Das Recht des Politischen: ein neuer Begriff der Menschenrechte
In: Edition Moderne Postmoderne
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Wie sind die Menschenrechte heute angemessen zu verstehen? Sich ausschließlich auf ihren rechtlichen Gehalt oder ethisch-moralischen Anspruch zu konzentrieren, genügt dafür offenbar nicht. Notwendig ist es vielmehr, die Dimension des Politischen, die diesen Rechten eigen ist, systematisch in den Blick zu nehmen: Erst im Feld der sozialen Praxis und in den historisch bezeugten Erfahrungen handelnder Individuen wird ein moralisch-rechtlicher Anspruch konkret greifbar. Am Beispiel des zeitgenössischen Umgangs mit dem Erbe des französischen Kolonialkrieges in Algerien setzt Daniel Bogner Theorie und Praxis, Normativität und Geschichte konsequent miteinander in Beziehung.Ergebnis ist ein neues Verständnis der Menschenrechte - jenseits der Sackgassen einer rein historischen oder exklusiv geltungstheoretischen Perspektive.
In: Edition Moderne Postmoderne
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Wie sind die Menschenrechte heute angemessen zu verstehen? Sich ausschließlich auf ihren rechtlichen Gehalt oder ethisch-moralischen Anspruch zu konzentrieren, genügt dafür offenbar nicht. Notwendig ist es vielmehr, die Dimension des Politischen, die diesen Rechten eigen ist, systematisch in den Blick zu nehmen: Erst im Feld der sozialen Praxis und in den historisch bezeugten Erfahrungen handelnder Individuen wird ein moralisch-rechtlicher Anspruch konkret greifbar. Am Beispiel des zeitgenössischen Umgangs mit dem Erbe des französischen Kolonialkrieges in Algerien setzt Daniel Bogner Theorie und Praxis, Normativität und Geschichte konsequent miteinander in Beziehung. Ergebnis ist ein neues Verständnis der Menschenrechte - jenseits der Sackgassen einer rein historischen oder exklusiv geltungstheoretischen Perspektive. How do we justly make sense of human rights today? To that end, directing our attention to merely their legal content or ethical claims is insufficient. It is necessary to take into account the dimension of the political: First, the moral requirement will be made concrete in the field of social practice and in people's historically attested experiences. Using the example of the French colonial war in Algeria, Daniel Bogner establishes how theory, practice, normativity, and history interrelate. The result is a new understanding of human rights, which overcomes the dead ends of purely historical and exclusively Geltung-theoretical perspectives. Rezension »Das Buch ist hervorragend in Form und Inhalt und bietet einige geradezu grandiose Überlegungen.« Rainer Kühn, Deutschlandfunk - Andruck, 04.08.2014 Besprochen in: www.lehrerbibliothek.de, 29.09.2014, Oliver Neumann Portal für Politikwissenschaft, 09.10.2014, Matthias Lemke.
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Wie sind die Menschenrechte heute angemessen zu verstehen? Sich ausschließlich auf ihren rechtlichen Gehalt oder ethisch-moralischen Anspruch zu konzentrieren, genügt dafür offenbar nicht. Notwendig ist es vielmehr, die Dimension des Politischen, die diesen Rechten eigen ist, systematisch in den Blick zu nehmen: Erst im Feld der sozialen Praxis und in den historisch bezeugten Erfahrungen handelnder Individuen wird ein moralisch-rechtlicher Anspruch konkret greifbar. Am Beispiel des zeitgenössischen Umgangs mit dem Erbe des französischen Kolonialkrieges in Algerien setzt Daniel Bogner Theorie und Praxis, Normativität und Geschichte konsequent miteinander in Beziehung. Ergebnis ist ein neues Verständnis der Menschenrechte - jenseits der Sackgassen einer rein historischen oder exklusiv geltungstheoretischen Perspektive
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Main description: How do we justly make sense of human rights today? To that end, directing our attention to merely their legal content or ethical claims is insufficient. It is necessary to take into account the dimension of the political: First, the moral requirement will be made concrete in the field of social practice and in people's historically attested experiences. Using the example of the French colonial war in Algeria, Daniel Bogner establishes how theory, practice, normativity, and history interrelate. The result is a new understanding of human rights, which overcomes the dead ends of purely historical and exclusively Geltung-theoretical perspectives.
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