Das Recht auf Einwanderung: ein Recht worauf?
In: Migration und Ethik, S. 185-195
Abstract
Nur eine liberale Argumentation, die sich auf individuelle Freiheitsrechte berufen, können ein universales Recht auf Einwanderung begründen. Argumentiert man mit der Chancengleichheit oder mit dem utilitaristischem Prinzip der Gesamtnutzenmaximierung, so kann man einen Anspruch auf Einwanderung hingegen nur für bestimmte Personengruppen begründen. Versteht man das Recht auf Einwanderung als ein universales Recht auf liberaler Grundlage, so besteht dieses Recht aber nur in der Erlaubnis, sich in einem Land seiner Wahl niederzulassen. Ein Anspruch auf Teilhabe am Wohlstand reicher Länder lässt sich aus einem so verstandenen Recht auf Einwanderung hingegen nicht ableiten. (ICE2)
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