Sammelwerksbeitrag(gedruckt)2006

Trends im Rahmen der föderalistischen Organisation

In: Wohlstand durch Gerechtigkeit: Deutschland und die Schweiz im sozialpolitischen Vergleich, S. 329-342

Abstract

Der Beitrag zur Sozialpolitik der Europäischen Union (EU) befasst sich mit der Frage, ob sich die idealtypische Positionslandschaft mit dem Leitbild des männlichen Ernährers von Bedarfsgemeinschaften und ihre realtypischen Verknüpfungen infolge der (neueren) EU-Rechtsentwicklungen und infolge der institutionellen Architektur der EU ändern. Die Beantwortung gliedert sich in folgende Punkte: (1) der 'Sozialbürgerstatus' und Handlungsspielräume im Gewährleistungsstaat, (2) der binäre Code der traditionellen Staatsrechtslehre, (3) das Subsidiaritätsprinzip gemäß Artikel 5 Absatz 2 EGV, (4) der Nationalstaat im Globalisierungsprozess sowie (5) die Formen der Rückwirkung des EU-Rechts auf die Sozialpolitik in Deutschland bzw. Fragen hinsichtlich des Nettonutzens einer EU-Mitgliedschaft für die Schweiz. Da die EU als Binnenmarktregime stark anti-diskriminatorisch und grundfreiheitlich ausgerichtet ist, wird durch die Rechtsentwicklung die Sozialpolitik aller Mitgliedsstaaten stärker grundrechtlich ausgerichtet sein. Das wird erwerbsarbeitszentrierte Sicherungssysteme nicht ersetzen, die selbst durchaus durch rechtlich-institutionelle Ausgestaltungen (wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland) starke Inklusionseffekte erzielen können. Aber das Europarecht stärkt unter Nachhaltigkeitsaspekten den Blick für alle Phasen des Lebenszyklus der Bürger im Zusammenhang mit der Verkettung der Generationen. Dabei wird es zu einer Gemengelage von Arbeitnehmersolidarität und Bürgersolidarität kommen, die Komponenten des Kräfteverhältnisses in der normativ-diskursiven Gemengelage werden sich verschieben können. Insgesamt wird die Situation nach Einschätzung des Autors noch längere Zeit deutlich ambivalent bleiben. (ICG2)

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