Search results
Filter
22 results
Sort by:
Parlamente: Funktionen - Strukturen - Machtfülle
In: Einführung in die Vergleichende Politikwissenschaft: Institutionen - Akteure - Policies, p. 68-84
Quittung für den Präsidenten?: zur Bedeutung von midterm elections in den USA am Beispiel der Kongresswahlen 2010
In: What a president can: Barack Obama und Reformpolitik im Systemkorsett der USA, p. 39-67
In den USA finden zwei Jahre nach Präsidentschaftswahlen midterm elections statt. Diese oft als Zwischenwahlen bezeichneten Wahlen beziehen sich insbesondere auf turnusmäßige Wahlen zum Kongress. Es werden sämtliche 435 Mitglieder des Repräsentantenhauses ermittelt sowie ein Drittel der zu vergebenden 100 Senatssitze. 2010 sah sich Obama mit der Situation des 'divided government' gegenüber, das heißt, in mindestens einer Kammer besteht keine Mehrheit der Partei des amtsinhabenden Präsidenten. Im vorliegenden Beitrag analysiert der Autor die Zwischenwahlen von 2010 in Bezug auf Wahlergebnisse für das Repräsentantenhaus, für den Senat sowie in Bezug auf Befunde in Einzelstaaten (reapportionment). Hinzu gezogen werden auch die Zustimmungsrate des Präsidenten am Vorabend der Zwischenwahlen sowie Daten der Wahltagsbefragung. Analyseinstrumente sind drei Theorien zur Erklärung der Sitzverluste der Demokratischen Partei: (1) surge and decline-Ansatz (geringe Wahlbeteiligung und langfristig wirkende Faktoren, (2) Referendumstheorie (kurzfristig wirkende Faktoren: Popularität des Präsidenten zur Zeit der Zwischenwahlen und Wirtschaftslage); (3) balance-Theorie (Wahlverhalten, das darauf abzielt, die Kompromissbildung mit der Gegenpartei zu stärken). Der Autor resümiert, dass die Referendumstheorie und die balance-Theorie eine höhere Erklärungskraft für die Stimmenverluste der Demokraten besitzen. Eine Kombination aller drei Ansätze verspricht nach Maßgabe des Autors die ertragreichsten Analysen von midterm elections. (ICB2)
Die Regierungssysteme der Einzelstaaten
In: Regierungssystem der USA: Lehr- und Handbuch, p. 459-496
Die USA sind gemäß der Maxime "E pluribus unum" zu einem Bundesstaat verbunden. Während hierdurch aus vielen Staaten einer entstand, der bestimmte Aufgaben einheitlich und für alle verbindlich wahrnehmen soll, verbleiben doch zahlreiche Kompetenzen auf der nunmehr zweiten Ebene des neuen föderalen Regierungssystems. Mit diesen Rechten blieb auch die Vielfalt, die noch heute zwischen den politischen Systemen zu erkennen ist. Der vorliegende Beitrag zeigt, dass hier gleichsam "In pluribus multum" gilt: In den vielen Staaten geht es recht verschieden zu. In vergleichender Perspektive ist unter dieser Vielfalt weniger diejenige gemeint, die auch zwischen den deutschen Bundesländern zu beobachten ist, sondern eher jene, die die Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten der langsam (zusammen)wachsenden EU kennzeichnet. Wie in der EU können die Unterschiede zwischen den Einzelstaaten nicht allein an der Größe oder der Bevölkerungszahl festgemacht werden. Auch in den Einzelstaaten variieren die politischen Kulturen, haben die Exekutiven und Legislativen zum Teil sehr verschiedene Kompetenzen oder sind die sie tragenden Organe ganz allgemein anders strukturiert, obgleich alle einzelstaatlichen Regierungssysteme dem Typus des präsidentiellen Systems zuzuordnen sind. Aus diesen Unterschieden ergeben sich Varianzen hinsichtlich der Rolle der Parteien und Interessengruppen, bei direktdemokratischen Verfahren sowie der Haushaltssysteme, etwa bei der Erhebung von Steuern (z. B. auf Einkommen, Konsumgüter oder Genusswaren) oder der Schwerpunktsetzung bei den öffentlichen Ausgaben. Angelegt ist die Verschiedenheit der Einzelstaaten insgesamt schon im Variantenreichtum der Verfassungen. (ICA2)
Budget und Haushaltsverfahren
In: Regierungssystem der USA: Lehr- und Handbuch, p. 205-227
