Das Bundesverfassungsgericht und die Regierung Adenauer: vom Streit um den Status zur Anerkennung der Autorität
In: Das Bundesverfassungsgericht im politischen System, S. 151-161
Abstract
Der Beitrag beschreibt aus historischer Perspektive die Institutionalisierung des BVerfG in Karlsruhe während der Adenauer-Ära Anfang der 1950er Jahre. So wird hier zunächst die Unterstreichung der Unabhängigkeit des BVerfG durch die so genannte Staatsdenkschrift beschrieben, die der Präsident H. Höpker Aschoff 1952 an die obersten Bundesorgane übersendet. Die Regierung Adenauer hat allerdings den vom Verfassungsgericht beanspruchten Status von Anfang an bestritten, so dass zwei konträre Bilder der Verfassungsgerichtsbarkeit bestehen. Der Konflikt mit der Adenauer-Regierung nimmt eine Sonderstellung innerhalb der Streitgeschichte um das Verfassungsgericht ein, als es sich gleich zu Beginn mit der Herausforderung konfrontiert sieht, in den anstehenden Entscheidungen seine gerichtliche Unabhängigkeit beweisen und jeden Anschein der Parteilichkeit vermeiden zu müssen. Dies wird hier an den Beispielen (1) des Streits um die Wiederbewaffnung, (2) den Streit um den Einfluss der Bundesregierung auf den Rundfunk und (3) der Reformdebatte um das BVerfG verdeutlicht. Hierin liegt ein Schlüssel zum Verständnis des Konflikts, denn es sind - aus der Warte der Verfassungsrichter betrachtet - Auseinandersetzungen um Anerkennung, die im Ergebnis maßgeblich zur Autorität des Gerichts beigetragen haben. (ICG2)
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