Aufsatz(gedruckt)1998

Die Vereinten Nationen und der internationale Schutz der Menschenrechte: eine Bestandsaufnahme

In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 46/47, S. 3-17

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Abstract

"Am 1O. Dezember dieses Jahres begeht die internationale Gemeinschaft den fünfzigsten Jahrestag der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN). Der Beitrag gibt aus diesem Anlaß einen Überblick über Verfahren und Aktivitäten des VN-Systems im internationalen Menschenrechtsschutz und versucht, ihre Effizienz kritisch zu analysieren. Während die Inklusion des Menschenrechtsschutzes in den Zielkatalog der Weltorganisation eine bahnbrechende Leistung der VN darstellt, stößt die Wirksamkeit der in ihrer Folge errichteten Schutzverfahren weiterhin an enge Grenzen. Die sogenannten 'juristischen' Verfahren, die auf eigenen völkerrechtlichen Verträgen basieren, besitzen die Vorteile klar geregelter Verpflichtungen und Kontrollkompetenzen der unabhängigen Expertenorgane, die unter diesen Verfahren mit der Kontrolle der Verpflichtungseinhaltung durch die Mitgliedstaaten betraut sind. Doch fehlt eine direkte Erzwingbarkeit von Ausschuß-'Urteilen', so daß deren Umsetzung weitgehend von der freiwilligen Erfüllung durch die betroffenen Regierungen abhängt. Die 'politischen' Verfahren, die auf den vagen Menschenrechtsklauseln der VN-Charta sowie nachgeordneten, völkerrechtlich nicht bindenden Deklarationen und Resolutionen von VN-Organen beruhen, neigen demgegenüber zu einer Tendenz der Politisierung, da unter ihnen aus weisungsgebundenen Regierungsdelegierten bestehende VN-Organe mit der Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen beauftragt sind. Zudem mangelt es auch ihnen - vom Sicherheitsrat abgesehen - an der Fähigkeit zur Durchsetzung ihrer Beschlüsse. Neuere Entwicklungen - die Einsetzung eines Hochkommissars für Menschenrechte und der Beschluß, einen internationalen Strafgerichtshof einzurichten - stärken zwar die Fähigkeit der internationalen Gemeinschaft erheblich, auf schwere Menschenrechtsverletzungen zu reagieren. Als vordringlichste Notwendigkeit erscheint es aber, den derzeit verschwindend geringen Anteil der VN-Menschenrechtsinstitutionen am Gesamthaushalt der Weltorganisation zu erhöhen, um die Existenz und Wirksamkeit der bestehenden Systeme und Verfahren nicht zu gefährden." (Autorenreferat)

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