Aufsatz(gedruckt)2009

Bioethik in der Politik

In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft 8, S. 40-46

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Abstract

Der Beitrag diskutiert die Frage, ob sich im Bereich der Wissenschafts- und Technologiepolitik bereits soziale Technologien entwickelt haben, welche die Kriterien der 'Technologien der Bescheidenheit' in Sheila Jasanoffs Sinne (2003) erfüllen. Dazu lenken die Autoren den Blick auf staatlich initiierte Institutionen und Verfahren, wie nationale Ethikkommissionen, Ethikräte, Ethikbeiräte, Anhörungen oder auch Konsultationsverfahren. Diese Institutionen und Verfahren, deren Aufgabe es ist, die politische Willensbildung und/oder Entscheidungsfindungen an kollektive Beratungen über 'ethische Fragen' zu binden, sind nur ein Teilbereich der Bioethik. Daneben gibt es je nach institutionellem Kontext die akademische, klinische, Hospitale oder auch die betriebliche Bioethik. Für solche Institutionen, Verfahren und Praktiken, die staatlich initiiert, getragen oder gefördert werden, haben die Verfasser im Forschungsprojekt 'Ethical Governance?', auf dem die Ausführungen basieren, die Bezeichnung gouvernementales Ethikregime gewählt. Dieses Projekt befasst sich mit der Entwicklung solcher Regime in Deutschland, Frankreich und Großbritannien seit den 1980er Jahren. Seit diesem Zeitpunkt haben sich in den meisten westlichen Ländern eine Reihe von Verfahren, Praktiken und Institutionen entwickelt, die in der einen oder anderen Weise den Terminus 'Ethik' im Titel führen. Das Ethikregime entspricht nicht mehr dem alten, expertokratischen Modell der Wissenschaftspolitik, das von der sozialwissenschaftlichen Wissenschafts- und Technikforschung vielfach als elitistisch und technikzentriert kritisiert worden ist. Etwas Neues hat sich herausgebildet. Aber: Dieses Modell hat seine eigenen Probleme und Ambiguitäten, die hier aufgezeichnet werden. Dazu dient das expertokratische Modell der Wissenschafts- und Technologiepolitik als Kontrastfolie. (ICG2)

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