Herve zeigt auf dem Hintergrund der Entwicklung politischer und gesellschaftlicher Verhältnisse der Weimarer Republik die Frauenpolitik und die ihr zugrundeliegenden Ideologien verschiedener Organisationen und Parteien auf. Hierbei unterschied sie drei Phasen: Nachkriegszeit (1918 bis 1923) mit Novemberrevolution und Krise, die "Goldenen zwanziger Jahre" (1924 bis 1928) und die Zeit der Weltwirtschaftskrise bis zum Dritten Reich, um abschließend die Frage nach dem Wahlverhalten von Frauen bezüglich der NSDAP zu erörtern. Während der konservative, größte Teil der bürgerlichen Frauenbewegung sich unpolitisch verhielt und - legitimiert durch die Ideologie vom besonderen weiblichen "Wesen" - die frauenfeindlichen Demobilisierungsmaßnahmen explizit unterstützte, sahen die sozialdemokratische und gewerkschaftliche Frauenbewegung ihre Aufgaben im Bereich der Sozialarbeit und Sozialreform, die kommunistischen Frauen in der allgemeinen Parteiarbeit und im Klassenkampf. Ein wesentliches Thema der Auseinandersetzung war der Paragraph 218, der von den bürgerlichen Frauen befürwortet, von den Frauen aus der Arbeiterbewegung bekämpft wurde. Der weitverbreiteten Meinung, Frauen hätten vorwiegend die NSDAP gewählt und damit "Hitler zur Macht verholfen", hält Herve das eher konservative Wahlverhalten der Frauen entgegen, verweist jedoch auf den zunehmenden Einfluß der NSDAP Anfang der 30er Jahre. (AG)
In ihrem Beitrag befaßt sich Herve mit dem Entstehungsprozeß der Frauenbewegung Mitte des 19. Jahrhunderts in Deutschland und ihren ersten proletarischen und bürgerlichen Organisationen. Dazu beschrieb sie, die frühen sozialistischen (Saint-Simon, Fourier) und die marxistischen Emanzipationstheorien (Bebel, Engels, Zetkin) sowie Ziele und Strategien der sich in den 60er Jahren organisierten bürgerlichen und proletarischen Frauenbewegung. Unterschiedliche Ansätze zur Emanzipation verlangten verschiedene Strategien und hatten verschiedene Ziele: Ausgehend von der Analyse ihrer Stellung im Produktionsprozeß organisierten sich die Arbeiterinnen in Gewerkschaften, um Reformen unter den bestehenden Verhältnissen zu erkämpfen. Das Fernziel war die revolutionäre Umgestaltung der kapitalistischen in eine sozialistische Gesellschaft. Dagegen war für die bürgerliche Frauenbewegung Gleichberechtigung im dem bestehenden Gesellschaftssystem durch Reformen erreichbar. Bei unterschiedlicher inhaltlicher Zielsetzung gab es Berührungspunkte in den Forderungen nach politischer Gleichberechtigung und dem Recht auf Arbeit. (AG)
Der Beitrag zeigt auf, daß die Frauen in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen - bei allen graduellen Unterschieden in den einzelnen Ländern - "nach wie vor diskriminiert werden, und daß sich die "europäische Zusammenarbeit" auf Regierungsebene nicht positiv für sie ausgewirkt hat. Die Krisensituation führt vielmehr zur Verschärfung ihrer Lage."
Sowohl die aktive wie auch die passive Rolle der Frau in der Politik hat in den letzten Jahren eine Wandlung erfahren. Die Autorin stellt die historische Entwicklung der Frauenrechte im Bereich der Politik für Deutschland dar. Für die ersten Jahre der BRD wird ein starker Traditionalismus und große politische Uninformiertheit bei Frauen festgestellt. Eine Veränderung setzt hier nach 1969 ein, was an dem veränderten Wahlverhalten der Frauen und an dem höheren Anteil von Frauen in den politischen Parteien nachgewiesen wird. Hinzuzurechnen sind auch die Aktivitäten von Frauen in verschiedenen Komitees und Bürgerinitiativen. Das neue Erstarken der Frauenbewegung wird auf den Ausbruch der kapitalistischen Krise und auf Wandlungen im Bereich der Frauenerwerbstätigkeit zurückgeführt. Für die augenblickliche Situation ist eine Unterrepräsentierung der Frauen in den politischen Entscheidungsgremien trotz erhöhtem allgemeinen Engagement festzuhalten. (BG)
"In der Verfassung der UdSSR sind im Art. 122 die Rechte der Frau verankert: "Der Frau stehen in der UdSSR auf allen Gebieten des wirtschaftlichen, staatlichen, kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Lebens die gleichen Rechte wie dem Manne zu." Im Entwurf der neuen Verfassung werden erneut die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie solche wesentliche sozialökonomische Grundrechte wie das Recht auf Arbeit, auf die Wahl des Berufs, der Art der Beschäftigung und der Arbeit festgelegt. Diese Grundsätze stehen nicht nur auf dem Papier. Heute sind die Frauen in allen Zweigen der Volkswirtschaft beschäftigt und erhalten gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Sie sind Ärzte, Traktoristen, Ingenieure, Richter, Wissenschaftler, Deputierte im Obersten Sowjet u.a." (poldok-UC 77-08-028)
"Probleme der Friedenssicherung und Friedensbewegung werden heute in allen Sektoren der Frauenbewegung diskutiert. Dabei ist die historische Erfahrung wichtig, daß an den geschichtlichen Entscheidungspunkten die Frauenbewegung stets gespalten war in der Frage Krieg und Frieden, abhängig von gesellschafts- und klassenpolitischen Bindungen. Kennzeichnend für die heutige Frauenfriedensbewegung sind die Vielfalt ihrer Zugänge, die große Bedeutung des antimilitaristischen Engagements und ihre internationale Verflechtung. Über die Ursachen von Militarismus und Gewalt werden tiefe Meinungsverschiedenheiten ausgetragen, die auch Folgen für die politische Formierung und Strategie der Frauen im Rahmen der gesamten Friedensbewegung haben." (Autorenreferat)
Die überdurchschnittlich hohe Frauenarbeitslosigkeit und deren Ursachen werden analysiert. Außer einer fast ständig um zwei Prozent höheren Arbeitslosigkeit von Frauen sind vor allem strukturelle Gründe für diese Entwicklung verantwortlich. Frauen als Lückenbüßer der jeweiligen wirtschaftlichen Entwicklung und Umstrukturierungen bei zukunftsorientierten, "traditionell den Frauen vorbehaltenen Arbeitsplätzen" zu Gunsten der Männer sind die zwei Grundthemen, die die Autorinnen behandeln. In diesem Zusammenhang beschreiben sie die Ideologien, die die Rolle der Frau traditionell bestimmen. Zum Schluß stellen sie Alternativen der Regierung und der Opposition vor, die vorgeben die Arbeitslosigkeit der Frauen zu mildern, aber auch keine Verbesserung der Situation der Frauen erwarten lassen: "Frauen sollen weiterhin als stille industrielle Reservearmee fungieren, also je nach wirtschaftlicher Lage auf den Arbeitsmarkt geholt, bzw. nach Hause geschickt werden". Es wird gefordert, daß den Frauen ein "volles Recht auf Arbeit" zuerkannt wird und daß auch Ausbildungsplätze in "zukunftsträchtigen Berufen" für Frauen geschaffen werden. (RE)