Aufsatz(gedruckt)2009

Verfassungsgeschichte in Österreich: Entwicklungstendenzen und aktueller Stellenwert an den Rechtsfakultäten

In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht. Beiheft, Heft 18, S. 85-108

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Abstract

Der Autor untersucht die Bedeutung der Verfassungsgeschichte als Fach im Rahmen der Juristenausbildung sowie als Wissenschaftsdisziplin innerhalb der Rechtsgeschichte im Verlauf der jüngeren Vergangenheit sowie ihren aktuellen Stellenwert als Prüfungsfach und Wissenschaftsdisziplin an den österreichischen Universitäten. Er zeigt, dass die Entwicklung in den letzten Jahrzehnten folgende Tendenzen aufweist (1) eine zunehmende Verdrängung der Verfassungsgeschichte aus der Lehre bedingt durch Kürzungen der Rechtsgeschichte in den Lehrplänen, und damit zusammenhängend (2) eine Reduktion des für die Rechtsgeschichte zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Personals (in Wien, Graz, Innsbruck und vor allem Salzburg). Daraus resultiert zumindest teilweise (3) eine rückläufige Forschungstätigkeit, die sich auch auf die Verfassungsgeschichte auswirkt. Von den Standorten Wien und Graz abgesehen, gibt es an den übrigen rechtshistorischen Instituten de facto keine auf die Verfassungsgeschichte bezogene Forschung mehr. Diese Tendenzen werden (4) verstärkt durch eine zunehmende Orientierung der Rechtshistoriker an anderen Forschungsfeldern sowie durch die Hinwendung zu nicht rechtshistorischen Forschungsfeldern wie etwa Gender Studies oder Mediation in Linz und Salzburg bzw. Mediation und Rechtspolitik in Graz. (ICI2)

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