Kooperationen zwischen Bund und Ländern im Bereich der Raumordnung werden im Wesentlichen getragen durch die Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO). Wichtige räumliche Entwicklungsimpulse werden von Bund und Ländern u. a. durch die Städtebauförderung sowie die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gegeben.
Sozialwissenschaftler und Historiker, die sich mit der Gesellschaft des 19. Jahrhunderts beschäftigten, haben eine Anzahl von Modellen in bezug auf städtisches und ländliches Leben entwickelt, die häufig auf Stadt-Land-Unterschiede im demographischen Verhalten hindeuten. Von den umfangreichen demographischen Daten aus, die für die städtischen und ländlichen Bevölkerungsteile des 19. und 20. Jahrhunderts existieren, sollten diese Modelle mit systematischem Beweismaterial konfrontiert werden, da sich gerade das demographische Verhalten für quantitative Studien eignet. Im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit, die die Stadt-Land-Unterschiede in Deutschland hinsichtlich der Heiratshäufigkeit, Fruchtbarkeit, Unehelichkeit und Säuglingssterblichkeit eingehend behandelt und einer kritischen Überprüfung unterzieht, ist die 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts, besonders die Zeit um 1880. Die Untersuchung der Bedeutung des städtischen bzw. ländlichen Wohnsitzes für das demographische Verhalten zeigt, daß er nur für einige Aspekte des demographischen Verhaltens von Bedeutung ist. Stärkere Unterschiede ergaben sich bei den verschiedenen Verwaltungsbezirken und Ländern, so daß angenommen werden kann, daß die Schlüsseldeterminanten für städtische und ländliche Bewohner desselben Gebiets gleichermaßen bestimmend waren. (SD)
Der Beitrag wendet sich detailliert und umfassend der deutschen Sicherheitsarchitektur zu, den Strukturen in Bund, Ländern und Gemeinden, die Innere Sicherheit in Deutschland herstellen. Auf Bundesebene sind dies zuerst Bundeskriminalamt, Bundespolizei und Bundesamt für Verfassungsschutz, ergänzt durch ihre Äquivalente auf Länderebene. Aber der Bund verfügt noch über weitere Behörden mit Polizeibefugnis, etwa das Zollkriminalamt und das Bundesamt für den Güterverkehr. Der Artikel zeichnet die historischen und politischen Entwicklungen nach, die seit 1945 zum Aufbau der westdeutschen Sicherheitsorgane führten. Da Polizei in Deutschland eigentlich "Ländersache" ist, hat der Bund seine Polizeien erst auf einigen Umwegen erhalten. Der Beitrag führt durch die verschiedenen Organisationen, ihre Entwicklungen und Aufgaben und wendet sich schließlich dem "Gemeinsamen Terrorismus Abwehrzentrum" (GTAZ) zu, das Erkenntnisse der 38 deutschen Sicherheitsbehörden bündelt, aber die Trennung von Nachrichtendiensten und Polizei dennoch aufrechterhalten soll. Das GTAZ wurde mittlerweile ergänzt durch das "Gemeinsame Internetzentrum" (GIZ) beim GTAZ, das Internet-bezogene Aufgaben übernehmen soll, wie etwa die Entwicklung des so genannten "Bundestrojaners" oder die Durchführung der geplanten "Online-Durchsuchung". Tatsächlich ist das Internet sehr bedeutsam für die Terrorbekämpfung. Ein neues, bundesweites "Telekommunikationsüberwachungszentrum" ist in der Planung und soll die Telefonüberwachung in Deutschland zukünftig bündeln. Der Beitrag bringt die Befürchtung zum Ausdruck, dass die neuen, machtvollen Sicherheitsstrukturen Stück für Stück die Polizeikompetenz an den Bund übertragen - wie es bei der Bundespolizei teilweise schon der Fall ist - und so die polizeiliche Länderhoheit insbesondere der kleinen Bundesländer aushöhlen könnten. Auch könnte eventuell die Trennung von Polizei und Geheimdiensten untergraben werden. Der Beitrag geht auch noch auf den Militärischen Abschirmdienst ein und auf weitere Sonderpolizeien des Bundes. Sodann wendet er sich den Polizei- und Sicherheitsstrukturen auf Länder- und Kommunalebene zu, die kenntnisreich geschildert werden. Abschließend diskutiert der Beitrag kritisch mögliche politische Folgen und Entwicklungen, die sich aus der stetig verbesserten und immer effektiveren Sicherheitsstruktur für die Gesellschaft vielleicht ergeben könnten. (ICB)
