Governance im Bildungswesen: [Dossier]
In: Die deutsche Schule: DDS ; Zeitschrift für Erziehungswissenschaft, Bildungspolitik und pädagogische Praxis, Band 101, Heft 3, S. 217-276
ISSN: 0012-0731, 0012-0731
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In: Die deutsche Schule: DDS ; Zeitschrift für Erziehungswissenschaft, Bildungspolitik und pädagogische Praxis, Band 101, Heft 3, S. 217-276
ISSN: 0012-0731, 0012-0731
In: Die Verwaltung: Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften, Band 42, Heft 1, S. 135-140
ISSN: 0042-4498
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 59, Heft 8, S. 34-40
ISSN: 0479-611X
Mit Cultural Governance gilt es zu beschreiben, wie Kulturpolitik als Gesellschaftspolitik neu zu begründen ist: als Kontinuum eines kooperativen Engagements und gemeinsamen Interesses von Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. (APUZ)
World Affairs Online
In: Die deutsche Schule: DDS ; Zeitschrift für Erziehungswissenschaft, Bildungspolitik und pädagogische Praxis, Band 101, Heft 3, S. 240-252
ISSN: 0012-0731
In: Industrielle Beziehungen: Zeitschrift für Arbeit, Organisation und Management, Band 16, Heft 1, S. 67-86
ISSN: 1862-0035
"Die Annahme der positiven Wirkung einer "guten" Corporate Governance
auf den Unternehmenserfolg ist ein Grund für die große Aufmerksamkeit für dieses
Themengebiet. In diesem Beitrag wird der Stand der Forschung zur Erfolgswirkung der Corporate
Governance aufgearbeitet. Als Ergebnis lässt sich weder ein eindeutig positiver noch ein
eindeutig negativer Effekt feststellen. Als Gründe für die Uneinheitlichkeit der Befunde werden
methodische Probleme, eine unangemessene theoretische Basis, die Vernachlässigung
institutioneller Komplementaritäten sowie persönlicher Merkmale und Entscheidungsprozesse
diskutiert. Eine weitere Ursache wird in der Überschätzung der Bedeutung struktureller Merkmale
der Corporate Governance vermutet. In ausdifferenzierten und entwickelten Systemen
sind die Unterschiede zu gering, um sich deutlich auf den Unternehmenserfolg auszuwirken." (Autorenreferat)
In: Die Friedens-Warte: Journal of International Peace and Organization, Band 83, Heft 4, S. 73-113
ISSN: 0340-0255
The jurisprudential analysis of international criminal law in general and of the International Criminal Court in particular still focuses on the international prosecution of international atrocities. This may well be too hasty a transcription of national paradigms to the international level, since the other objectives, rationales and effects of the multi level system international criminal law might too easily be forgotten. Refocusing on them, this article draws on global governance-theory to systematize and theorize them. As will be shown: International Criminal Law is global governance. Together with its institutions it evaluates, corrects and sanctions governance deficits and failures of national criminal justice systems. Adapted from the source document.
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Heft 41, S. 43-60
ISSN: 0032-3470
"Der Beitrag rekonstruiert den Übergang von der Theorie politischer Steuerung zu der - von begrifflichen Unschärfen belasteten - heutigen Governancetheorie und skizziert einen analytischen Rahmen, der zwischen den Akteurkonstellationen (Formen) und den Instrumenten von Governance differenziert. Die auf der Ebene des Nationalstaats der OECD-Welt, der Europäischen Union und des globalen Systems jeweils vorherrschenden Governanceformen und -instrumente unterscheiden sich auf charakteristische Weise. Die Analyse des so konstituierten Mehrebenensystems und die darin vom Nationalstaat gespielte Rolle gehören zu den theoretischen Herausforderungen, mit denen die Governancetheorie sich heute befasst." (Autorenreferat)
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Heft 41, S. 173-189
ISSN: 0032-3470
"Governance ist als Analysekonzept in der Verwaltungsrechtswissenschaft, die sich bisher mehr mit steuerungsorientierten Ansätzen beschäftigt, nicht unumstritten. Der Governance-Ansatz, der enge Verbindungen zu dem in der Verwaltungsrechtswissenschaft diskutierten Konzept der Regelungsstruktur aufweist, kann allerdings veränderte Formen von Staatlichkeit angemessener auf einen Begriff bringen. Der Beitrag arbeitet diese Anschlüsse an die verwaltungsrechtswissenschaftliche Diskussion heraus und zeigt die Fruchtbarkeit des Governance-Konzeptes sowie Ansätze zu seiner rechtswissenschaftlichen Weiterentwicklung auf. Im Mittelpunkt stehen dabei die rechtliche Strukturierung der Governance-Modi, die Verknüpfung unterschiedlicher Governance-Modi zu Governance-Regimen sowie das Verhältnis von Struktur und Handlung/ Entscheidung." (Autorenreferat)
In: Vorgänge: Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik, Band 47, Heft 2, S. 113-124
ISSN: 0507-4150
