Das emanzipatorische Subjekt
In: Erkenntnis und Gesellschaft, S. 327-330
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In: Erkenntnis und Gesellschaft, S. 327-330
In: Politische Sozialisation, S. 143-149
In: Kritische Theorie im gesellschaftlichen Strukturwandel, S. 14-33
Der Autor unternimmt in seinem Vortrag den Versuch, auf der Grundlage der Traditionsbestände und Berührungsflächen, die es zwischen der Kritischen Theorie und den Gewerkschaften in empirischen Untersuchungsfeldern und in der Bildungsarbeit gegeben hat, einige Akzente neu zu setzen und einen erweiterten Arbeitshorizont zu eröffnen. Gerade in einer Zeit, in der die Schutzvorrichtungen sozialstaatlicher Systeme zerbrechen, haben die Gewerkschaften den Auftrag, im Interesse der Sicherung von verbesserten Bedingungen für ein Leben in Würde zu sorgen und die sozialen Bedürfnisse der Menschen ernst zu nehmen. Im Beziehungsgeflecht zwischen Kritischer Theorie und emanzipatorischer Gewerkschaftspraxis ist nach Ansicht des Autors eine Erweiterung auf beiden Seiten notwendig. Eine Gesellschaftstheorie, die sich an der Frankfurter Schule orientiert, muss den Weg in die Gesellschaft wagen, um der politischen Bildung wieder neue Impulse zu geben. Auf der anderen Seite können Gewerkschaften nicht mehr alleine den engen Horizont von Arbeitsplatzinteressen als einzig vertretbaren Handlungsraum betrachten, sondern sollten - um ihrer eigenen Lebensfähigkeit willen - ein gesamtgesellschaftliches Mandat stärker als bisher wahrnehmen. (ICI2)
In: Kritische Theorie im gesellschaftlichen Strukturwandel., S. 14-33
Der Autor unternimmt in seinem Vortrag den Versuch, auf der Grundlage der Traditionsbestände und Berührungsflächen, die es zwischen der Kritischen Theorie und den Gewerkschaften in empirischen Untersuchungsfeldern und in der Bildungsarbeit gegeben hat, einige Akzente neu zu setzen und einen erweiterten Arbeitshorizont zu eröffnen. Gerade in einer Zeit, in der die Schutzvorrichtungen sozialstaatlicher Systeme zerbrechen, haben die Gewerkschaften den Auftrag, im Interesse der Sicherung von verbesserten Bedingungen für ein Leben in Würde zu sorgen und die sozialen Bedürfnisse der Menschen ernst zu nehmen. Im Beziehungsgeflecht zwischen Kritischer Theorie und emanzipatorischer Gewerkschaftspraxis ist nach Ansicht des Autors eine Erweiterung auf beiden Seiten notwendig. Eine Gesellschaftstheorie, die sich an der Frankfurter Schule orientiert, muss den Weg in die Gesellschaft wagen, um der politischen Bildung wieder neue Impulse zu geben. Auf der anderen Seite können Gewerkschaften nicht mehr alleine den engen Horizont von Arbeitsplatzinteressen als einzig vertretbaren Handlungsraum betrachten, sondern sollten - um ihrer eigenen Lebensfähigkeit willen - ein gesamtgesellschaftliches Mandat stärker als bisher wahrnehmen. (ICI2).
