An den Rändern der Städte: Sinti und Jenische in der deutschen Kommunalpolitik
In: Reihe Dokumente, Texte, Materialien Bd. 39
23 Ergebnisse
Sortierung:
In: Reihe Dokumente, Texte, Materialien Bd. 39
In: Media and Minorities, S. 159-156
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 55, Heft 4, S. 772-774
ISSN: 0032-3470
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 55, Heft 4, S. 772-774
ISSN: 1862-2860
In: Teologisk tidsskrift, Band 2, Heft 1, S. 97-101
ISSN: 1893-0271
In: Beschneidung: das Zeichen des Bundes in der Kritik. Zur Debatte um das Kölner Urteil., S. 219-227
Das Landgericht Köln hat in einem Urteil vom 7. Mai 2012 entschieden, dass der Arzt, der bei einem vierjährigen Jungen auf Wunsch seiner muslimischen Eltern eine Beschneidung durchgeführt hatte, das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit verletzte. Dieses Urteil entfachte heftige Diskussionen nicht nur in Deutschland, sondern auch jenseits der Grenzen, weil es auf der Annahme beruhte, ein zentraler Ritus von Muslimen und Juden widerspreche einem von der Verfassung garantierten Recht. Das Gericht argumentierte, dass in dem Fall mehrere Grundrechte miteinander kollidierten: das Wohlergehen des Kindes und sein Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht der Eltern auf Erziehungsfreiheit und das Recht auf Religionsfreiheit. Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der medialen Inszenierung des Gerichtsurteils kritisch auseinander und zeigt, dass sich dieser Vorgang auf zweierlei Weise interpretieren lässt: Er lässt sich als ein weiteres Anzeichen dafür betrachten, dass Deutschland wie andere europäische Länder Probleme im Umgang mit der Vielfalt hat, die durch Globalisierung, Immigration und sozialen Wandel in den letzten Jahrzehnten entstanden ist. Auf den zweiten Blick wird sichtbar, wie eine kleine Zahl Interessierter der öffentlichen Debatte eine bestimmte Wendung geben konnte und Medienmechanismen so nutzten, dass ein Landgerichtsurteil zum internationalen Medienereignis wurde. (ICI2).
In: Beschneidung: das Zeichen des Bundes in der Kritik: zur Debatte um das Kölner Urteil, S. 219-227
Das Landgericht Köln hat in einem Urteil vom 7. Mai 2012 entschieden, dass der Arzt, der bei einem vierjährigen Jungen auf Wunsch seiner muslimischen Eltern eine Beschneidung durchgeführt hatte, das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit verletzte. Dieses Urteil entfachte heftige Diskussionen nicht nur in Deutschland, sondern auch jenseits der Grenzen, weil es auf der Annahme beruhte, ein zentraler Ritus von Muslimen und Juden widerspreche einem von der Verfassung garantierten Recht. Das Gericht argumentierte, dass in dem Fall mehrere Grundrechte miteinander kollidierten: das Wohlergehen des Kindes und sein Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht der Eltern auf Erziehungsfreiheit und das Recht auf Religionsfreiheit. Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der medialen Inszenierung des Gerichtsurteils kritisch auseinander und zeigt, dass sich dieser Vorgang auf zweierlei Weise interpretieren lässt: Er lässt sich als ein weiteres Anzeichen dafür betrachten, dass Deutschland wie andere europäische Länder Probleme im Umgang mit der Vielfalt hat, die durch Globalisierung, Immigration und sozialen Wandel in den letzten Jahrzehnten entstanden ist. Auf den zweiten Blick wird sichtbar, wie eine kleine Zahl Interessierter der öffentlichen Debatte eine bestimmte Wendung geben konnte und Medienmechanismen so nutzten, dass ein Landgerichtsurteil zum internationalen Medienereignis wurde. (ICI2)
In: Vorurteil und Genozid: ideologische Prämissen des Völkermords, S. 119-138
