Dispositiv und Interdiskurs: Mit Überlegungen zum 'Dreieck' Foucault - Bourdieu - Luhmann.
In: Foucault in den Kulturwissenschaften. Eine Bestandsaufnahme., S. 219-238
Abstract
Im Mittelpunkt des Forschungsinteresses steht die Darstellung der wesentlichen Kategorien, auf deren Basis nun ein reformulierter Definitionsvorschlag für ein Foucaultsche Dispositiv erfolgen kann: Es handelt sich um ein spezifisches, historisch relativ stabiles Kopplungs-Kombinat aus einem spezifischen interdiskursiven Kombinat ('horizontal') sowie einem spezifischen Macht-Verhältnis ('vertikal'). Diese gleichrangige Berücksichtigung der 'vertikalen' Macht-Dimension ist die entscheidende Innovation der Genealogie gegenüber der Archäologie. Dabei umfasst das interdiskursive Kombinat Wissenselemente aus operativen Spezialdiskursen, insbesondere aus natur- und humanwissenschaftlichen einschließlich der spezifischen Techniken, während das 'vertikale' Machtverhältnis sich längs einer Polarität von disponierender und disponierter Subjektivität aufbaut: Justiz/ Polizei-Krimineller, Arzt-Patient, Psychiater-Neurotikerin, Pädagoge-Zögling, allgemein: Experte-Laie. Gleichzeitig damit expliziert Foucault im Begriff des Dispositivs also die 'vertikale' Dimension der Sagbarkeit als Wissensmonopol monopolistischer Sprecher (Experten) - so wie er die subjektbildende Effektivität der Diskurse betont, was ebenfalls die 'vertikale' Dimension einschließt: das disziplinierte oder sexualisierte Subjekt als freiwilliges Ansatzprofil spezifischer Machtwirkungen. (ICG2).
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