Aufsatz(gedruckt)1989

Das konsultative Referendum

In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 5, S. 27-37

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Abstract

"Das konsultative Referendum ist eine rechtlich unverbindliche Stellungnahme bzw. Befragung der Wahlberechtigten in amtlicher Form zu Fragen von grundlegender politischer Bedeutung. Konsultative Referenden können folgende Funktionen übernehmen: Meinungserforschungs-, Partizipations-, Oppositions- und Konsens- bzw. Legitimationsfunktion. Abzugrenzen ist das konsultative Referendum von dezisiven Formen unmittelbarer Volksbeteiligung (Volksbegehren, Volksentscheid). Das Auseinanderklaffen von rechtlicher Unverbindlichkeit einerseits und politischer Bindungswirkung andererseits zeichnet die Besonderheit konsultativer Referenden aus. Die Folge dessen ist, daß neben der Gefahr einer Abwertung von Parlamentsfunktion und Bürgerpartizipation durch eine bloß konsultative Befragung namentlich in den Regelungszusammenhang von Kompetenz und Verantwortung eingegriffen wird. Die zunehmend kontrovers diskutierte Frage, ob ein solches Referendum einem lediglich einfachen Gesetzes- oder aber Verfassungsvorbehalt unterliegt, ist von daher im letzteren Sinne zu beantworten. Ausgestattet mit der besonderen demokratischen Legitimation eines Volksvotums und dem daraus resultierenden hohen Grad faktischer Verbindlichkeit bricht das konsultative Referendum in den Kernbereich der Staatswillensbildung ein. Auch die im Rahmen einer im Vordringen befindlichen sogenannten responsiv-konsensualen Demokratiekonzeption verschiedentlich geäußerte Annahme, daß das konsultative Referendum wesentlich mit dazu beitragen könne, Repräsentationsdefizite auszugleichen, hat sich in der Referendumspraxis weitgehend nicht bestätigt. Wenn sich demgegenüber günstigere Eignungsprognosen für die kommunale Ebene abzeichnen, scheint dies in der Überschaubarkeit der kommunalen Verhältnisse und darin begründet zu liegen, daß sich die anstehenden Probleme auf dieser Ebene im unmittelbaren Erlebnisbereich des Bürgers äußern." (Autorenreferat)

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