Der Verfasser argumentiert, dass die Trennung von Staat und Zivilgesellschaft, wie sie die staatstheoretischen Debatten heute noch bestimmt, künstlich ist. Sie verkennt die enge Verzahnung und wechselseitige Angewiesenheit von ziviler und politischer Gesellschaft in modernen kapitalistischen Gesellschaften. Die Tatsache, dass zivilgesellschaftlichen Akteuren bei diesen Aushandlungsprozessen eine immer größere Bedeutung zukommt, ist zwiespältig einzuschätzen. Einerseits birgt diese Entwicklung durchaus das Potential wachsender demokratischer Partizipationsmöglichkeiten, die über die traditionellen Verfahren politischer Beteiligung hinausreichen. Andererseits wächst in dem Maße, wie zivilgesellschaftliche Akteure sich zunehmend am gesellschaftspolitischen Agenda Setting beteiligen, die Gefahr der Vereinnahmung von gesellschaftlichen Reformprozessen durch mächtige private Akteure, die ihre jeweiligen Partikularinteressen verfolgen. Am Beispiel der bildungspolitischen Aktivitäten der Bertelsmann-Stiftung wird dieser ambivalente Charakter der Zivilgesellschaft verdeutlicht. Die Unternehmensstiftung verfolgt mit ihrer Strategie einer Ökonomisierung des Bildungssystems, als ein zivilgesellschaftlicher Akteur unter anderen. Problematisch wird es in dem Moment, wo die Stiftung, die auf die ökonomischen und medialen Ressourcen eines der weltweit größten Medienunternehmen zurückgreifen kann, mit Hilfe der daraus resultierenden Machtvollkommenheit den bildungspolitischen Diskurs mit ihrem Agenda Setting einseitig dominiert. Indem es ihr gelingt andere zivilgesellschaftliche Akteure von ihrer an wirtschaftlichen Effizienzkriterien orientierten Reformstrategie zu überzeugen, wirkt sie gleichsam als Transmissionsriemen einer Ökonomisierung des Bildungssystems. Das Beispiel der Governance durch Stiftungen macht deutlich, dass von dem Staat, im Sinne eines selbstbewusst agierenden Souveräns, nicht gesprochen werden kann. Vielmehr konstituieren staatliche Aktivitäten, wie immer sie auch formell und institutionell organisiert sind, ein Herrschaftsgefüge, in dem eine spezifische Figuration sozialer Machtverhältnisse zum Ausdruck kommt. Gesellschaftliche Reformen können daher nicht vom Staat ausgedacht werden, sondern sind das Ergebnis gesellschaftlicher Machtkämpfe. Die Aufklärung über die jeweiligen gesellschaftlichen Machtverhältnisse ist mithin die Voraussetzung für die Möglichkeit demokratischer Partizipation. (ICF2)
In: Die Friedens-Warte: Journal of International Peace and Organization, Band 83, Heft 4, S. 73-113
ISSN: 0340-0255
"Die rechtswissenschaftliche Durchdringung des Völkerstrafrechts im Allgemeinen und des Internationalen Strafgerichtshofs im Speziellen fokussiert auf die internationale Strafverfolgung von mutmaßlichen Völkerrechtsverbrechern. Diese Transkription von nationalen Paradigmen auf die internationale Ebene scheint jedoch voreilig. Denn die neben die eigentliche Strafverfolgung tretenden, völkerkriminalpolitisch-instrumentelleren Aufgaben- und Wirkungsfelder des Mehrebenensystems Völkerstrafrecht drohen aus dem Blick zu geraten. Sie wieder in den Blick zu nehmen und mithilfe einer global governance-Analyse ansatzweise zu systematisieren und zu theoretisieren ist denn auch Ziel dieses Beitrags. Es wird sich zeigen: Völkerstrafrecht ist global governance. Mitsamt seiner Institutionen nimmt es Aufgaben des Evaluierens, Korrigierens und Sanktionierens defizitärer nationaler (Kriminal-)Justizsysteme wahr." (Autorenreferat)
In: Welt-Sichten: Magazin für globale Entwicklung und ökumenische Zusammenarbeit, S. 40-43
ISSN: 1865-7966
In: Risk, Fraud & Compliance, Heft 1
ISSN: 1867-8394
In: Maecenata Actuell, Heft 58, S. 22-24
Dem Thema 'Corporate Governance' wird vor dem Hintergrund der Frage, welches Wirtschaftsmodell zugrunde gelegt und sich in Zukunft durchsetzen wird, nachgegangen. Dabei wird das eher konservative stakeholderorientierte Modell des Rheinischen Kapitalismus dem liberalen shareholderorientierten angelsächsischen Modell gegenübergestellt. Die unterschiedlichen Facetten des Begriffs werden je nach ihrem spezifischen Anwendungsbereich analysiert. Die Relevanz der Ethik in diesem Kontext wird von dem vorherrschenden Verständnis bezüglich der Rolle des Unternehmens in der Gesellschaft abhängig gemacht. (ICG)
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 47, Heft 2, S. 339-341
ISSN: 0032-3470
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Heft 37, S. 29-49
ISSN: 0032-3470
"Ausgehend von dem Konzept 'Governance' wird in dem Artikel eine analytische Perspektive für die sozialwissenschaftliche Verwaltungsforschung skizziert. Während die meisten Untersuchungen davon auszugehen scheinen, dass in der Verwaltung ein bestimmter Regelungs- und Koordinationsmodus vorherrscht, lassen sich sowohl reale Entwicklungen in der Praxis wie Reformkonzepte nur als Zusammenwirken von 'elementaren' Governanceformen wie Hierarchie, Netzwerke, Verhandlungen oder Wettbewerb verstehen. Die einzelnen Regelsysteme bzw. Koordinationsmodi können die Funktionsfähigkeit der Verwaltung wechselseitig unterstützen, oft entstehen aber strukturelle Widersprüche zwischen den Koordinationsmechanismen. Diese Widersprüche können nicht durch Reorganisation aufgelöst werden, vielmehr müssen Akteure in Verwaltungsverfahren mit ihnen strategisch umgehen. Dadurch entstehen Eigendynamiken von Governanceregimen der Verwaltung, die bislang sowohl in der Analyse bestehender Verwaltungen als auch in der Debatte um die Leistungsfähigkeit und Modernisierung der Verwaltung unbeachtet geblieben sind." (Autorenreferat)