Sammelwerksbeitrag(elektronisch)2006

Social structure, culture and citizenship

In: Soziale Ungleichheit, kulturelle Unterschiede: Verhandlungen des 32. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in München. Teilbd. 1 und 2, S. 785-795

Abstract

Der Verfasser legt dar, dass Citizenship ein rechtliches Instrument zur Herstellung von "equity and entitlement" darstellt, das ursprünglich an Nationalität gebunden war. Diese basierte auf Territorialität und Sprache und umfasste auch Elemente von Religion und "Rasse". Soziale und kulturelle Faktoren bewirkten in der Folge die Inklusion oder Exklusion von Bürgern. Es zeigt sich, dass das Konzept von Citizenship nur der Form nach universell ist, in verschiedenen politischen Kontexten jedoch etwas ganz Unterschiedliches bedeutet. In der Ersten, Zweiten und Dritten Welt stehen jeweils andere Dimensionen des Konzepts im Mittelpunkt, wobei es auch innerhalb jeder dieser drei Welten noch substanzielle Unterschiede gibt. Hier wirken sich die Geschichte, die Sozialstruktur und die Kultur des einzelnen Nationalstaats aus. Es gibt drei Varianten, in denen sich das Verhältnis von Staat und Bürger historisch gestaltet hat: Hegemonie, Uniformität und Pluralismus. Multireligiöse Gesellschaften wie Indien weisen weitere Bruchlinien zwischen Nationalität und Citizenship auf, wie an der Koexistenz unterschiedlicher Rechtssysteme sichtbar wird. Eine moderne Konzeption von Citizenship kombiniert kommunitaristische, republikanische und individualistische Elemente. (ICE2)

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