Der Beitrag beschreibt die Struktur des Budgets der USA und das Verfahren, das den Haushalt in seine gesetzliche Form bringt, mittels Definition und Erläuterung einiger zentraler Begriffe. Analytisch werden die Begrifflichkeiten in drei Teile geschieden, die wiederum einen Aspekt des Haushalts bzw. des zu seiner Erstellung führenden Verfahrens betreffen: Das sind erstens die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen des heute existierenden Haushaltssystems, zweitens Begriffe, die konkret die Struktur des Budgets beschreiben, sowie drittens die verfahrenstechnischen Regelungen, die fast ausschließlich den Budgetprozess im Kongress betreffen. Ein Kennzeichen des Systems ist, dass die mit dem Haushalt befassten Ausschüsse bei der Ausarbeitung des Budgets des kommenden Jahres mit den Behörden stets Anhörungen unter Bezugnahme auf den laufenden Haushaltsvollzug durchführen. Insofern findet immer eine mitlaufende Kontrolle der Exekutive durch den Kongress statt, die zumeist jedoch eher auf die inhaltliche Überprüfung der Programme denn auf die formale Richtigkeit abzielt. Die abschließende Rechnungslegung unterliegt gemäß den Bestimmungen des Haushaltsrechts der Kontrolle der appropriation committees des Kongresses. (ICA2)
Haushaltsverfahren in den Einzelstaaten der USA
In: Schriften zur öffentlichen Verwaltung und öffentlichen Wirtschaft 177
Everything You Think You Know about Politics and Why You Are Wrong
In: Political studies, Volume 50, Issue 4, p. 855
ISSN: 0032-3217
Flexibilität und Effektivität vor Stabilität. Ein Beitrag zur Diskussion von Minderheitsregierungen auf Bundesebene am Beispiel der politischen Praxis Dänemarks
In: Zeitschrift für Politik: ZfP, Volume 59, Issue 4, p. 453-483
ISSN: 0044-3360
Flexibilität und Effektivität vor Stabilität. Ein Beitrag zur Diskussion von Minderheitsregierungen auf Bundesebene am Beispiel der politischen Praxis Dänemarks
In: Zeitschrift für Politik: ZfP ; Organ der Hochschule für Politik München, Volume 59, Issue 4, p. 453-483
ISSN: 0044-3360
Change (un)limited?: Präsident Obamas politische Handlungsmöglichkeiten zwischen Anspruch und Wirklichkeit
In: What a president can: Barack Obama und Reformpolitik im Systemkorsett der USA, p. 207-218
Die Autoren untersuchen die Frage nach Möglichkeiten und Grenzen von 'presidential leadership' anhand der Themenbereiche Legislative, Wahlbevölkerung und Exekutive. Leitgedanke ist, in welchem Maß es Obama seit seinem Amtsantritt (bis 2011) gelungen ist, seinen Anspruch ('change') nach einem politischen Wandel durchzusetzen. (1) Es gelang Obama eingangs, seine Maximalvorstellungen in Gesetzesentwürfen einzubringen, um einen für ihn immer noch günstigen Kompromiss zu erreichen. Diese wurden tendenziell zwischen Obama auf der einen und Führungsspitzen der Mehrheitsparteien auf der anderen Seite ausgehandelt. (2) Etwa ein Drittel der Wahlkampfversprechen konnte Obama einhalten, im Aushandlungsprozess lagen (Stand 2011) noch knapp fünfzig Prozent. Dennoch ist ein Absturz der Zustimmungswerte zu verzeichnen. (3) Auf der Ebene der Exekutive können auf der institutionellen Schiene Kontinuitätslinien festgestellt werden. Allerdings versucht Obama, seine präsidentiellen exekutiven Handlungsspielräume auszureizen. (ICB2)
What a president can?: politikwissenschaftliche Analyseperspektiven zum US-Präsidenten und zur Präsidentschaft Barack Obamas
In: What a president can: Barack Obama und Reformpolitik im Systemkorsett der USA, p. 13-17
