Grundrente und Mindestsicherung im Alter
In: Sozialstaat 2000: auf dem Weg zu neuen Grundlagen der sozialen Sicherung ; ein Diskussionsband, S. 159-170
Ausgangspunkt des Beitrags ist die Diskussion um die Strukturreform der gesetzlichen Rentenversicherung und teils auch der anderen Alterssicherungssysteme, wobei im Mittelpunkt Probleme der Finanzierung im Zusammenhang mit der erwarteten demographischen Entwicklung stehen. Es erfolgt eine Auseinandersetzung mit den Ansätzen, die im sehr engen Sinn auf eine systematische Weiterentwicklung des bestehenden Systems abzielen und die hauptsächlich von CDU und FDP vertreten werden, die sich für eine Grundrente oder Mindestsicherung im Alter aussprechen. Mit der Kritik an diesem Ansatz wird aufgezeigt, welche alternative Formen der Grundsicherung oder Mindestsicherung im Alter konzipiert werden können und welche verteilungspolitischen Folgen sich im Zusammenhang mit diesen Lösungen ergeben. Die Modelltypen, die im Bereich der Alterssicherung anzutreffen sind, werden vorgestellt. Folgende Dimensionen des Problems werden untersucht: (1) der abgesicherte Personenkreis; (2) das Prinzip der Leistungsgewährung; (3) die Finanzierungsmodalität; (4) die Anbindung und Einbindung in bestehende oder zusätzlich zu schaffende Formen kollektiver Sicherung im Alter; (5) die Erhaltung oder Aufweichung der relativ strengen Beitragsäquivalenz; (6) der Harmonisierungsbedarf bzw. notwendige und mögliche Formen der Berücksichtigung der Kumulation verschiedener Leistungen. Aus der Analyse der Situation werden einige Lösungen zur Einführung einer Grundrente entwickelt: (1) Grundrente plus separate einkommensbezogene Rente; (2) Harmonisierung und Abstimmung der Alterssicherungssysteme mit Einführung einer Mindestrente bzw. -pension; (3) Ausbau der laufenden Hilfen zum Lebensunterhalt. (RW)