Sammelwerksbeitrag(gedruckt)2007

Der Oberste Gerichtshof

In: Regierungssystem der USA: Lehr- und Handbuch, S. 171-184

Abstract

Der Oberste Gerichtshof (Supreme Court) der USA ist das einzige Bundesgericht, das in der Bundesverfassung erwähnt wird. Im Verfassungsdokument wird er jedoch nicht als "Bundesverfassungsgerichtshof" definiert, d. h. das Recht, Akte der staatlichen Gewalten anhand von Verfassungsnormen zu überprüfen, wird ihm nicht ausdrücklich zugestanden. Die Verfassung legt lediglich fest, dass er als oberste Berufungsinstanz für alle Streitfälle, die "unter der Verfassung, den Bundesgesetzen und internationalen Verträgen" (Art. III der Verfassung) ausgefochten werden, fungieren soll. In Fällen, die Botschafter, Konsule oder solche Streitfälle betreffen, in die ein Bundesstaat verwickelt ist, ist der Supreme Court auch Gericht erster Instanz. In allen anderen Fällen wird er nur als Appellationsgericht im Rahmen der vom Kongress zu beschließenden Ausnahmebestimmungen und Verfahrensregelungen tätig. Der Supreme Court ist dennoch eine mächtige politische Institution, seine Entscheidungen Teil des politischen Prozesses. Obwohl formal abgekoppelt vom Prinzip demokratischer Verantwortung, ist er nicht unbeeinflusst vom politischen Prozess. Längerfristig, wenn auch gelegentlich nach heftigen Konflikten, passt er meist seine Interpretation der Verfassung den breiten Strömungen populärer Meinungen und Werte an. (ICA2)

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