Aufsatz(elektronisch)2013

Intra-EU mobility of third-country nationals: Focussed Study of the German National Contact Point for the European Migration Network (EMN)

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Abstract

Die Studie befasst sich mit den innereuropäischen Wanderungsbewegungen von Drittstaatsangehörigen, also von Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaats besitzen. Dabei werden die rechtlichen Grundlagen für ihre Zuwanderung aufgezeigt und es wird darauf eingegangen, welche spezifischen Regelungen für den Zuzug aus dem EU-Ausland existieren. Weiterhin werden die aufgrund der Daueraufenthaltsrichtlinie, der Forscherrichtlinie, der Hochqualifiziertenrichtlinie und der Studentenrichtlinie geschaffenen "EU"-Aufenthaltstitel bzw. -zwecke dargestellt. Daneben wird aber auch erläutert, inwiefern sich die klassischen (rein nationalen) Aufenthaltstitel zur Binnenmigration nutzen lassen. Die Studie gibt außerdem einen statistischen Überblick über den Umfang der Binnenmobilität von Drittstaatsangehörigen. Dabei wird herausgestellt, dass der überwiegende Anteil dieser Mobilität unter Nutzung nationaler Aufenthaltstitel stattfindet und weniger aufgrund von Aufenthaltstiteln, die auf dem gemeinsamen rechtlichen Besitzstand der EU beruhen und zur Förderung der Binnenmobilität geschaffen wurden. Bei den EU-Staaten, aus denen der Zuzug erfolgt, dominieren Spanien und Italien das Geschehen. Im Jahr 2011 kamen mit 2.834 Personen die meisten binnenmobilen Drittstaatsangehörigen aus Italien, gefolgt von Spanien mit 2.173 Personen, wobei für diese beiden Herkunftsstaaten auch die stärksten Zuwachsraten festzustellen sind. Die meisten Drittstaatsangehörigen, die aus anderen EU-Staaten nach Deutschland zuziehen, sind Inder, Türken, Marokkaner und Ghanaer. Der Gesamtumfang der Zuzüge von Drittstaatsangehörigen aus EU-Mitgliedstaaten hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen; die jährliche Anzahl der Zuzüge hat sich von 2007 bis 2011 verdoppelt, wobei nur ein äußerst geringer Teil dieser Zunahmen auf die in Umsetzung der o.g. EU-Richtlinien neu geschaffenen Aufenthaltstitel zurückzuführen ist. Das Working Paper 51 wurde von der deutschen EMN-Kontaktstelle im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Teilbericht zu einer europäisch-vergleichend angelegten Studie erarbeitet und aus EU-Mitteln kofinanziert.

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