Sammelwerksbeitrag(gedruckt)2012

Verfassung und Verfassungsrecht zwischen Politik und Recht

In: Politik und Recht: Spannungsfelder der Gesellschaft, S. 51-70

Abstract

Die Spielregeln, nach denen politische Macht verteilt wird, sowie die Grenzen, die einzelnen oder den Spielern insgesamt gesetzt werden, dürfen nicht von einem der Spieler beliebig abgeändert werden können. Daneben geht es auch um die Sicherung eines breiten Konsenses über die grundlegenden Regelungen eines Staates. In diesem Sinn ist es für Verfassungen einer rechtsstaatlichen Demokratie charakteristisch, dass sie von einer zu diesem Zweck gewählten oder sich revolutionär konstituierenden Versammlung (naturgemäß mit Mehrheit) beschlossen, allenfalls auch noch in einer Volksabstimmung angenommen werden, dann aber nur in einem besonderen Verfahren wieder geändert werden können. Regelmäßig sind dabei die jeweiligen gesetzgebenden Organe (Parlamente) eingeschaltet, aber ihre verfassungsändernden Beschlüsse bedürfen qualifizierter Mehrheiten. Eine parlamentarische Zweidrittelmehrheit ist so etwas wie ein Mindesterfordernis für Verfassungsänderungen bzw. Verfassungsergänzungen. Die erschwerten Regeln der Verfassungsgesetzgebung begründen den Rang des Verfassungsrechts. Es bildet im Stufenbau einer staatlichen Rechtsordnung die höchste Schicht, an die alle anderen staatlichen Rechtsakte, insbesondere auch die Gesetzgebung, gebunden sind. Die Verfassung ist die Grundlage jeglichen staatlichen Handelns. In diesem Sinn ist sie die Grundordnung eines Staates. (ICB2)

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