'Yes, we can' und 'Change' sind zwei Kurzformeln, die viele mit dem Antritt der Präsidentschaft von Barack Obama verbinden. Des vorliegende Band untersucht das Institutionengefüge des US-amerikanischen Regierungssystems, in dessen Rahmen Obama agieren kann, die politischen, ökonomischen und sozialen Rahmenbedingungen für politisches Handeln sowie die Handlungsspielräume und Akteurskonstellationen in bestimmten Politikfeldern (Gesundheitspolitik, Energiepolitik, Klimaschutzpolitik, Außenpolitik, transatlantische Beziehungen). Den roten Faden für die zehn Beiträge des Bandes bilden drei Fragestellungen: (1) formale verfassungsrechtliche Kompetenzen einerseits und informelle Machtressourcen des Präsidenten andererseits; (2) politische Ziele Obamas und Unterschiede und Gemeinsamkeiten mit den Positionen von George W. Bush; (3) Resultate der Politik Obamas in den ersten drei Regierungsjahren. Die vorliegende Einleitung stellt abschließend die Fragestellungen der zehn Beiträge des Bandes vor. (ICB)
What a President Can - Barack Obama und Reformpolitik im Systemkorsett der USA
In: Neue Amerika-Studien 1
World Affairs Online
Der Kongreß
In: Regierungssystem der USA: Lehr- und Handbuch, p. 99-128
Der Einleitungssatz der Bundesverfassung der USA stellt fest, dass die legislative Gewalt beim Kongress liegt, der sich aus Senat und Repräsentantenhaus zusammensetzt. Wenn somit von dem Kongress gesprochen wird, ist die aus zwei Kammern bestehende Institution gemeint. Ein Mitglied des Repräsentantenhauses wird als (U.S.) Representative, Congressman bzw. Congresswoman oder auch als Member of Congress bezeichnet. Der Kongress ist eine Legislative (legislature, legislative body); der Begriff Parlament wird für ihn nicht benutzt, da parliament im angelsächsischen Sprachraum das (gesetzgebende) Organ in parlamentarischen Regierungssystemen bezeichnet, aus dem die Regierung hervorgeht und vom dem diese auch wieder abberufen werden kann. Wenn Parlament für sich oder in einer Wortkombination für den Kongress verwandt wird, so geschieht dies, weil der Begriff in seinem weitesten Sinne für die gesetzgebende Institution bzw. das Repräsentationsorgan in einem Staat oder einer Gebietskörperschaft steht. Deshalb sollte "Parlament" für den Kongress möglichst vermieden werden. Der Beitrag analysiert den Kongress auf drei verschiedenen, aber insgesamt eine Einheit bildenden Analyseebenen. Es sind dies erstens die verfassungsrechtliche Ebene, zweitens die der einfachen Gesetzgebung, der Geschäftsordnungen und informellen Regelungen sowie drittens die derjenigen Menschen, die den Kongress in einer bestimmten historischen Situation darstellen. (ICA2)
Der Gesetzgebungsprozeß
In: Regierungssystem der USA: Lehr- und Handbuch, p. 185-204
Der US-Kongress ist eine Legislative im strengen Sinne des Wortes. Während das Parlament in einem parlamentarischen Regierungssystem über die Gesetzgebungsfunktion hinaus die Regierung aus politischen Gründen abberufen kann, ruht die Macht des Kongresses als der Legislative eines präsidentiellen Systems in seiner Gesetzgebungskompetenz. In parlamentarischen Systemen nimmt die Regierung als Führerin der Parlamentsmehrheit nicht nur in wesentlichem Ausmaß die Gesetzesinitiative wahr. Es kommt ihr auch die Lenkung des Gesetzgebungsprozesses im Parlament zu. Anders in einem präsidentiellen Regierungssystem: obwohl auch hier die legislative Initiative heute weitgehend von der Regierung - dem Präsidenten - erwartet wird, bleibt die Lenkungsfunktion des parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses doch primär in der Hand der Kongressführung. Verfahrensgemäß wird der politische Prozess im amerikanischen Regierungssystem vom Spannungsverhältnis zwischen Präsident (Zentralisation) und Kongress (Dezentralisation) geprägt. Ähnliches gilt für den Willensbildungs- und Entscheidungsprozeß im Kongress. Auch hier besteht ein Spannungsverhältnis zwischen den Führungsinstanzen beider Häuser und den entscheidungsberechtigten Abgeordneten und Senatoren. Der Beitrag beschreibt dieses Zusammenspiel zwischen diesen Machtzentren - zwischen Präsident und beiden Kongresshäusern, zwischen parteiorientierten oder zwischen institutionell-organisatorischen Führungspositionen und den einzelnen Kongressmitgliedern. (ICA2)
Zweite Kammern
In: Lehr- und Handbücher der Politikwissenschaft