Der Völkermord an den Juden und derjenige an den Sinti und Roma fanden in Deutschland und Österreich ein ganz unterschiedliches Echo. Der Völkermord an den Sinti und Roma entwickelte sich in unterschiedlichen Eskalationsphasen bis zu den reichsweiten Deportationen des Jahres 1943. Innerhalb der Grenzen des Großdeutschen Reiches hatte die Verfolgung systematischen Charakter. Sie entwickelte sich innerhalb einer komplexen Konstellation von Staats- und Parteiinstanzen, die mit ihren je eigenen Zielen untereinander konkurrierten. Neben der Orientierung an einer "Kriegslogik" und dem rassenhygienischen Gesellschaftskonzept war das traditionelle Feindbild vom kriminellen Zigeuner eine dritte ideologische Voraussetzung der nationalsozialistischen Politik gegenüber Sinti und Roma. (ICE2)
In: Gewalt zwischen den Generationen: Strukturen extremen gesellschaftlichen Verhaltens, S. 52-66
Die meisten Kriminologen haben sich nach Meinung des Autors inzwischen von der Idee verabschiedet, man könne eine klare Linie zwischen einem rechtstreuen gesellschaftlichen Kern und kriminellen Außenseitern ziehen. In Teilen der Politik und der Medien findet diese Auffassung jedoch nach wie vor Anhänger. Die Unterscheidung wird dabei - zumindest außerhalb eines rechtsextrem-rassistischen Milieus - nicht mehr biologisch begründet. Vielmehr führt man, etwa in den wiederkehrenden Debatten über "Ausländerkriminalität", ethnisch-kulturelle Kategorien an - oder soziale, wie im Fall des tödlichen Angriffs zweier Jugendlicher auf einen Fahrgast im Münchner S-Bahnhof Solln am 12. September 2009, bei der man unter dem Etikett "Gesocks" Begriffe wie "Asoziale" oder "Unterschicht" assoziieren kann. Die Gefahrendiskurse, die eine Unterscheidung zwischen der bedrohten Wir-Gruppe und einer bedrohlichen Fremdgruppe erlauben, bieten für die politische Mobilisierung einen Ansatzpunkt. Besonders der Populismus rechter Provenienz braucht das gefährliche Außen als Gegenüber, personifiziert in Fremden und ethnischen Minderheiten. Den letzten organisierten Versuch, Anhänger durch die Deutung einer Gewalttat zu mobilisieren, hat allerdings ein Vertreter einer Volkspartei unternommen: der hessische Ministerpräsident Roland Koch. Er stellte im Januar 2008, in den letzten vier Wochen des hessischen Landtagswahlkampfes, die Jugendgewalt und den Anteil von Einwanderern daran in den Mittelpunkt einer Kampagne. An diesem Beispiel werden im vorliegenden Aufsatz die Spielräume und Grenzen der politischen Instrumentalisierung von Jugendgewalt analysiert. (ICI2)
In: Gewalt zwischen den Generationen. Strukturen extremen gesellschaftlichen Verhaltens., S. 52-66
Die meisten Kriminologen haben sich nach Meinung des Autors inzwischen von der Idee verabschiedet, man könne eine klare Linie zwischen einem rechtstreuen gesellschaftlichen Kern und kriminellen Außenseitern ziehen. In Teilen der Politik und der Medien findet diese Auffassung jedoch nach wie vor Anhänger. Die Unterscheidung wird dabei - zumindest außerhalb eines rechtsextrem-rassistischen Milieus - nicht mehr biologisch begründet. Vielmehr führt man, etwa in den wiederkehrenden Debatten über "Ausländerkriminalität", ethnisch-kulturelle Kategorien an - oder soziale, wie im Fall des tödlichen Angriffs zweier Jugendlicher auf einen Fahrgast im Münchner S-Bahnhof Solln am 12. September 2009, bei der man unter dem Etikett "Gesocks" Begriffe wie "Asoziale" oder "Unterschicht" assoziieren kann. Die Gefahrendiskurse, die eine Unterscheidung zwischen der bedrohten Wir-Gruppe und einer bedrohlichen Fremdgruppe erlauben, bieten für die politische Mobilisierung einen Ansatzpunkt. Besonders der Populismus rechter Provenienz braucht das gefährliche Außen als Gegenüber, personifiziert in Fremden und ethnischen Minderheiten. Den letzten organisierten Versuch, Anhänger durch die Deutung einer Gewalttat zu mobilisieren, hat allerdings ein Vertreter einer Volkspartei unternommen: der hessische Ministerpräsident Roland Koch. Er stellte im Januar 2008, in den letzten vier Wochen des hessischen Landtagswahlkampfes, die Jugendgewalt und den Anteil von Einwanderern daran in den Mittelpunkt einer Kampagne. An diesem Beispiel werden im vorliegenden Aufsatz die Spielräume und Grenzen der politischen Instrumentalisierung von Jugendgewalt analysiert. (ICI2).
