0012-0731