Sammelwerksbeitrag(elektronisch)2004

Rechtsethik als Grundlage für die Raumplanung

In: Ethik in der Raumplanung: Zugänge und Reflexionen, S. 132-163

Abstract

Das Recht schließt, selbst wenn es von sachlichen Anliegen dominiert wird, ethische Urteile ein. Seine innere ethische Ausrichtung bewegt sich nicht auf der hohen Ebene des philosophischen Ringens um das richtige Tun; es spricht die Rechtsadressaten an und sieht deshalb von Überhöhungen ab. Dennoch greift es zurück auf die Würde und Freiheit der Menschen, auf das Recht auf Leben, auf die personale Verantwortung und schlägt in diesem Sinne die Brücke zwischen dem alltäglichen verbindlichen Sollen und den Eckwerten, die der Theologie und der Philosophie eigen sind. Die Raumplanung ist durch das Recht - vor allem durch die Verfassungen - auf solche Grundorientierungen hin ausgerichtet und spiegelt diese. Das Raumplanungsrecht wird dadurch zur rechtsethischen Grundlage der Raumplanung. Dies verpflichtet den Gesetzgeber und die rechtsanwendenden wie auch planenden Rechtsadressaten, die ethischen Akzente der relevanten Erlasse zu bedenken. Die besonderen Verpflichtungen des Raumplanungsrechts bestehen im Hinweis auf die Zukunft, die intergenerationelle Gerechtigkeit und den Respekt vor dem Leben.

Problem melden

Wenn Sie Probleme mit dem Zugriff auf einen gefundenen Titel haben, können Sie sich über dieses Formular gern an uns wenden. Schreiben Sie uns hierüber auch gern, wenn Ihnen Fehler in der Titelanzeige aufgefallen sind.