Die Entwicklungszusammenarbeit der Vereinten Nationen: Reformbedarf und aktuelle Reformansätze
In: Neue Formen und Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit, S. 157-170
Abstract
Die Vereinten Nationen (United Nations/UN) sind ein etablierter und facettenreicher Akteur in der Entwicklungszusammenarbeit. In den UN sind die derzeit 193 Mitgliedstaaten unabhängig von Bevölkerungsgröße oder Wirtschaftsstärke formell auf der Basis souveräner Gleichheit vertreten. Daraus ergibt sich eine besondere Legitimität und eine globale Zuständigkeit des UN-Systems. So sind etwa viele der entwicklungspolitisch tätigen Fonds, Programme und Sonderorganisationen weltweit präsent. Sie genießen eine hohe Akzeptanz in Entwicklungsländern und gelten als neutraler im Vergleich zu anderen Entwicklungspartnern. Darüber hinaus verfügen die UN über die Fähigkeit, viele Akteure zusammenzuführen (etwa in den Weltkonferenzen) und sie setzen weltweit gültige Normen und Standards. Prägnante Beispiele sind etwa die Millenniumserklärung (2000) und die daraus abgeleiteten Millenniumsentwicklungsziele, die Beschlüsse der Weltkonferenzen für nachhaltige Entwicklung (2002) und für Entwicklungsfinanzierung (2002, 2008), aber auch Normen im Bereich des Menschen- und Arbeitsrechts oder der Geschlechtergerechtigkeit. Im Beitrag werden die Grundzüge des UN-Systems in der Entwicklungszusammenarbeit beschrieben, um danach die Probleme und Herausforderungen zu skizzieren, denen sich das System aktuell gegenübersieht. Im Anschluss werden aktuelle Reformansätze umrissen, und es wird über den Stand und die Aussichten auf Umsetzung berichtet. (ICB2)
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