Kommunale Sozialplanung für ältere Menschen vor neuen Aufgaben
In: Mensch Gesellschaft!: Lebenschancen und Lebensrisiken in der neuen Bundesrepublik, S. 151-160
Abstract
Die kommunale Sozialplanung für ältere Menschen bezieht ihren Auftrag aus Gesetzen wie dem der Raumordnung, dem Bundesbaugesetz, den jeweiligen Gemeindeverordnungen und u.a. dem Sozialgesetzbuch. Andererseits gibt es Anforderungen aus der Praxis und neue Entwicklungen, auf die auch die Sozialplanung Antwort finden muß. Der Autor skizziert neue strukturelle Entwicklungen und Rahmenbedingungen der demographischen Struktur (Alterung, Abnahme der Familienunterstützung etc.), der sozialen Struktur (längere Berufstätigkeit etc.), des Wandels von Wirtschaft und Arbeitsmarkt, der Stadtgesellschaft (Armut der Städte etc.) und rechtlicher Rahmenbedingungen (Pflegeversicherung). Er weist auf die Notwendigkeit einer ressortübergreifenden Planung hin (z.B. durch Einwirkung auf den Wohnungsbau und den öffentlichen Personennahverkehr). Dies hänge zusammen mit der Notwendigkeit einer Dezentralisierung, Regionalisierung und Vernetzung der sozialen Infrastruktur. Im Anschluß wird das Problem der Entstehung bzw. Existenz neuer Zielgruppen beschrieben: insbesondere alte Ausländer und alt werdende geistig Behinderte. Überlegungen zu den praktischen Folgerungen aus dem neuen Pflegeversicherungsgesetz schließen den Beitrag ab. (rk)
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