In: Zur Geschichte des politischen Denkens, S. 229-245
In: Gewalt, Macht, individueller Widerstand, S. 209-282
In: Vielfalt statt Lei(d)tkultur: Managing Gender & Diversity, S. 35-52
Ausgehend von Überlegungen zu einer frauenzentrierten Gestaltung von Lehr-Lern-Prozessen führte die Entwicklung in der Frauenbildung zu Kriterien geschlechtersensibler Schul- und Weiterbildung. Heute scheint es generell um die Frage zu gehen, inwieweit sich die Kategorie Geschlecht in Auseinandersetzung mit anderen, eben diversen Differenz-Kategorien (Religion, Alter, soziale Schichtung, sexuelle Orientierung etc.) auch für den Bildungsbereich diskutieren lässt."Diversity" als konzeptionelles, didaktisches Orientierungsprinzip stellt die Frauenpolitik in der Bildungsarbeit vor die Frage, ob und inwieweit die Binarität des Geschlechterverhältnisses in seinen bisherigen theoretischen, weltanschaulichen und lebenspraktischen Normierungen und Orientierungen noch tragfähig bzw. überholt ist und welche "Verhältnismäßigkeiten" sich als Implikationen für innovative wie emanzipatorische Bildungskonzepte ggf. als sinnvoller und effektiver erweisen. Im Anschluss an emanzipatorische Weiterbildungskonzepte geht die Autorin hier der Frage nach, welche Impulse und Herausforderungen sich aus der Einbindung von Diversitykonzepten in den Kontext von Bildung, Weiterbildung und Lernen ergeben, und in wie weit ein Diversity-Lernen als Voraussetzung zur Auseinandersetzung mit - auch ambivalenter - Vielfalt gilt. (ICA2)
In: Vielfalt statt Lei(d)tkultur. Managing Gender & Diversity., S. 35-52
Ausgehend von Überlegungen zu einer frauenzentrierten Gestaltung von Lehr-Lern-Prozessen führte die Entwicklung in der Frauenbildung zu Kriterien geschlechtersensibler Schul- und Weiterbildung. Heute scheint es generell um die Frage zu gehen, inwieweit sich die Kategorie Geschlecht in Auseinandersetzung mit anderen, eben diversen Differenz-Kategorien (Religion, Alter, soziale Schichtung, sexuelle Orientierung etc.) auch für den Bildungsbereich diskutieren lässt."Diversity" als konzeptionelles, didaktisches Orientierungsprinzip stellt die Frauenpolitik in der Bildungsarbeit vor die Frage, ob und inwieweit die Binarität des Geschlechterverhältnisses in seinen bisherigen theoretischen, weltanschaulichen und lebenspraktischen Normierungen und Orientierungen noch tragfähig bzw. überholt ist und welche "Verhältnismäßigkeiten" sich als Implikationen für innovative wie emanzipatorische Bildungskonzepte ggf. als sinnvoller und effektiver erweisen. Im Anschluss an emanzipatorische Weiterbildungskonzepte geht die Autorin hier der Frage nach, welche Impulse und Herausforderungen sich aus der Einbindung von Diversitykonzepten in den Kontext von Bildung, Weiterbildung und Lernen ergeben, und in wie weit ein Diversity-Lernen als Voraussetzung zur Auseinandersetzung mit - auch ambivalenter - Vielfalt gilt. (ICA2).
In: Politische Theorie und Gesellschaftstheorie, S. 149-168
In: Die Kunst der Politik, S. 247-252
In: Abschied von der Aufklärung?, S. 141-156
In: Politische Sozialisation und politische Bildung, S. 30-37
In: Der Staat der Klassengesellschaft: Rechts- und Sozialstaatlichkeit bei Wolfgang Abendroth, S. 65-80
Die Bedeutung des Rechts für soziale und gesellschaftliche Transformation ist innerhalb der Theoriedebatten der marxistisch orientierten Arbeiterbewegung stet umstritten gewesen. Ausgangsfrage war, inwiefern Recht unweigerlich das Recht der Herrschenden sei und damit per se fortschrittlichen Veränderungen entgegenstehend, oder ob Recht auch ein Mittel transformatorischer Politik sein könnte. Im Kern ging es um die Rolle des Rechts als Mittel zur Verfestigung (kapitalistischer) Herrschaft oder als Mittel zur politischen Emanzipation. Aus der Perspektive des marxistischen Politikwissenschaftlers Wolfgang Abendroth bietet die Verfassungsordnung des Grundgesetzes die Möglichkeit einer sozialen bzw. sozialistischen Transformation der Gesellschaft. Abendroth grenzte sich damit entschieden vom "Illegalitätsprotz" ab, wie er in Teilen der radikalen Linken in der Bundesrepublik der 1970er Jahre herrschte. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Position Abendroths zur Bedeutung des Rechts für emanzipatorische Politik und nimmt eine Aktualisierung dieser für die gegenwärtige politische Lage vor. (ICA2)
In: Anders regieren?: von einem Umbruch, der ansteht, aber nicht eintritt, S. 150-157