Die Steuerung des Einzelhandels durch die Landes- und Regionalplanung - zugleich ein Beitrag zur Normenanwendung im Raumordnungsrecht
In: Regionalplanerische Steuerung des großflächigen Einzelhandels: Kleine Regionalplanertagung Baden-Württemberg 2009, S. 1-16
Abstract
Das Recht der Raumordnung hat sich seit der Föderalismusreform verändert. Der Bund
besitzt nun die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz, die Länder können davon
abweichen. Seit der Vollregelung durch den Bund (ROG) im Jahr 2008 bestehen in Baden-
Württemberg zwei Regelungsschichten: Das Bundesrecht und ergänzend das Landesplanungsrecht.
Diese Schichtenfolge wird anhand der Zielabweichung offengelegt.
Die Regionalplanung besitzt mittlerweile ein differenziertes Regelungsraster, das die
kommunale Planungshoheit überlagert. Begrenzt wird die Reichweite der überörtlichen
Planung durch die Eingangsschwelle der Regionalbedeutsamkeit, den Bestimmtheitsgrundsatz
und das Verhältnismäßigkeitsgebot. § 1 IV BauGB formuliert: Bebauungspläne
sind den Zielen der Raumordnung anzupassen. Das Anpassungsgebot hat das
Bundesverwaltungsgericht in einer noch andauernden Rechtsprechungsserie fein justiert
und scharf konturiert. Davon berichten die folgenden Zeilen, insbesondere anhand der
Steuerung des Einzelhandels. Zudem wird erläutert, wie die Ziele der Raumordnung für
die Zulassung von Einzelvorhaben im Innenbereich und im Außenbereich (§ 34 und §
35 BauGB) wirken.
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