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In: Regionalplanerische Steuerung des großflächigen Einzelhandels: Kleine Regionalplanertagung Baden-Württemberg 2009, S. 1-16
Das Recht der Raumordnung hat sich seit der Föderalismusreform verändert. Der Bund
besitzt nun die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz, die Länder können davon
abweichen. Seit der Vollregelung durch den Bund (ROG) im Jahr 2008 bestehen in Baden-
Württemberg zwei Regelungsschichten: Das Bundesrecht und ergänzend das Landesplanungsrecht.
Diese Schichtenfolge wird anhand der Zielabweichung offengelegt.
Die Regionalplanung besitzt mittlerweile ein differenziertes Regelungsraster, das die
kommunale Planungshoheit überlagert. Begrenzt wird die Reichweite der überörtlichen
Planung durch die Eingangsschwelle der Regionalbedeutsamkeit, den Bestimmtheitsgrundsatz
und das Verhältnismäßigkeitsgebot. § 1 IV BauGB formuliert: Bebauungspläne
sind den Zielen der Raumordnung anzupassen. Das Anpassungsgebot hat das
Bundesverwaltungsgericht in einer noch andauernden Rechtsprechungsserie fein justiert
und scharf konturiert. Davon berichten die folgenden Zeilen, insbesondere anhand der
Steuerung des Einzelhandels. Zudem wird erläutert, wie die Ziele der Raumordnung für
die Zulassung von Einzelvorhaben im Innenbereich und im Außenbereich (§ 34 und §
35 BauGB) wirken.
In: Nomos eLibrary
In: Öffentliches Recht
Topaktuell – handlich – praxisorientiert Die 13. Auflage der Textsammlung fasst die wichtigsten landesrechtlichen Vorschriften des Bauordnungsrechts auf dem Stand der Rechtsänderung vom Juni 2022 zusammen. Mit den wichtigsten ergänzenden Normen Neben der Landesbauordnung beinhaltet das Werk die für die Praxis nötigen wichtigsten ergänzenden Vorschriften: Allgemeine Ausführungsordnung zur LBO (LBOAVO) Verfahrensverordnung zur LBO (LBOVVO) Garagenverordnung (GaVO) VwV Stellplätze Feuerungsverordnung (FeuVO) Verkaufsstättenverordnung (VkVO) Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) VwV Brandschutzprüfung VwV Feuerwehrflächen Neu aufgenommen wurden Campingplatzverordnung (CPlVO) Niederschlagswasserbeseitigungsverordnung (NiedWasBesVO) Fliegende Bauten (FliegBautenZuVO) Alle Änderungen auf einen Blick Das Werk beginnt mit einer systematischen und praxisnahen Einführung zu den wichtigsten Änderungen der LBO und weiteren bauordnungsrechtlichen Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. Als handlicher Überblick richtet es sich an alle am Bau Beteiligten. Suchen Sie Erläuterungen und weiterführende Hinweise zur LBO BW? Dann empfehlen wir Ihnen unsere Standardkommentare für die Praxis von Schlotterbeck/Hager/Busch/Gammerl: Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) LBOAVO für Baden-Württemberg.
In: Arbeitsmaterial der ARL 354
In: Lindemanns Bibliothek Band 287
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 52, Heft 18, S. 795
ISSN: 0029-859X
In: Arbeitsmaterial, Band 354
Die Regional- und Landesplanung setzt sich für lebendige Innenstädte und eine flächendeckende, verbrauchernahe Versorgung mit Gütern der Grundversorgung ein. Die planerischen Festlegungen steuern ein Marktgeschehen, das von Trends zur Größe, zur Verkaufsflächenausweitung und zur Konzentration auf der Anbieterseite bestimmt wird. Regionale Konzepte legen den Rahmen fest, in dem sich der Wettbewerb um Standorte – zwischen den Kommunen – und der Wettbewerb um den Verbraucher – zwischen den Handelsunternehmen – abspielen. Vor diesem Hintergrund fand am 23.10.2009 in Bühl die baden-württembergische "Kleine Regionalplanertagung 2009" statt, die der Regionalverband Mittlerer Oberrhein in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände Baden-Württemberg und der LAG Baden-Württemberg der ARL organisierte. Die im vorliegenden Band enthaltenen Beiträge behandeln folgende Themen: Steuerung des Einzelhandels durch die Landes- und Regionalplanung - zugleich ein Beitrag zur Normenanwendung im Raumordnungsrecht (Dr. Gerd Hager); Agglomerationsregelungen in der Regionalplanung zur Steuerung des Einzelhandels (Prof.Dr. Michael Uechtritz); Regionalplanerische Steuerung des großflächigen Einzelhandels: Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler (Dipl.-Ing. Jeannette Wagner).
