Aufsatz(elektronisch)2017

Vier Definitionen von schulischer Inklusion und ihr konsensueller Kern: Ergebnisse von Experteninterviews mit Inklusionsforschenden

In: Unterrichtswissenschaft, Band 45, Heft 4, S. 207-222

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Abstract

In der deutschsprachigen Bildungsforschung gibt es seit einigen Jahren vermehrt Studien, die sich mit der Umsetzung von Inklusion auseinandersetzen. Es gibt jedoch bislang sowohl in Forschung als auch in Praxis keinen Konsens darüber, was man unter schulischer Inklusion versteht. Beispielsweise fehlen präzise und eindeutige Definitionen von Inklusion. Daher explizieren wir durch qualitative Experteninterviews mit elf Inklusionsforschenden vier Definitionen von schulischer Inklusion, die den wissenschaftlichen Diskurs in Deutschland gegenwärtig prägen: Unter Inklusion kann man die Realisierung des Rechtsanspruchs für Schülerinnen und Schüler mit diagnostizierter Behinderung verstehen (Verständnis 1), die bestmögliche Leistungsförderung von einzelnen Schülergruppen (Verständnis 2), Teilhabe, Anerkennung und Wohlbefinden aller Schülerinnen und Schüler (Verständnis 3) oder das Überwinden von sozial konstruierten Differenzlinien im Denken und Handeln als Utopie (Verständnis 4). Der konsensuelle Kern dieser vier Definitionen ist die Überwindung von Diskriminierung aufgrund sozial konstruierter Differenzlinien. Dieser konsensuelle Kern ist hierarchisch organisiert und kann in der Inklusionsforschung erstmalig als theoretischer Bezugspunkt genutzt werden, um die jeweiligen Erträge und Grenzen projekt- oder disziplinübergreifend zu kommunizieren.

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