In: Umgang mit Flüchtlingen: ein humanitäres Problem, S. 111-131
In Deutschland lebt die fünftgrößte vietnamesische Diaspora weltweit. Sie setzt sich aus zwei Gruppen zusammen, den ehemaligen Bootsflüchtlingen im Westen und den ehemaligen Vertragsarbeitern im Osten. In Berlin zeigt sich die Lage beider Gruppen auf engem Raum. Während die Bedingungen für die ehemaligen Bootsflüchtlinge recht gut sind, ist die vietnamesische Migrationsgeschichte im Osten geprägt von staatlicher Integrationsverweigerung in den 1980er und staatlicher Integrationsbehinderung in den 1990er Jahren, von Exklusion und Abschiebung. Die im Vergleich zu anderen Gruppen besonders schwierige Situation der ehemaligen Vertragsarbeiter verschärft auch die bereits in günstiger gelagerten Fällen auftretenden Generationenkonflikte in der Diaspora. (ICE)
In: Tidsskrift for teologi og kirke, Band 75, Heft 2-3, S. 224-231
ISSN: 1504-2952
In: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft: ZfG, Band 49, Heft 6, S. 510-524
ISSN: 0044-2828
Am Beispiel von zwei süddeutschen Städten, Freiburg im Breisgau und Straubing in Niederbayern, werden die verschiedenen Phasen kommunaler Minderheitenpolitik seit 1945 untersucht. Diese Städte eignen sich als Fallstudien, da sie besonders in den siebziger und achtziger Jahren das Spektrum kommunaler Integrationspolitik widerspiegeln. Gerade in den Kommunen lassen sich die Wirkung von Zigeunerstereotypen beobachten, die soziale Lage von Minderheiten analysieren und der Spielraum politischer Steuerung abschätzen. Während in der Universitätsstadt Freiburg ein emanzipatorischer Ansatz vorherrschte, der im Rahmen der sozialpolitischen Reformeuphorie seit den späten sechziger Jahren entstanden war, setzte dagegen in der ländlichen Mittelstadt Straubing die Caritas als etablierter katholischer Wohlfahrtsverband die sozialpolitischen Entscheidungen um. Die Eingliederungsprogramme beider Städte für "Zigeuner" und "Landfahrer" erregten in den siebziger und achtziger Jahren überregionale Aufmerksamkeit. Im vorliegenden Beitrag wird gezeigt, wie die Kommunalpolitik in Freiburg und Straubing nacheinander den Grundmustern von Exklusion, Containment und Inklusion folgte. Mit diesen Begriffen hat der Pariser Soziologe Jean-Pierre Liegeois drei Strategien der Politik gegenüber Sinti und Roma in Europa unterschieden. (ICI2)
In: Leviathan: Berliner Zeitschrift für Sozialwissenschaft, Band 22, Heft 2, S. 171-178
ISSN: 0340-0425
Der Autor beginnt seinen Beitrag mit dem Hinweis auf zwei Autoren, die den Begriff "Nation" zu entmythologisieren versuchen. Benedict Anderson sieht in den Nationalismen die "kümmerlichen Einbildungen der jüngeren Geschichte"; und auch für Eric J. Hobsbawm steht fest: Die Nation ist eine Konstruktion der Nationalisten. Beide Autoren entlarven in der historischen Analyse das Realität gewordene Scheingebilde Nation von seinem Ursprung her. In Frankreich konstituierte sich die Nation als "eine Gemeinschaft freier Bürger", nämlich mit der Revolution von 1789. Ethnische Abstammung und Religionszugehörigkeit spielten, wenn überhaupt, dann eine untergeordnete Rolle. In Deutschland dagegen ist die Nation als Abstammungs-, als Blutsgemeinschaft entstanden und als solche nach wie vor tief im deutschen Staatsverständnis verankert. Die Debatte um ein neues Asylrecht zeigt deutlich, daß bis weit in die Sozialdemokratie hinein nicht realisiert wurde, daß wir de facto in einer multikulturellen Gesellschaft leben, die eine Einwanderungsgesetzgebung bei weitem dringender gebraucht hätte. Trotzdem muß mit Max Weber und Ernest Gellner gegen Micha Brumlik auf der Ebene der Identifikation mit der Geschichte am Begriff der Nation als Identitätsrahmen festgehalten werden. Denn: "sich geistig aus der Nation zu verabschieden, ermöglicht auch, aus der Haftungsgemeinschaft für nationalsozialistischen Völkermord und Vernichtungskrieg elegant und mit aufgeklärter Miene auszusteigen." (prn)