Ist eine "neue" Soziologie zur Erforschung des Transformationsprozesses in postsozialistischen Ländern notwendig? Der Autor vertritt die These, daß weniger "Neuartigkeit" gefragt ist, als vielmehr die Neustrukturierung der Soziologie durch "Besinnung auf die seit Beginn soziologischer Forschung thematisierten Erkenntnisgrenzen". Er skizziert die soziologische Strukturierung der Problemsicht und geht ein auf die Übertragung von theoretischen Konzepten und Ergebnissen. Abstrakte Theoriekonzepte stellen kaum Problem dar, Schwierigkeiten entstehen erst in der Konkretisierungsphase, in der die Konzepte auf ihren Wirklichkeitsbezug zu testen sind. Theoretische Reflexion ist dabei immer an einen bestimmten gesellschaftlichen Entwicklungsstand gebunden. Es ist anzunehmen, daß z.B. der Anwendungsbereich "westlicher Paradigmata" in dem Maße wächst, in dem die Transformation zur "Verwestlichung" führt. Im Anschluß folgt eine Auseinandersetzung mit dem Problem, daß soziologische Forschungstechniken zu Lasten der Entwicklung von Forschungsstrategien gehen. Soziologische Analyse ist jedoch Kontextanalyse, Ziel auch der Transformationsforschung müsse es daher sein, den Kontext zu erklären. Überlegungen zur Rekonstruktion einer Transformationssoziologie auf empirischer Basis sowie zu Perspektiven eines handlungsorientierten Diskurses beenden den Beitrag. (rk)
Gegenstand des Beitrags ist die Armut in Lateinamerika. Den Ausgangspunkt bildet die Schwierigkeit, Armut zu definieren und die Vielfalt ihrer Erscheinungsformen in den Griff zu bekommen und zu messen. Anhand ausgewählter Daten wird das Ausmaß der Armut in Lateinamerika dargestellt. Dabei wird deutlich, dass es sich dabei nicht um topische Mangelerscheinungen einer an sich guten Gesellschaft handelt. Die Frage der Armut ist zugleich die Frage nach den gesellschaftlichen Strukturen der Region insgesamt. In Anlehnung an Neves und de Souza wird die These vertreten, dass es sich bei den lateinamerikanischen Gesellschaften um einen anderen Gesellschaftstyp als in den modernen Demokratien handelt - um eine periphere Moderne. (ICE2)
Der Beitrag rekonstruiert die hochschulföderalistischen Veränderungen im Verfassungstext und in der Verfassungsrealität seit den 1950er Jahren bis zur Föderalismusreform 2006. Dabei liegt der Fokus auf der Betrachtung der Bund-Länder-Ebene; europäische Entwicklungen werden kurz angerissen, aber nicht ausführlich vertieft. Nach einer systematischen Vorstellung der Institutionen, Akteure und Prozeduren im deutschen Hochschulföderalismus folgt eine chronologisch orientierte Darstellung der Phasen der hochschulpolitischen Zuständigkeitsentwicklungen innerhalb und außerhalb des Verfassungstextes, um schließlich die zentralen Triebkräfte, Motive und Gründe der mehrfachen Veränderungen des Kompetenzgefüges zu diskutieren. (ICB2).
Der Beitrag rekonstruiert die hochschulföderalistischen Veränderungen im Verfassungstext und in der Verfassungsrealität seit den 1950er Jahren bis zur Föderalismusreform 2006. Dabei liegt der Fokus auf der Betrachtung der Bund-Länder-Ebene; europäische Entwicklungen werden kurz angerissen, aber nicht ausführlich vertieft. Nach einer systematischen Vorstellung der Institutionen, Akteure und Prozeduren im deutschen Hochschulföderalismus folgt eine chronologisch orientierte Darstellung der Phasen der hochschulpolitischen Zuständigkeitsentwicklungen innerhalb und außerhalb des Verfassungstextes, um schließlich die zentralen Triebkräfte, Motive und Gründe der mehrfachen Veränderungen des Kompetenzgefüges zu diskutieren. (ICB2)
In: Soziologie in der Gesellschaft: Referate aus den Veranstaltungen der Sektionen der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, der Ad-hoc-Gruppen und des Berufsverbandes Deutscher Soziologen beim 20. Deutschen Soziologentag in Bremen 1980, S. 888-893
In: Soziale Ungleichheit und demografischer Wandel : Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Demographie e.V. (DGD), vom 6. bis 8. März 2013 in Berlin, S. 30-45
Der Beitrag zeigt, dass Männer und Frauen derzeit in Deutschland sehr unterschiedlich am Wanderungsgeschehen Teil haben. Ihr Verhalten hat nicht intendierte Konsequenzen - unter anderem für regionale Lebensumstände. Deshalb werden Wanderungsmotive insbesondere junger Erwachsener hinterfragt und anhand der räumlichen Verteilung zugehöriger objektiver Lebensbedingungen illustriert. In Reaktion auf regional ungleich verteilte Lebensbedingungen sind durch die geschlechtstypischen Wanderungen der jungen Erwachsenen bereits auch auffällige Ungleichverteilungen der Geschlechter entstanden. Daraus erwachsen Probleme für Individuen wie Gesellschaft, für die Kommunen wie für den Staat im Allgemeinen.
