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Volkssouveränität und Bundesverfassungsgericht
In: Utopie kreativ: Diskussion sozialistischer Alternativen, Heft 139, S. 418-427
"Alle Gewalt geht vom Volke aus". Dieser Satz repräsentiert die "klassische", westeuropäische Formulierung des Begriffs der Volkssouveränität. Der vorliegende Beitrag nimmt einige aktuelle Entwicklungen - insbesondere die immer öfter an das Verfassungsgericht delegierte Entscheidung in Gesetzgebungsfragen - zum Anlas, warum das Prinzip der Volkssouveränität lediglich ein "floskelhaftes Dasein" fristet bis hin zu der These, dass in der modernen Demokratie der Begriff überflüssig geworden ist. Der Autor fragt nach den Ursachen und Folgen einer Entwicklung, in deren Verlauf das Bundesverfassungsgericht seine Funktion soweit ausdehnen konnte, dass es sich inzwischen selbst als "Super-Gesetzgeber" oder als "permanenter Verfassungsrevisor" sieht. Diesem Selbstverständnis liegt im wesentlichen ein "Wertordnungsdenken" zugrunde. Die ständige Berufung auf "objektive Werte" und eine "objektive Werteordnung" bedürfen im strengen Sinne keiner Legitimation: "Werte müssen verteidigt werden gegen die Negation von Werten". (ICA)
Der verlorene Charme des Rechtsstaates: oder: was brachten die Mauerschützenprozesse?
In: Welt-Trends: das außenpolitische Journal, Heft 34, S. 97-109
ISSN: 0944-8101
Discusses the balance between coming to terms with the past and the principle of prohibition of retroactive laws, that was stipulated by the 1990 German Unification Treaty and the Constitution, but broken in the trials against the "Mauerschützen" (border guards); Germany; 1989-2001. Summary in English p. 205.
Vergangenheit und Recht
In: Welt-Trends: das außenpolitische Journal, Band 10, Heft 34, S. 95-131
ISSN: 0944-8101
World Affairs Online
Die Natur des Rechts: Hermann Klenner zum 75. Geburtstag
In: Utopie kreativ: Diskussion sozialistischer Alternativen, Heft 123, S. 17-32
Anläßlich des 75. Geburtstags des Juristen Hermann Klenner bespricht der Autor einige Bücher der Schriftenreihe des Rudolf Haufe Verlags zur rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung, die von Klenner herausgegeben bzw. betreut werden. Kommentiert wird neben diesen Werken das Rechtsverständnis des international bekannten marxistischen Rechtsphilosophen. Gegenwartsfragen werden, um sie überhaupt wieder sachlich diskutierbar zu machen, von Klenner durch die Herausgabe von Klassikern verfremdet. Klenner, der selbst in seinen Dogmatismus-Jahren Marx nicht ohne Kant, Rousseau, Pufendorf, Spinoza und Hobbes zu denken vermochte, bestand und besteht beharrlich darauf, was am sozialistischen Rechtsdenken auch nach der Implosion des Staatssozialismus bewahrens- und entwicklungswert geblieben ist, zu erhalten. (ICA)
Kritisieren, überwinden und verteidigen - Eckpfeiler einer linken Kriminalpolitik
In: Utopie kreativ: Diskussion sozialistischer Alternativen, Heft 134, S. 1082-1090
Die innere Sicherheit steht wieder auf der Tagesordnung. Nach den Terroranschlägen vom 11. September nutzen allen konservativen Parteien, aber auch die rot-grüne Koalition die Gunst der Stunde, um ein ganzes Paket neuer Sicherheitsgesetze auf den Tisch zu legen. Mit diesen Gesetzen soll der "Sicherheitsstaat" gestärkt und modernisiert werden, gleichzeitig wird jedoch der Abbau von Bürgerrechten und persönlichen Freiheiten weitergetrieben. Eine solche Politik ordnet sich in die bekannte deutsche Tradition ein, organisiertes Verbrechen und Ausländerkriminalität für eine Verschärfung der Strafverfolgung zu instrumentalisieren. Demgegenüber sollte linke Politik sich auf die Verteidigung grundlegender Bürgerrechte und die Kriminalitätsprävention konzentrieren. Dabei sollte vor allem auf die wahren Ziele hinter der Verschärfung der Sicherheitsgesetze aufmerksam gemacht werden: politischer Aktionismus ohne wahrnehmbaren Effekt auf Kriminalität. Eine linke Politik muss Instrumente der Sozial- und Rechtspolitik kombinieren, um die sozialen Ursachen des Verbrechens zu bekämpfen, vor allem auf dem Gebiet der Straßenkriminalität (Ladendiebstahl, Drogenhandel und Drogenkonsum). (ICEÜbers)
Strafrecht und Vergangenheit: Eine Zwischenbilanz
In: Berliner Debatte Initial: sozial- und geisteswissenschaftliches Journal, Band 9, Heft 2-3, S. 79-88
ISSN: 0863-4564
World Affairs Online
Recht und Repression in der DDR
In: Utopie kreativ: Diskussion sozialistischer Alternativen, Heft 91/92, S. 146-154
Anhand von Beispielen aus der Geschichte der DDR werden die Rechtspraxis und speziell die Strafrechtspolitik sowie ihre politbürokratische Instrumentalisierung nachgezeichnet. Die Abschaffung des Verwaltungsrechts sowie die mangelhaften politischen Menschenrechte werden als Indiz dafür genommen, daß das Prinzip der Volkssouveränität dem des demokratischen Sozialismus subordiniert wurde. Als Fazit wird festgehalten, daß die DDR auf den für die Demokratieentwicklung wichtigen Rechtsgebieten (Verfassungs- und Verwaltungsrecht, politisches Strafrecht) hinter dem Erforderlichen zurückblieb, da das Recht unter einem Vorbehalt der Politik stand: "Das Individuum war dem Zugriff des Staates weitgehend ausgeliefert, da die Herrschaftskontrollfunktion fast vollständig verloren war, was nicht zuletzt in dem staatssozialistischen Vergesellschaftungsmodell und der Rolle der Staatspartei seine Ursache hatte." (pra)
Unrechtsstaat: Wissenschaft, Moral oder Ideologie?
