Sammelwerksbeitrag(gedruckt)1992

Kultur: Bildung, Wissenschaft und Kunst

In: Bürger, Recht, Staat: Handbuch des öffentlichen Lebens in Deutschland, S. 146-162

Abstract

Der Beitrag beginnt mit einem Überblick über das Verhältnis von Kultur und Staat, das in Art. 35 des Einigungsvertrags gipfele, der die "kulturelle Dimension" der Einigung Deutschlands berücksichtigen will und von der "Bedeutung als Kulturstaat" spricht. Der Autor skizziert die verfassungsrechtlichen Grundlagen, wobei die Bundesrepublik sogenannte "Kulturstaatsklauseln", wie sie die Weimarer Republik und die DDR aufwiesen und die das Verhältnis von Staat und Kultur ansprechen, im Grundgesetz nicht verankert habe. Beschrieben werden die Grund- und Freiheitsrechte, die sich auf kulturelle Faktoren beziehen und die Organisationsstrukturen und Kultur-Kompetenzen in der Bundesrepublik (Kulturhoheit der Länder etc.). Im Anschluß werden im einzelnen Bildung, Wissenschaft und Kunst in ihrer Organisation und Funktion aufgezeigt. Überlegungen zur Freiheit der Kultur und zur kulturellen Verantwortung des Staates schließen den Beitrag ab. (rk)

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