Book chapter(print)2007

Die Regierungssysteme der Einzelstaaten

In: Regierungssystem der USA: Lehr- und Handbuch, p. 459-496

Abstract

Die USA sind gemäß der Maxime "E pluribus unum" zu einem Bundesstaat verbunden. Während hierdurch aus vielen Staaten einer entstand, der bestimmte Aufgaben einheitlich und für alle verbindlich wahrnehmen soll, verbleiben doch zahlreiche Kompetenzen auf der nunmehr zweiten Ebene des neuen föderalen Regierungssystems. Mit diesen Rechten blieb auch die Vielfalt, die noch heute zwischen den politischen Systemen zu erkennen ist. Der vorliegende Beitrag zeigt, dass hier gleichsam "In pluribus multum" gilt: In den vielen Staaten geht es recht verschieden zu. In vergleichender Perspektive ist unter dieser Vielfalt weniger diejenige gemeint, die auch zwischen den deutschen Bundesländern zu beobachten ist, sondern eher jene, die die Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten der langsam (zusammen)wachsenden EU kennzeichnet. Wie in der EU können die Unterschiede zwischen den Einzelstaaten nicht allein an der Größe oder der Bevölkerungszahl festgemacht werden. Auch in den Einzelstaaten variieren die politischen Kulturen, haben die Exekutiven und Legislativen zum Teil sehr verschiedene Kompetenzen oder sind die sie tragenden Organe ganz allgemein anders strukturiert, obgleich alle einzelstaatlichen Regierungssysteme dem Typus des präsidentiellen Systems zuzuordnen sind. Aus diesen Unterschieden ergeben sich Varianzen hinsichtlich der Rolle der Parteien und Interessengruppen, bei direktdemokratischen Verfahren sowie der Haushaltssysteme, etwa bei der Erhebung von Steuern (z. B. auf Einkommen, Konsumgüter oder Genusswaren) oder der Schwerpunktsetzung bei den öffentlichen Ausgaben. Angelegt ist die Verschiedenheit der Einzelstaaten insgesamt schon im Variantenreichtum der Verfassungen. (ICA2)

Report Issue

If you have problems with the access to a found title, you can use this form to contact us. You can also use this form to write to us if you have noticed any errors in the title display.