In: Utopie kreativ: Diskussion sozialistischer Alternativen, Heft 21/22, S. 37-46
ISSN: 0863-4890
Anspruch und Realität: Thesen zur Strafrechts- und Justizgeschichte der DDR
In: Utopie kreativ: Diskussion sozialistischer Alternativen, Heft 19/20, S. 80-89
ISSN: 0863-4890
Ausgehend davon, daß die Rechtsgeschichte der DDR und darin eingebettet die des Strafrechts nicht von ihrem Ende her gedeutet werden können, wie auch das den ostdeutschen Ländern übergestülpte Rechtssystem, einschließlich des Grundgesetzes, nicht Maßstab zur Bewertung sein kann, werden in dem Beitrag auf der Basis einer radikalen Kritik des Realsozialismus Anspruch und Realität von Strafrecht und Justiz in der Geschichte der DDR analysiert. Als Zugang zur DDR-Strafrechtsgeschichte wird zunächst eine kurze Aufarbeitung linker Theorien zum Strafrecht vorgenommen. Dabei wird folgende Entwicklung herausgearbeitet: aus der tendenziellen Instrumentalisierung des politischen Strafrechts in der Weimarer Republik und der völligen Unterordnung unter die Machtpolitik der Faschisten nach 1933 wird das Recht in der DDR auf den Willen der Staatsmacht reduziert. Es wird gezeigt, daß das Strafrechtsmodell der SED zuallererst auf Zwang und Ausgrenzung setzte und der Festschreibung bestehender Macht-Ohnmacht-Strukturen diente. Die qualitativen Unterschiede zur politischen Strafjustiz in der Weimarer Republik und der alten Bundesrepublik werden erörtert. Andererseits wird auch eine soziale Dimension des DDR-Strafrechts nachgewiesen, die von der Verantwortung der Gesellschaft für den Rechtsbrecher ausgeht. Diese beiden Aspekte führen, so das Resümee des Beitrags, zu einem grundlegenden Widerspruch zwischen dem eigenen Anspruch, eine postkapitalistische Gesellschaft zu installieren, und der Herrschaftssicherung. (ICA)
SED und Strafrecht: Thesen
In: Zweigeteilt: über den Umgang mit der SED-Vergangenheit, S. 85-94
Der Beitrag entwickelt neun Thesen zur Aufarbeitung der DDR-Strafrechtsgeschichte. Erklärt wird dabei die Entwicklung linker Rechtsauffassungen: Von den Kommunisten der 20er Jahre, die sich gegen die Instrumentalisierung des Rechts zur Ausübung staatlicher Macht in der Weimarer Republik wandten, bis im DDR-Staat genau dieses Instrument eingesetzt wurde. Der Autor erläutert, wie das marxistische Ziel vom Absterben des Staates schon in Rechtssetzungen der sowjetischen Besatzungszone seinen Niederschlag fand, wo man sich auch bemühte, über ein formales Recht und dessen formale Anwendung hinauszugehen. Der Klassenkampf und die Lagertheorie seien schließlich in der DDR als Begründung herangezogen worden, um das Rechtssystem zum "Bollwerk gegen den Klassenfeind" zu gebrauchen. Bereits in den fünfziger Jahren habe dann die SED direkt in gerichtliche Entscheidungen eingegriffen. Am Ende seien in der DDR zwei Tendenzen bei der Behandlung von Verbrechen zu beobachten gewesen: Einerseits die totalitäre Nutzung des Strafrechts zur Bekämpfung staatsfeindlicher Aktivitäten und anderseits die eher erzieherische Methode, die auf eine Zurücknahme des Staates abzielte, um Konflikte nach einem "originär-sozialistischem Ansatz" zu bewältigen. (rk)
Philosophie des Rechts und das Recht der Philosophie: Festschrift für Hermann Klenner
In: Philosophie und Geschichte der Wissenschaften 16
Der vorliegende Band beinhaltet die Beiträge, die anläßlich des Ehrenkolloquiums zum 65. Geburtstag von Prof. Dr. Hermann Klenner zum Thema 'Philodophie des Rechts und das Recht der Philosophie' am Zentralinstitut für Philosophie der ehemaligen Akademie der Wissenschaften der DDR am 10. Januar 1991 gehalten oder eingereicht worden sind. Das Kolloquium fand einen Tag nach der 'Evaluierung' des Zentralinstituts für Philosophie statt und zählt zu den letzten größeren wissenschaftlichen Veranstaltungen dieser Einrichtung. Das Zentralinstitut für Philosophie, dem Hermann Klenner angehörte, wird mit dem 31.12.1991 aufgelöst.Volkmar Schöneburg (Vorbemerkung)
Verfassungsfragen in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: Tagungsband zur Veranstaltung "20 Jahre Landesverfassungen" am 18. Juni 2012 in Berlin
In: Wissenschaft und Praxis der Kommunalverwaltung 7