Während die Bundesregierung und die parlamentarische Mehrheit des Bundestages äußerlich sichtbar den Prozeß der Wiederherstellung der deutschen Einheit bestimmten, ist die Rolle des Bundesrates und der Länder in diesem Zusammenhang bisher kaum thematisiert worden. Die Gesellschaft für Deutschlandforschung hat in Abstimmung mit dem Bundesrat durch eine Fachtagung diese Lücke zu schließen versucht. Dabei wird die Zeit vor und nach dem 3. Oktober 1990 in den Blick genommen. Nach einer grundsätzlichen Standortbestimmung des Bundesrates im Verfassungsgefüge wird die Mitwirkung der Länder bei den damals getroffenen Entscheidungen erörtert. Die konkrete Aufbauhilfe, die die "alten" Länder erbracht haben, wird im Hinblick auf Verwaltung und Justiz einerseits, finanzielle Unterstützung andererseits analysiert. Auch die Frage, ob und wie der Bundesrat als Institution die Integration der neuen Länder fördern konnte, wird ausführlich erörtert. Da jeder Referent in dem von ihm übernommenen Bereich intensive praktische Erfahrung gesammelt hat, haben die Referate auch den Charakter eines authentischen Erlebnisberichts. Den Band beschließt eine am Ende der Tagung durchgeführte Podiumsdiskussion, die im Wortlaut abgedruckt ist. Drei profilierte ostdeutsche Politiker verschiedener politischer Richtungen diskutieren über "Vollzug und Stand der inneren Einheit". Erfolge und Defizite werden offen beim Namen genannt und es wird auch gefragt, welche Erwartungen realistischerweise an die "innere Einheit" gerichtet werden dürfen.
In: Handbuch Föderalismus - Föderalismus als demokratische Rechtsordnung und Rechtskultur in Deutschland, Europa und der Welt: Bd. 1, Grundlagen des Föderalismus und der deutsche Bundesstaat, S. 743-766
Der Beitrag widmet sich der Frage, welche Rolle die Länder und Landesparlamente im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland spielen. Um diese Frage zu beantworten, werden zunächst die einschlägigen Strukturvorgaben des Grundgesetzes dargelegt. Hier geht der Beitrag auf die Staatsqualität der Länder ein, skizziert die funktionelle Einordnung der Länder in den deutschen Bundesstaat sowie die Homogenitätsklausel und die Bindungswirkung des Art. 28 Abs.1. Anschließend befasst sich der Beitrag mit den Strukturen und Funktionen von Landesparlamenten (Wahlrecht und Wahlsysteme der Länder, Strukturen und Funktionen der Landesparlamente sowie die Volksgesetzgebung). Abschließend wird der Beitrag von Landesparlamenten für die demokratische Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland diskutiert sowie in einem Ausblick skizziert, vor welchen Herausforderungen die Landesparlamente stehen. (ICB2)
Der Beitrag leitet in den Sammelband ein, der sich mit Verbänden und Interessengruppen in den Ländern der Europäischen Union beschäftigt. Zunächst zeichnet der Beitrag die theoretischen Entwicklungen in der vergleichenden Verbände- und Interessengruppenforschung nach. Anschließend stellt der Beitrag Überlegungen zu den Aspekten an, die auch in der Analyse der Einzelbeiträge eine Rolle spielen: die rechtlichen Grundlagen des Verbändesystems, der Zusammenhang zwischen Verbänden und politischen System sowie auch zwischen Gesellschaft, Verband und Verbandssystem. Eine Bilanzskizze und ein Ausblick zur vergleichenden Verbands- und Interessengruppenforschung schließen den Beitrag ab. (ICB2)