Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
In: Mediengeschichte der Bundesrepublik Deutschland, S. 146-166
Abstract
Die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland seit der Gründung von sechs Rundfunkanstalten 1948/49 wird nachvollzogen. Der organisatorische Aufbau der Rundfunkanstalten wird erläutert. Der Bund-Länder-Streit um die Rundfunkverfassung wird thematisiert. Vor diesem Hintergrund werden die Schaffung erster ARD-Gemeinschaftseinrichtungen und die Neugründung von Landesrundfunkanstalten beschrieben. Die Rollen der Bundesregierung und die des Bundesverfassungsgerichts bei der Einführung des ZDF 1961 werden aufgezeigt. Für die 60er und 70er Jahre werden die Auseinandersetzungen um die Fernsehwerbung, die Gebührenordnung und die Rivalität zwischen öffentlichrechtlichem und privatem Rundfunk wiedergegeben. Am neuen Staatsvertrag für den Norddeutschen Rundfunk und an den neuen Rundfunkgesetzen wird die weitere Entwicklung bis zur Etablierung des dualen Rundfunksystems 1987 dargestellt. Sie wird im Zuge der deutschen Vereinigung durch einzelne Neuregelungen ergänzt. (BB)
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