In: Regionalplanerische Steuerung des großflächigen Einzelhandels: Kleine Regionalplanertagung Baden-Württemberg 2009, S. 17-44
Agglomerationsregelungen in Regionalplänen zur Steuerung des Einzelhandels finden
in Baden-Württemberg immer stärkere Verbreitung. In ihrer rechtlichen Ausgestaltung
als Ziele der Raumordnung intendieren sie eine strikte Bindung der kommunalen Bauleitplanung.
Die in einzelnen Regionalplänen unterschiedlich formulierten Regelungen
werfen eine Vielzahl rechtlicher Zweifelsfragen auf. Zum Einen im Hinblick auf die
Vereinbarkeit und die Grenzen entsprechender Steuerungsbemühungen mit der Garantie
der kommunalen Selbstverwaltung. Zum anderen wirft die Formulierung der Agglomerationsregelungen,
die auf die Beurteilung konkreter Genehmigungsvorhaben zugeschnitten
sind, Fragen dahingehend auf, unter welchen Voraussetzungen dies überhaupt
bei der Neuaufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen Anwendung finden. Da
sich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW) bisher nur in seiner
"Kuppenheim-Entscheidung" vom 27.09.2007 mit entsprechenden Regelungen befasst
hat, besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit für die Planungspraxis. Der Beitrag erörtert
die sich stellenden Zweifelsfragen mit dem Ziel einer Klärung, um größere Rechtssicherheit
bei Formulierung und Anwendung der Agglomerationsregelungen zu erreichen.
In: Regionalplanerische Steuerung des großflächigen Einzelhandels: Kleine Regionalplanertagung Baden-Württemberg 2009, S. 34-41
Der Regionale Arbeitskreis Entwicklung, Planung und Verkehr (:rak) der Region Bonn/
Rhein-Sieg/Ahrweiler stellt ein Beispiel einer freiwilligen Kooperation benachbarter
Gebietskörperschaften im Bereich der regionalen Einzelhandelssteuerung dar. Das
Thema der regionalen Einflussnahme auf die Strukturen und Vorhaben der Einzelhandelsentwicklung
geriet ab 2001 in den Blickwinkel des :rak. Nach einem breiten regionalen
Diskussionsprozess im Spannungsfeld zwischen gemeinsamen Zielvorstellungen
und Leitbildern auf der einen und den Ansprüchen kommunaler Selbstverwaltung auf
der anderen Seite wurde ein regionales Abstimmungsverfahren für Einzelvorhaben mit
einheitlich verabredeten Kriterien (Verträglichkeit der Vorhaben mit dem Zentralitätsgefüge und der Entwicklung benachbarter Zentren) mit dem Ziel der Herstellung eines
regionalen Konsenses vereinbart. Heute, nach mehreren Jahren der Anwendung, können
ergänzend zu transparenten Diskursen und Modifikationen bei Einzelvorhaben eine
deutliche Versachlichung der Diskussionen räumlich-funktionaler Zusammenhänge
sowie ein erheblicher regionaler Erkenntnisgewinn festgestellt werden – zwischen konzertierter
Eigenständigkeit und regionaler Rationalität.
Topaktuelle BauGB-Novelle : Am 31.3.2017 hat der Bundesrat das ?Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt? verabschiedet und damit das Städtebaurecht an europäische Vorgaben angepasst. Was ändert sich wo? Einführung der neuen Gebietskategorie ?Urbanes Gebiet? in die BauNVO, die eine stärkere Verdichtung des Wohnens in den Innenstädten ermöglichen soll, neue Regelungen für Neben- und Ferienwohnungen, weitere Erleichterungen des Wohnungsbaus in ? 13 BauGB und in ? 34 BauGB. Um Lesern rasch die Änderungen im BauGB, in der BauNVO, und in der Planzeichenverordnung zur Verfügung zu stellen, enthält die topaktuelle Textsammlung ?BauGB-Novelle 2017? neben einer systematischen Einführung alle drei Vorschriften mit auffallender Hervorhebung der geänderten Stellen und sichtbarer Streichung der weggefallenen Stellen. (Verlagswerbung)
In: Arbeitsmaterial, Band 316
Mit der Neufassung des Landesplanungsgesetzes in Baden-Württemberg und dem Landesentwicklungsplan von 2002 liegen zeitgemäße Instrumentarien vor, die einen zielgerichteten, sachgerechten und effektiven Gestaltungsspielraum für die Landesplanung und ihre Regionalverbände eröffnen. Im Rahmen der Regionalplanertagung wurden Chancen und Risiken in verschiedenen Teilaspekten beleuchtet: kommunale Finanzknappheit, Nachhaltigkeit, Mitwirkung der Regionalplanung bei regional bedeutsamen Angelegenheiten, erneuerbare Energien, Hochwasserschutz, Siedlungsentwicklung und großflächiger Einzelhandel.
In: Reihe Energiewende in Kommunen Band 2