The tension between EU capacity and the goal of stabilization in the Balkans plays an ever greater role in discussions over EU expansion strategies in southeastern Europe and particularly the west Balkans, resulting in recommendations for additional integration steps with multilateral structure. The presented documents seek to inform readers over the breadth and current status of the Balkan-related expansion strategies.
Prospects for Hungary's foreign policy towards other European countries since the demise of communism in Eastern Europe; special reference to relations with the EEC.
"Der ungarische Reformprozeß steuert auf einen systemüberwindenden Modellwechsel zu, der den Übergang vom monolithisch-autokratischen Einparteiensystem zur pluralistisch organisierten Demokratie mit vielseitigen Formen der Gewaltenteilung und der Machtkontrolle intendiert. Diese Tendenz kommt klar im Vorentwurf der neuen Verfassung zum Ausdruck, deren Einführung für 1990 geplant ist. Auf grundlegend anderen politischen Ordnungsvorstellungen basierend als die geltende Verfassung, richtet sich die neue Konzeption an den Grundprinzipien des demokratischen Pluralismus und der Konsensbildung, der Rechtsstaatlichkeit und der Teilung der Macht aus. Der Pluralismus gesellschaftlicher Interessen sowie der Legitimität ihrer Manifestation werden prinzipiell anerkannt. Dies bedingt die Abkehr vom Führungsanspruch der kommunistischen Partei als der einzig legitimen Vertreterin vorgegebener und daher nicht konsensbedürftiger politischer Ziele. Dementsprechend steht im Zentrum des Verfassungsentwurfs das Postulat einer Teilung der Macht, d.h. die Forderung nach strikter Trennung von Partei und Staat, nach Institutionalisierung und verfassungsrechtlicher Garantie eines Mehrparteiensystems, nach Gewaltenteilung (ergänzt durch ein System der 'checks and balances') als institutionellem Schutz vor Machtkonzentration auf staatlicher Ebene und nach Einführung neuer Institutionen wie z. B. eines Verfassungsgerichts und des Präsidentenamtes. Noch besteht keine Einigung darüber, ob die Gesellschaftsordnung im Verfassungstext als 'sozialistische' festgeschrieben werden soll bzw. welches die Kriterien sind, an denen 'Sozialismus' zu messen ist. Wenn auch viele Fragen des Übergangs zu einem neuen politischen Modell und wesentliche Details seiner Institutionalisierung noch offen sind, so ist der Prozeß der Transformation des ungarischen politischen Systems in Richtung auf einen pluralistischen demokratischen Rechtsstaat doch bereits so weit fortgeschritten, daß er ohne gewaltsame Eingriffe nicht mehr aufzuhalten oder umzukehren ist." (Autorenreferat)
Die schrittweise Abkehr von der Monopolstellung der USAP gestattete noch in der Spätphase des Kadar-Regimes eine autonome gesellschaftliche Pluralisierung. Sie kam vollends zum Durchbruch, als die USAP offiziell auf ihren verfassungmäßig garantierten Führungsanspruch verzichtete und ein neues Wahlgesetz den Weg in die parlamentarische Demokratie ebnete. Die Autorin analysiert die Parteienlanschaft in Ungarn auf dem Stand von September 1989. Die verschiedenen Kräfte und Vereinigungen vom linken bis zum rechten Rand des vertretenen politischen Spektrums werden vorgestellt, ihr personeller Hintergrund, ihre Ziele und Programmatik und ihre Einflußmöglichkeiten innerhalb der jungen Demokratie Ungarns beleuchtet. (BIOst-Str)
Dokumentiert werden die am 23.2.1989 in der Regierungszeitung "Magyar Hirlap" veröffentlichten Leitlinien und Grundprinzipien für die Konzipierung der neuen Verfassung Ungarns, die nach langjährigen vergleichenden Forschungen zur internationalen, insbesondere zur westeuropäischen und amerikanischen Verfassungs- und Rechtsentwicklung von einer speziellen Kommission im ungarischen Justizministerium erarbeitet worden sind. In diesem Vorentwurf werden grundlegende Prinzipien aufgegeben, die gemäß der bisherigen offiziellen Ideologie und Staatsrechtslehre als konstituierende Elemente des sozialistischen Herrschaftssystems galten, während Werte und Rechtsinstitute rehabilitiert und zu Grundprinzipien der politischen Ordnung erhoben werden, die bislang als unvereinbar mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsorganisation bezeichnet wurden (wie die funktionale Trennung der Gewalten und der politische Pluralismus). (BIOst-Klk)