Sammelwerksbeitrag(gedruckt)1981

Der Begriff der Legitimität im französischen Verfassungsrecht

In: Ordnungsmacht?: über das Verhältnis von Legalität, Konsens und Herrschaft, S. 264-297

Abstract

In dem Beitrag wird eine Querschnittuntersuchung zur Darstellung des Verhältnisses von Legalität und Legitimität in den gängigen französischen Verfassungslehrbüchern vorgenommen. Einleitend wird allgemein der Begriff der Legitimität problematisiert. Es wird gezeigt, daß sich die Entdeckung dessen, was Legitimität im Recht bedeutet, nicht problemlos vollziehen kann, da damit sofort ein offener Widerspruch zu den positivistischen Voraussetzungen in Erscheinung tritt. Um diesen Diskurs darzustellen, wird auf Bücher zurückgegriffen, die Basiswissen zu vermitteln beanspruchen, d.h. auf die gängigsten Lehrbücher des Verfassungsrechts. Weil diese durch die Vereinfachung der Fragestellung und ihrer Lösung eine repräsentative Vorstellung von der Perzeption der Legitimität im französischen Verfassungsrecht vermitteln, ermöglicht es dieser Ansatz, die pädagogische Präsentation dieser französischen Lehrbücher nachzuvollziehen, d.h. die Deformation zu ermessen, denen Analysen aus Gründen der Verständlichkeit oder der Einhaltung von Lehrplänen ausgesetzt werden. Durch die Aufnahme von drei Elementen des Diskurses über den Begriff der Legitimität - Gegenstand, Abgrenzungskriterium und Funktion - in die Untersuchung wird der partielle bzw. parteiliche Charakter dessen gezeigt, was den Studenten als die juristische Wissenschaft präsentiert wird. In der Diskussion der Frage der Bedeutung der Legitimität als Wertverhältnis oder Machtverhältnis werden zwei Irrtümer herausgearbeitet: (1) daß die Ideen zur Basis des Staates gemacht werden; (2) ihr vager und abstrakt bleibender Charakter. Als Problem des Kriteriums der Legitimität wird die Frage aufgegriffen, wie sich erklären läßt, daß es bestimmte und keine anderen Werte sind, die die Grundlage der Legitimität der Regierenden sind. Abschließend wird auf das Problem der Legalität als Produkt der Legitimität eingegangen. Die Frage nach dem Charakter des Verhältnisses von Legalität und Legitimität wird anhand verschiedener Lösungen aus der Geschichte diskutiert. (RW)

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